893
i) Zehene-Verhandlungen;
k). Ablösungen des Obereigenthums;
1) Nachläásse und Moderationen der. Praͤ-
stationen„
m). Regulirung der Konkurenzen zum Was-
ser= und Strassenbau, so wie der übrigen.
Mn) Entschädigungs-Gesuche;
o). Kommerzial-Beschwerden über Stras-
sen-Züge;
p). Mühlcechts-Werhälenisse;;
q) neae Bauten;.
r), Isolirungen oder Konsolidirungen von:
Se#ftungs-Vermögens-Theilen;
10. Aufhebung bestehender und Bildung neuer-
Institute;,
#t) die Dotation neuer Stifrungen;
u) Zahlungs= Anweisungen auf die Cen--
tral Seistungskasse;.
V). Rechnungs-Absolutorien;
Ueberhaupt alle Gegenstände, welche-
entweder nach ihrer Wichtigkeit oder der Ge-
meinschaftlichkeit ihrer Beziehungen sich ana:-
logisch zu diesen Sizungen eignen.
X. J##er Sektions-Vorstand, den vorsizen-
den nicht ausgenommen, trägt in denselben.
die dahin gehörigen Gegenstände seiner Sek-
tion nebst den von derselben darüber gefaßten
Entschliessungen vor. Eben dieses geschieht
von den Medizinal-Referenten. Ueber jeden.
Gegenstand wird förmlich abgestimm#, der
Beschluß nach der Mehrheit der Stimmen
in das Sizungs--Prekokoll eingetrazen, und
die Sektions-Entschlieffung, wenn die Mehr-
heitider Stimmen davon abgewichen ist, hier-
meh, abgedudert. Sollten: Par##a eutstehen,
494
so muß die Sache zur unmittelbaren Mini-
sterial: Entscheidung gebracht werden: dieses
geschieht auch, wenn der eine oder der an-
dere der anwesenden Sektions= Vorstände es
bestimmt verlangt.
XI. Betreffen die Gegenstände systemarische
Anordnungen, und Reglementar= Verfügun-
gen, Erars; und Kasse-Gegenstände, Ver-
kaufs= Bestätigungen, Anleihen u. #. w. Ber-
leihungen von solchen Stellen, deren Wieder-
besezung den Sektionen nicht ausdrücklich über-
lassen ist, Pfründen und Seipendien, Verlei-
hungen, Grarifikations-Bewilligungen, die den
Etat und die Normal Summe überschrei-
ten, bedeutende Polizei: Vorfälle, Amts-Un-
tersuchungen, Konzessienen, und Dispensa-
tionen, kurz mit. Ausnahme der Verpachtun-
gen und Nachlässe irgend Erwas, welches in
der Ministerial-Weisung vom 10. Dezember
v. J. über die. Geschäfts-Behandlung bei den
Sektionen des Ministeriums des Innern zu
Unserer, oder des Ministers eigener Entschei-
dung und Unterschrift vorbehalten ist, so wer-
den sie von dem vorsszenden Sektions-VWorstan-
de mit dem Revidit versehen, und dem Mi-
nister zugesendet.
Die Verpachtungen und Nachlaͤsse blei-
ben der unmittelbaren Erledigung der Depar-
temental-Sizung uͤberlassen, jedoch mit: der.
Verbindlichkeit der Sekrion des Softungs-
Vermögens, die durch die Ministerial= Or-
donnance vom 30. Dezember v. J. darüber-
vorgeschriebenen Tabellen halbja4hrig dem Mi-
wister. Einzusenden. Die. Vorlagen an de#n
1 "