Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Hieruͤber erwarten Wir fordersamst naͤhere 
Vorschlaͤge, welche Unser Hofkommissaͤr be- 
neumlich mit Unserm Appellationsgerichee 
des Inn= und Eisack-Kreises zu erflatten hac. 
I. 12. Da in einigen Gegenden des Inn- 
und Eisack-Kreises die Gewohnheit bestanden 
hat, daß in den weicer enrle zenen Thälern die 
Kontrakte und Verlassenschafts-Werhandlun- 
gen von den Vorstehern (Anwälten) der Gez 
meinden aufgenommen, und von Zett zu Zeie 
der Gertchtsbehörde zur Sanktionirung und 
Eintragunz in das Gerichrs-Protokoll vorge- 
legt wurden, daß ferner die Gerichtsbehörden 
von Zeit zu Zeit an die entferntern Orte ihres 
Gerrichtes Reisen machten, und dort auf eige- 
nen Gerichtstagen oder bei sogenannten Thä- 
tigungen die geringern Justiz= und Polizel- 
Geschäfte der Unterehanen erledigten: so wol- 
len Wir dieses dorc, wo nicht durch die Nühe 
des Landgerichts= Sizes dem Bedürfnisse der 
Untesthanen abgeholfen wird, noch ferners beo- 
bachret wissen; es verstehr sich indeß von selbst, 
daß das bei Haltung von dergleichen Gerichts- 
tagen verwendete Landgerichts= Personal, die 
Dicen, welche es in Parteisachen zu bezie- 
hen hat, nur elinmal anzurech!#nen befuge sey, 
und dieselben unter die verschiedenen Parteien 
zu vertheilen habe. 
München den 3#. August 1810.— 
Max Josephp. 
Gr. v. Montgelas. Gr. Reigersberg. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekret aͤr 
F. Kebell. 
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Bekanntmachung. 
Die kandgerichts-Eintheilung im Inn= und 
Eisack-Frelse betreffend.) 
Wir Maximtlian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
Wir haben in Unserer Verordnung vom 
#8. August die Verfassung bestimmt, welche 
künfrig die Landgerichte des Inn= und Ei- 
sack-Kreises annehmen sollen. Bei der da- 
durch nochwendig werdenden Vermehrung der 
selben haben Wir beschlosssn, in Stubay, 
Ried, Schlanders, Passeyer, da- 
na, Sarenthal, Kastelruth, Seer- 
zing, Mühlbach, Ennenberg, Tau- 
fers, und Welsberg, zwölf neue Land= 
gerichte zu errichten, wodurch sich die Anzahl 
der Landgerichte in dem Inn-Kreise, und in 
dem damit durch Unsere Verordnung vom vo- 
rigen Monate vereinigten Reste des Eisack: 
Kreises, worin ebenfalls nunmehr die Patri- 
monial-Gerichtsbarkeit in Folge Unserer Ene# 
schließung vom 14. November vorigen Jahrs 
sfuspendirt wird, auf zo erhöhe. Den Siz, 
Umfang und Namen, dann die Klassisikation 
dleser Landgerichte bestimmen Wir, wie folge. 
1) Das kandgericht Kitbühel (erster 
Klasse) behdlt die Grenzen, und den Siz, wie 
solches in Unserer Verordnung vom 13. No- 
vember vorigen Jahrs bestimmt worden ist. 
und enthält demnach 114 Quadratmeilen. 
2) Das Landgericht Kufstein (erster 
Klasse) behält ebenfalls den durch die Verord- 
nung vom 8. November vorigen Jahes be- 
stimmten Umfang, von 10 Quadraemeilen. 
34) Das kandgercht Rattenberg (erster
	        
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