Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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blatt zur allgemeinen Kenutniß des Vereins 
bringen zu können. Ven den Bezirks-Ko- 
miteen erwartet der Verein vorzüglich Winke 
und Bemerkungen über die Lücken und Män= 
gel seiner Verfassung, um ihr ven Zeit zu 
Zeit die nöthigen Verbesstrungen geben zu- 
können.“ 
S. 3. Zu dem Wirkungskreise des General- 
Komite gehören 
a) besondere Wachsamkeit gegen Verlezungem 
der Konstitution, und 
b) Antraͤge uͤber Verbesserung derselben an 
den ganzen Verein, mittels des Wochen- 
blatts; 
c) Mittheilung aller Beschluͤsse des Vereins 
an die Bezirks-Komiteen;. 
a) die Führung des Hauptverzeichnisses aller 
Mitglieder 
e) die Ausfertigung der Diplome, welche von 
dem Vorsteher und Sekretär unterzeichnet 
werden. 
k) die Aufsicht auf das Archiv des Vereins, 
wozu auch alle bei den Bezirks Komiteen sich 
befindlichen Produkte gehören, auf die dem 
Verein gehörigen Bücher, Geräthe, Mo- 
delle, Maschinen, Sämereien, die Hal- 
tung ordentlicher Inventarien darüber; 
8) die Oberaufsicht auf das gesamte Kasse- 
und Rechnungswesen, die Wahl der Kassie- 
re, und das Detail der durch den Gesamt- 
verein inn Dispositions-Plane beschlossenen: 
Ausgaben; 
h) der Entwurf des jährlichen Operations- 
Planes; 
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4) die Ablegung der öffentlichen Rechnung; 
k) die Redaktion des Wochenblatts, und 
die Versendung desselben an die Bezirks-Ko- 
miteen; 
1) die Erstattung des Jahrsberichtes über die- 
Bemühungen der Gesellschaft, und ihre Re- 
sultate: 
m) die Korrespondenz mit auswärtigem Land- 
wirthen, oder landwirthschaftlichen Gesell- 
schaften 
Mn) die Führung eines Vormerkbuches über al- 
le für inländische Landwirehschaft interes- 
sante Personen und Gegenstände ; 
o) die Vertretung der Angelegenheiten des 
Vereins vor der Regierung ;. 
P). die Führung' aller sonstigen Kurrenege- 
schäfte des Vereins, mit Einschluß dller- 
Eingaben an die allerhöchste Regierung in 
Gegenständen, welche nicht dem Gesamt= 
vereine vorbehalten sind.. 
G. 4. Der Vorstehle des General-Komite- 
bringt alle ihm durch den Sekretär mitgetheil- 
ten Produkte zur Kenntniß des Kemite. Ge- 
genstände, welche die Kommissionen betreffen, 
giebt er sogleich an den Sekretär einer jeden 
derselben ab. Die übrigen Gegenstände ver- 
theile er zum Vortrage unker die Mitglieder 
des General-Komite, nach einer unter ihnen 
selbst beliebten Reparticiom 
G. S. Der Sekretär eröffnet, was unter 
der Aufschrift des General-Komite eingeht; 
er trägt-alle eingegangenen Stücke in ein eige- 
nes Protokoll ein", und theilt slte sedann dem 
Worsteher mit. Unter seiner. besendern Auf- 
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