Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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§. 2. Wenn der Hauptmann auf den 
Flügel des Regiments kommt, so läßt er 
aufmarschiren, links richten, dann die Au- 
gen wieder rechts nehmen, darauf läßt der 
Bataillons-Kommandant das erste Batail- 
lon das Gewehr prsentiren. 
Auf das erste Tempo des Gewehr prät 
sentiren, rechtsumkehren die Offziere, auf 
das zweite machen sie das erste Tempo, 
und auf das dritte das zweite Tempo 
des Salutiren, auf welch lezteres die Tam- 
bour Marsch schlagen. 
Bei dem ersten Tempo des Gewehrprä- 
sentirens machen die Fahnen-Junker und 
Fahnen= Gefreite links um; erstere mar- 
schiren zwischen der Offjzziers-EKinie und dem 
ersten Gliede vor die Mitte ihres Batail- 
lons, wo jeder Fahnen-Junker sich vor 
seine Abtheilung front auswäres stellt, die 
Fahnen= Gefreiten marschiren hinter das 
zweite Glied nach der Mitte des Bataillons 
und treten in das erste Glied in den für 
sie gelassenen Raum. 
Wie die Fahne des zweiten Bataillons 
die Mitte des ersten vorüber ist, so läßt der 
Bataillons-Kommandant présentiren, wobei 
sich die Offziere und Tambours, wie bei 
dem ersten Bataillon angezeigt worden, 
verhalten. 
Wenn die Fahne des zweiten Bataillons 
vor dem ersten vorüber ist, giebt der Ba- 
taillons-Kommandant den Tambours das 
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Zeichen, daß sie zu schlagen aufhoͤren sol- 
len, und laͤßt schultern. Auf das erste 
Tempo bringen die Offiziere die Klinge hoch, 
auf das zweite in die linke Hand, und keh- 
ren rechts um. Eben so verhaͤlt sich der 
Kommandant des zweiten Bataillons, wenn 
die Fahne an ihrer Stelle ist. 
Anmerkung. 
Wurde die Fahne von der zweiten Gre- 
nadier-Kompagnie abgeholt, so läßt der 
zweite Bataillons-Kommandant zuerst prä- 
sentiren; die Fahnen-Junkers und Fahnen= 
Gefreiten machen rechts um, und marschi- 
ren vom linken Flügel an ihre Pläze. Wenn 
der Fahnen-Junker des ersten Bataillons 
am zweiten vorbei ist, lätzt der Bataillons= 
Kommandant aufhören zu schlagen und schul- 
tern, dann der erste, wenn der Fahnen= 
Junker an seinem Plaze ist. 
*. 3. Wenn die Fahnen vor die Ba- 
taillons gebracht sind, wird nach dem Erer- 
zier-Plaze, oder dahin, wo das Regiment 
paradiren soll, still abmarschirt, mit ganzen 
oder halben Zügen, oder in Sektions, nach- 
dem die Breite der Strassen, durch welche 
man zu marschiren hat, es gestattet. 
. u. Hat das Regiment auf einem 
Plaze in Parade aufzumarschiren, so läßt 
jeder Bataillons-Kommandant nach dem 
Aufmarsche das lezte Glied öfnen, die Offi- 
ziers gehen hierbei die vier Schritte in ge- 
wöhnlicher Größe, jedoch schnell, vor; je-
	        
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