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Kasse-Diseositions-Plane, und der wirkli—
chen Ausgabe, ferners mit einem bosondern
Ausweise uͤber den Vermoͤgens und Kasse-
Stand des Vereins.
I. 23. Das vereinigte General-Komite
pruͤft die Rechnung, liquidirt sie mit der
Kommission, und läßt site dann im Wo-
chenblatte abdrucken.
. 24. Die Mitglieder des Vereins,
welche darüber Erinnerungen zu machen ha-
ben, senden sie binnen einem Monate nach
dem Abdrucke der Rechnungen im Wochen-
blatte, schristlich dem General: Komite zu,
dieses liquidirt hierüber nach Bedürfniß mit
der Kommission, und durch diese mit den
Bezieks: Komiteen, und den Kassieren.
G 5. Ist endlich die Rechnung völlig
liquid, so wird sie der nächsten Versamm-
luns der Anwälte mit allen eingegangenen
Benlängelungen und Erläduterungen überge-
ben; die Anwälte verfahren sodann, wie be-
reits im G. 13. dieser Beilage angezeigt
worden ist.
I 2. Alle Rechnungen werden nach For-
mularten geführt, welche die Kasse-Kom
mission vorgeschlagen, jedes Bezirks-Komite
geprüst, und das General= Komite nach den
darüber eingegangenen Bemrerkungen schä-
lich festgesezt hat.
Operation ? und Kafse:
sitions = Plan.
S. 27. Rücksichtlich des zu entwerfenden
Operations-Planes ist die Verfahrungsart
Dispe-
folgende:
1930
Alle ordentlichen Mitglieder, wel-
che besondere Wünsche über die bei Fassung
des Operations-Planes für das folgende
Jahr zu berücksichtigende Gegenstände ha-
ben, adussern dieselben schriftlich bei Gele-
genheit der Erlage ihres ordeutlichen Geld-
beitrages.
I. 28. Nach der Einkassierung dieser or-
dentlichen Geldbeiträge, das ist zu Ende
Juli redigirt jedes Bezirks-Komite aus
allen diesen Bemerkungen und Winken der
einzelnen Mitglieder in Vereinigung mit sei-
nen eigenen Ansichten, seine Vorschläge über
den Operations-Man für das nächstfolgende
Jahr, sowohl im allgemeinen als im beson-
dern Bezuge auf den Bezirk. Es sender
dieselben bis Ende August an das General-
Komite ein. "
H. 29. Das General-Komite übergiebt
alle diese Vorschläge nebst denjenigen, wel-
che von einzelnen Miegliedern unmittelbar
eingelaufen seyn möchten, den beiden Kom-
missionen der Kasse und des Wochenblatts,
welche nun, mit Beiziehung des Aufsehers
des Inventariums, den Entwurf des Opera-
tions-Planes abfassen, und dem wereinigten
General-Komite vorlegen, welches ihn prüft
und höchstens bis Hälfte Novembers im
Wochenblatte abdrucken läße, damit nun-
mehr der Gesamt-Verein auf die im V. 1.
dieser Beilage vorgeschriebene Weise hier-
über abstimmen, und einen Beschluß fas-
sen koͤnne.