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6. XIV. In jedem Kemiee ist ein diri-
girendes, und ein protokollführendes Mitglied,
oder Sekretdr. Diesen wählen die ordent-
dentlichen Komite= Mitglieder aus ihrer
Mitte. Die Direktion alternirt unter ih-
nen alle drei Monate in der Ordnung, wie
dieselben in der Wahlliste nach der Stimmen=
Mehrheit stehen. Jedes Bezirks-Kemite
versammelt sich wenigstens einmal in der
Woche. Das dirigirende Mitglied, der Se-
kretär nebst einem dritten Mitgliede des Ko-
mite besorgen zunächst das Rechnungswe-
sen des Bezirks.
§. XV. Die Bezirks-Komiteen sollen nur
zur Erleichterung der Mittheilungen dienen.
Es ist daher jedem Bezirks-Mitgliede un-
benommen, auf diese Erleichterung Ver-
zicht zu leisten, und seine Vorschläge,
Wünsche und Bemerkungen unmittelbar an
das General:Komite einzusenden.
&. XVI. Eine so aucgedehnte Gesellschaft
kann nicht ohne einen Mittelpunkt seyn,
in welchem ihre Geschäfte, in so ferne sie
nicht durch die Gesamtheic verhandelt werden
können, in ihrem Namen besorgt werden,
in welchem alle sich auf dem Gesamtzweck
beziehende Mittheilungen zusammenfließen,
und von welchem alle das Ganze umfassende
Beschlüsse ausgehen. Die Hauptstadt ist
demnach der Siz eines General-Komite.
§S. XVII. Das General-Komite besteht
aus neun ordentlichen Mitgliedern, und
drei Stellvertreteen. Sie werden das Er-
stemal von den Sciftern des Vereins aus
eallen zur Zeit der Wahl vorhandenen or-
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dentlichen Mitgliedern gewählt, in der Folr
ge von der Gesamtheit des Vereins. Drei
Mitglieder treten jährlich aus, und drei
Stellvertreter rücken ein, auf dieselbe Art,
deren bereits in O. Xlll. erwähne worden ist.
§. XVIII. Die ordentlichen Mitglieder
des General.-Komite wählen unter sich ei-
nen Sekretär, und einen Aufseher des In-
ventariums. Die Stelle eines Vorstehers
alternirt, wie die des dirigirenden Mieglie-
des in den Bezirks-Komiteen. Das Ge-
neral:Komite versammelt sich men alle
14 Tage einmal.
§. XIX. In dem - bil-
den sich zur Redaktion des Wocheunblatts
und fuͤr das Kassewesen zwei eigene be-
staͤndige Kommissionen. Jede derselben be-
steht aus drei Mitgliedern, die unter sich
einen Sekretar wählen, und Sch zin der, Re:
gel einmal in jeder Woche versammeln.
. XX. Das General-Komite kann zue
Bearbeicung einzelner Gegenstände beson-
dere Deputationen zusammensetzen, und
hiezu auch Mitglieder einladen, welche
nicht im Komite sind.
. XXI. Eben so können alle Komiteen
zu ihren Versammlungen andere Mitglie=
der besonders einladen, wenn sie von dem
Rathe derselben in der Erörterung irgend
eines Gegenstandes Vortheile zu ziehen
hoffen.
I. XXII. Um den Versammlungen der
Bezirks= und des General= Komite alle
jene Publicität zu geben, die mit dem Be-
griffe einer berathenden Verlammsung, und