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ser den schriftlichen Vortraͤgen uͤber die Ge-
genstinde, wenn solche erfoderlich sind, zu-
gleich die Entwürfe der nach der Meinung des
Referenten darüber zu faßenden, Entschliessun-
gen mitgebracht werden.
IV. Der Vorstand hält über jeden Gegen-
stand die Umfrage, spricht den Beschluß nach
der Stimmen-Mehrheie aus, und sorgt für dese
sen richtige Eintragung in das Sizungs-Pro-
tokoll. Stimmt derselbe der Mehrheit nicht
bei, so wird dieses nicht aklein in dem Droto-
kolle, sondern auch auf dem Entwurfe der
Entschliessung nebst den Gründen bemerke,
worauf die Abweichung der Stimme des Vor-
standes von den übrigen beruhet.
V. Betreffen die zu verhandelnden Gegenstän-
de bloß laufende Dienstsachen, Berichrs= Abfo-
derungen, Instruirungen, einfache Anwen-
dungen bestehender Geseze und Verordnun-=
gen, Inhaesio-Resokurionen, so werden sie
ohne weiters in den Sizungen mit dem Er-
peckliacur des Verstandes versehen, und auf
die bisherige Weise unmittelbar von'der Sek-
tion ausgefertigt, jedoch der Siegelzertel dar-
über dem Minister vor der Ausfertigung vor-
gelegt.
VI. Auch die Ober-Medizinalräthe treten
zur besondern Berathung über die Gegenstän-
de des Medizinal-Wesens wochentlich ein oder
zweimal zusammen, — erlassen aber keine Be-
schlüße unter eigener Fertigung, auch weni
sie obige Gegenstände betreffen, sondern diese
WBeschlüße werden nach der Verschiedenheit ih-
res Inhalts entweder bei der Polizei= Sektion
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oder bei der Sektion des Stistungs-Vermoͤ-
gens ausgefertiget.
VII. Ausser jenen besonderen Sektions-Si-
jungen ordnen Wir zugleich wöchentliche allge-
meine Departemental= Sizungen an, deren
Zoecck ist, durch gemeinschaftliche Berathun-
gen über die wichtigeren Gegenstände des Mi-
misleriums die Einseitigkeit der Ansichten
über dieselben zu entfernen, und der Ge-
schäfts = Behandlung nebst der Reinheit in
den Prinzipien zugleich die möglichste Gleich-
förmigkeir in ihrer Anwendung zu sichern.
VIII. Zu diesen Departemental-Sizungen
versammeln sich zweimal in der Woche sämtliche
Sektions-Vorstände des Ministeriums, nebst
den beiden Ober-Medizinalräthen, unter dem
Vorssze des nach den Dienstesjahren dlresten
Sektions-WVorstandes.
IX. Die Gegenstände, welche in diesen De-
partemental-Sizungen zur Berathung kom-
men, sind folgende:
) allgemeine systematische Anordnungen;
b)) gesezliche Elementar-Verfügungen;
c) bedeutende Vorfälle, in Hinsicht der öf-
sentlichen Ruhe und Sicherheit;
d) Anstellungen, Quieszirungen, Unter-
suchungen, und Entlassungen des an:?
gestellten Persenals;
*xge) Gehalts= und Pensions-Ertheilungen:
t) Vergebungen von Pfründen und Sii-
pendien; "“
g) Bewilligungen von Aktiv: und Passiv-
Aulehen;
h) Veräusserungen und Verpachrungen von
Realitäten: