Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Koͤniglich-Baierisches 
ro58 
Regierungsblatt. 
  
LIX. Stück. München, Mittwoch den :4. Oktober #s#ro. 
  
Bekanuntmachungen. 
(Den Entwurf eines landwirthschaftlichen Ver- 
eins in Vaiern betreffend.) 
Ministe rium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
D. Entwurf eines landwirthschaftlichen 
Vereins in Baiern wird hiedurch zur allgemei- 
nen Kenntniß gebracht. München den 0. Ok- 
tober 1810. 
Glraf von Montgela. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
Entwurf 
der Sazungen des landwirthschaftlichen Vereins 
« in Baiern. 
I. Abschnitt. 
Errichtung des Vereins, seine Zwecke 
und Mittel. 
S. I. Auf die von einigen Gutsbesizern und 
andern Freunden der Landwirchschaft un- 
term 24. März 1900 überreichte Vor- 
stellung ist am zo. Dezember 1809 die 
allerhöchste Genehmigung erfolgt, daß sich 
eine Privat-Gesellschaft unter dem Namen: 
Landwirthschaftlicher Verein 
in Baiern, 
bilden dürfe. 
E. II. Dieser landwirthschaftliche Verein 
ist eine freiwillige Verbindung von Freun- 
den der Landwirthschaft, und sein Zweck 
ausschliessend die Beförderung der prakti- 
schen Landwirthschaft, und der damit in 
näherer Verbindung stehenden Gewerbe im 
Vaterlande Baiern. 
V. III. Der Verein sucht seinen Zweck 
zu erreichen: 
a) Durch mündliche und schriftliche Mit- 
theilungen der Mitglieder; 
b) durch Ankauf und Vertheilung vorzüg= 
licher Racen Zuchtviehes, nützlicher Sc- 
mereien und Gewachse; 
ch durch Anschaffung und Perbreitung 
zweckmässiger Geräthe; 
4) durch Einladung erfahrner Laudbestzer 
und Gewerbsleute zu prakrischen Versuchen; 
J) durch schnelle Bekanntmachung der merk- 
würdigsten Erfahrungen und Errdeckun- 
gen, die auf den Landbau, und die da- 
mit zunächst in Verbindung stehenden Ge- 
werbe Bezug haben, mittels eines beson- 
dern Wochenblatts; 
1) durch Anschaffung und Mittheilung wich- 
tiger und gemeinnüziger Schriften für 
Land= und Stadtwirehschaft; 
8) durch Veranlassung von Phyfstkalischen 
und chemischen Versuchen, die zunächst 
auf das Praktische des Landbaues, und 
der einschlägigen Gewerbe Bezug haben; 
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