Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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ausdruͤckt. Sollte nichts destoweniger von 
einem Fatenten die Bruto-Rente der Oeko- 
nomie fatirt worden seyn, so wird dieselbe, 
umeinseitige Bedrückungen zu vermeiden, 
mit lo statt mit 20 zu Kapital erhoben 
werden. 
5. Nachdem in der wiederholten allegir- 
ten Instruktion G. 1. die Geistlichen vor 
der Hand von Fatirung ihrer steuerbaren 
Renten ausgenommen worden sind, so er- 
hále Unsere Hofkommission den Auftrag, diese 
Fasstonen zur Gleichstellung der Geistlichkeit 
mie jenen in Altbaiern noch nachzuholen, 
wobei Wir Uns jedoch vorbehalten, bei der 
provisorischen Besteuerung genanmer Geist- 
lichkeit die nemliche allergnddigste Rücksicht 
auf Congrua eintreten zu lassen, welche in 
dem Reskripte vom 19. Juli laufenden Jahrs 
ausgesprochen ist. 
6. Die momentan provisorische Besteu- 
erung aller vorhin benannten Bestzungen 
tritt mit dem Jahre r8372 ein. 
7. Als ordinäre Steuer-Quote wird 
a) bei den Rittergütern und Domini- 
kal= Renten 7 Prozene von dem 
erhobenen Kapitals-Anschlage festgeseze. 
b) Die B.Nteuerung der übrigen Bestzun- 
gen richtet sich nach dem Steuerfuße 
des einschlägigen Gebiets. 
3. Die Bestimmung der Steuer= Ziele 
für diese momentan provisorischen Stenern 
wird Unsere Hofkommissson Uns in Antrag 
bringen. 
. Sobald sämrliche Fassionen eingesender, 
berichtiget, und die Steuer Schuldigkeicen 
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hienach berechnet seyn werden, sind die Re- 
sultate berichtlich anzuzeigen. 
10. Nachdem die gründliche Bearbeitung 
der Steuer-Rektifikation immer eine genaue 
Kenntniß der bestehenden Abgaben= Verhält= 
nisse voraussezt, so hat Unsere Hofkommis-= 
sion die Einsendung einer genauen, und soste- 
matischen Darstellung der baireuthischen 
Steuer-Verfassung, und ihrer verschiede- 
nen Nuanden zu beschleunigen. 
München den 10. Oktober 1810. 
Mar Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl 
der General= Sekretär 
G. Gelger. 
—— 
  
(Die Schulen für Landärzte betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da die landärztliche Schule zu Mün- 
chen, wegen des durch verschiedene Umstän= 
de veranlaßten Zudranges mit Kandidaten, 
welche dort ihre Studien zu machen 
wünschen, übersezt ist, so haben Wir, um 
den sich hieraus nothwendig für die Schule 
ergebenden Nachrtheilen einstweilen so weit 
möglich vorzubeugen, beschlossen, und ver- 
ordnen hiemit: daß von nun an sämrliche 
neuerdings in die landärztliche Schule 
eintretenden Individuen, welche zu deu- 
jenigen Gebiets-Theilen des Königreiches 
gehören, die zu Folge Unserer Verordnung 
vom 23. September laufenden Jahres (Re- 
gierungsblatt St. XLVII.) den Main-, Re-
	        
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