Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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wendige Polizei- Anstalt erfoderlichen Auf- 
wand im laufenden Eratsjahre einen hinret- 
chenden Fond zu erhalten, genehmigen Wir 
auf den Antrag Unseres General-Kommissa- 
riats im Alrmühl-Kreise, daß von sämtli= 
chen steuerbaren Vermögen dieses Kreises- 
nach seiner bisherigen Ausdehnung ein Sechs- 
zehntel Prozent durch, die Remämter erhoben- 
und an die einschlägigen Landgerichte zur 
Verwendung, und Verrechnung abgegeben 
werde. Wonach Unsere Finanz-Direktion das. 
im Altmühlkreise Erfoderliche zu verfügen hat- 
München den 160. Oktober 1810. 
Bax Jose ph. 
Graf von. Montgelas. 
Auf koniglichen allerdochsten Befehl. 
der General-Sekretär 
G. Geiger- 
  
(Die- Retrung eines Bürgers durch einige Ein- 
wohner von. Windsfeld betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Semer Majestät des Königs- 
Seine Masestät habem aus einem Berichte- 
des königlichen General: Kommissariats des 
Almühl-Kreises mit besonderm. Wohlgefal- 
len die muthige und edle Handlung ersehen, 
durch welche der Fischer# Johann: Georg. 
Helo mir drei Gefährten zu Windfeld im 
bandgerichte Heidenheim einen Bürger vom 
Ansbach dem 7. Jdnuner--II J. aus der- Alt- 
mühl mit augenscheinlicher eigener Lebensge= 
fahr errettet habem 
Diese- Thar wallten Seine Mjestär be- 
lohnt wissen, und verltehen dem:ebengedachtem, 
1100, 
Georg Held, und dem Leonhard Herzog, 
jedem die silberne Verdienstmedaillez 
dem Manrergesellen Johann Leonhard Kipß 
müller, und dem Gemeindediener Johann. 
Georg Beck, wurde eine Geldbelohnung, 
von 25 fl. für Jeden bestimme. 
München den r6. Oktober r81#. 
Gras von Monrgelac. 
Durch den Minister 
ver General: Sekretär 
& Kobell. 
  
(Die Erledigung des Frühmeß-Beneficiums zu 
Heideck betrefsend) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs- 
Durch Beferderung des Priesters Joseph# 
Hafner auf die Pfarrei Mörsdorf ’ ) ist das. 
Frühmeß Beneficium zu Heideck Landge= 
richts Hilpoltstein erlediger worden. 
Zu. diesem Benesicium, dessen Umkkreis 
ungefähr zwei Stunden beträgr, gehören die 
Orte Schloßberg, Seeligenstadt, Lafenau- 
der Weiler Höfen, dann die Einödmühlem 
Fichten = und Seiboldsmühle „, welche s#- 
Seelem in sich fassen und wo selbst der Be- 
neficiat die Seelsorge ausxmiber har- 
Derselbe wohnt in Heideck, vom wo aus- 
er die Gottesdienste an einem Sonntage zu: 
Schloßberg, am andern zu Seeligenstadt zu 
halten, und am dritten die Frühmesse zu 
Heideck zu lesen verpflichter ist. 
Die Ertragnisse dieses Beneficiums beste- 
hen mit Einschluß der Jahrtäge, Stolgebüh= 
ren und Meßstipendien an Geld in za#1 fl- 
54 kr., dann in # Schäáfl, s Mezen# #= 
  
)Eiehe S. 307. 
(75)
	        
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