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An saͤmtliche Untergerichte des Inn- und
des Eisack-Kreises.
(Den Eintritt der Prokuratoren zu der Advo-
katen-Pensions-Anstalt betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestät haben vermöge
allerhschsten Reskripts vom à:. Dezember
v. J. allergnädigst zu bewilligen geruht, daß
den Prokuratoren der Eintritt zu der Central-
Pensions-Anstalt für die Hinterlassenen der
Advokaten des Königreichs auf ihr Ansu-
chen im Allgemeinen und ohne Rücksicht
auf ihren Eintritt in den Advokatenstand,
zu gewähren, und dieselben nach erhaltener
Aufnahme ganz nach der Reglementarverord-
nung vom 27. Juni 1gos zu behandeln seyen.
Diese allerhöchste Bestimmung haben dem-
nach sämtliche Untergerichte des unterfertig-
ten Gerichtshofes den in ihrem Gerichrs-Be-
zirke sich befindlichen Prokuratoren zu ihrem
weitern Benehmen ungesäumt zu eröffnen.
Innsbruck den #ten Februar 101c.
Königliches Appellationggericht
des Inn= und Eisack-Kreises.
Freiherr v. Welden.
v. Kappeller.
Bekanntmachungen.
(Den Pfarr-Konkurs des Jahres 2 800. betref-
fend.)
Wir Maxrimilian Josepvh,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
Da Unsere Verordnung vom :2. No-
vember 1808. S. 8. (Regierungzsblatt St.
68. S. 371 I.) enthäle:
100
„daß für die Zukunft nach dem Erfolge
„der neuen Di zesan Einrichtung, und
„in Beziehung auf die im nächsten Jahre
„zu haltenden allgemeinen Konkurse, die
„Bezirke, in welchen die Konkurs-Kan-
„didaten auf Anstellung Anspruch machen
„können, näher festgesezt werden wür-
„ den;“
entgegen der eben bemerkte Zeitpunke noch
nicht eingetreten, sofort auch die Ausglei-
chung der Discesam= mit den Kreis-Geenzen
nicht erfolgt ist; so wird in Beziehung auf
die Anstellungs= Ansprüche der dießfährigen
Konkurs = Kandidaten, einsweilen die Er-
klárung ertheilt, daß sie in jenem Bezirke,
welcher die Konkursstationen umfaßt, ihr
Anstellung zu erwarten haben, (sohin die in
Eichstäde geprüsten in dem Altmühl= und
Oberdonau-Kreise:) daß es ihnen jedoch auch
stei siehe, um andere außer diesem Bezirke
gelegene Pfarreien jener Diöcese, welcher sie
zur Zeit der Prüfung angehörten, bei Un-
serm Ministerium des Innern sich anzumel-
den, wo sodann ihre Gesuche nach den Vor-
schriften der Kenkurs= und Befärderungs-
Ordnung vom go. Dezember 1800 gewur-
diget werden sollen. "
Paris den 1. Februar 1810.
Max Joseph.
Graf v. Montgelas.
Auf königlichen allerböchsten Besehl
der General-Sekretär
F. Kobell.