Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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i) Zehene-Verhandlungen; 
k). Ablösungen des Obereigenthums; 
1) Nachläásse und Moderationen der. Praͤ- 
stationen„ 
m). Regulirung der Konkurenzen zum Was- 
ser= und Strassenbau, so wie der übrigen. 
Mn) Entschädigungs-Gesuche; 
o). Kommerzial-Beschwerden über Stras- 
sen-Züge; 
p). Mühlcechts-Werhälenisse;; 
q) neae Bauten;. 
r), Isolirungen oder Konsolidirungen von: 
Se#ftungs-Vermögens-Theilen; 
10. Aufhebung bestehender und Bildung neuer- 
Institute;, 
#t) die Dotation neuer Stifrungen; 
u) Zahlungs= Anweisungen auf die Cen-- 
tral Seistungskasse;. 
V). Rechnungs-Absolutorien; 
Ueberhaupt alle Gegenstände, welche- 
entweder nach ihrer Wichtigkeit oder der Ge- 
meinschaftlichkeit ihrer Beziehungen sich ana:- 
logisch zu diesen Sizungen eignen. 
X. J##er Sektions-Vorstand, den vorsizen- 
den nicht ausgenommen, trägt in denselben. 
die dahin gehörigen Gegenstände seiner Sek- 
tion nebst den von derselben darüber gefaßten 
Entschliessungen vor. Eben dieses geschieht 
von den Medizinal-Referenten. Ueber jeden. 
Gegenstand wird förmlich abgestimm#, der 
Beschluß nach der Mehrheit der Stimmen 
in das Sizungs--Prekokoll eingetrazen, und 
die Sektions-Entschlieffung, wenn die Mehr- 
heitider Stimmen davon abgewichen ist, hier- 
meh, abgedudert. Sollten: Par##a eutstehen, 
  
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so muß die Sache zur unmittelbaren Mini- 
sterial: Entscheidung gebracht werden: dieses 
geschieht auch, wenn der eine oder der an- 
dere der anwesenden Sektions= Vorstände es 
bestimmt verlangt. 
XI. Betreffen die Gegenstände systemarische 
Anordnungen, und Reglementar= Verfügun- 
gen, Erars; und Kasse-Gegenstände, Ver- 
kaufs= Bestätigungen, Anleihen u. #. w. Ber- 
leihungen von solchen Stellen, deren Wieder- 
besezung den Sektionen nicht ausdrücklich über- 
lassen ist, Pfründen und Seipendien, Verlei- 
hungen, Grarifikations-Bewilligungen, die den 
Etat und die Normal Summe überschrei- 
ten, bedeutende Polizei: Vorfälle, Amts-Un- 
tersuchungen, Konzessienen, und Dispensa- 
tionen, kurz mit. Ausnahme der Verpachtun- 
gen und Nachlässe irgend Erwas, welches in 
der Ministerial-Weisung vom 10. Dezember 
v. J. über die. Geschäfts-Behandlung bei den 
Sektionen des Ministeriums des Innern zu 
Unserer, oder des Ministers eigener Entschei- 
dung und Unterschrift vorbehalten ist, so wer- 
den sie von dem vorsszenden Sektions-VWorstan- 
de mit dem Revidit versehen, und dem Mi- 
nister zugesendet. 
Die Verpachtungen und Nachlaͤsse blei- 
ben der unmittelbaren Erledigung der Depar- 
temental-Sizung uͤberlassen, jedoch mit: der. 
Verbindlichkeit der Sekrion des Softungs- 
Vermögens, die durch die Ministerial= Or- 
donnance vom 30. Dezember v. J. darüber- 
vorgeschriebenen Tabellen halbja4hrig dem Mi- 
wister. Einzusenden. Die. Vorlagen an de#n 
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