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K) die specielle Krankheitolehre mit dem kli-
nischen Unterrichte im Thierspitale;
M die rheoretische und prakzische Thier-Wund-
arzneikunde mit der Operarionslehre und
Thiergeburtshilfe;
.) die gerichtliche Thierarzneikunde;
Hn) die Lehre von den Viehseuchen und die
Geschichte derselben;
o) die Grundsäze der Hufbeschlagkunde
mit der Uebung an todten und lebenden
Hufen, besonders zur Verfertigung der
künstlichen Kureisen.
§. . Die Professoren der Central-Ve-
kerinärschule werden die Fächer (F. 8. 2. bis
n.) unter sich vertheilen, ein Verzeichniß der
in jedem Semester vorzutragenden Ge-
genstände und die dafür zu bestimmenden
Stunden Uns durch Unser Ministerium des
Innern zur Genehmigung vorlegen, und da-
bei die Lehrbücher oder den Ceitfaden ange-
ben, welchem sie in ihrem Vortrage zu fol-
hen gesonnen sind; die Beschlagkunde in ih-
rem ganzen Umfange gibt unter der Auf-
sicht des dirigirenden Professors der beson-
ders aufgestellte Schmidlehrer.
l1o. Ihr vorzügliches Augenmerk
werden die Professoren und Lehrer der Cen-
ral-Veterinärschule dahin richten, daß die
in den Vorlesungen abzuhandelnden Materien
mi Weglassung aller spekulativen Theoreme
bloß das Gewisse und praktisch Brauch-
bare dieser Wissenschaft umfassen, und daß
dabei der Vertrag den Zuhbrern der veeschie-
denen Klassen nach ihrer Fassungskraft an-
gemessen sey.
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K. r1. Da Wir der Central-Veteri-
närschule die möglichste Vollkommenheit ge-
ben, und fuͤr den theoretischen, besonders
aber den praktischen Unterricht in diesem Fa-
che Vorsicht treffen wollen, so werden der-
selben
e) ein wohlgeordnetes anaromisches Thea-
ter, dem zur Direktion und zu Verfu=
chen die nöchige Anzahl Thiere zu Ge-
bote stehen;
b) eine anatomische und pathologische Hräpa-
raten-Sammlung;
c) ein kleiner Garten zum Anbaue der né-
thigen Kräuter; *
d) ein pharmaceutisches Laboratorium und
eine Apotheke;
e) eine Bücher= und Instrumenten= Samm-
lung;
f) ein Thierspital, und
8) eine zum Hufbeschlage wohl eingerichtete
Schmiede
als nothwendige Attribute beigegeben.
Für Anlegung oder Erwelterung, dann
Unterhaltung dieser Attribure haben Wir eine
jährliche Erigenz= Summe festgesezt, und zur
Herstellung der benöthigeen Gebäude die ge-
eigneten Befehle erlassen.
I. 12. Diese Actribure der Schule ste-
hen im Allgemeinen unter der Aufsicht des di-
rigirenden Professors, sind aber im Einzelnen
zugleich fortwährend der Benuzung derjenigen
Lehrer offen, zu deren Lehrfach das eine oder
das andere derselben gehört.
Die Bücher-Sammlung wird unter dem
Schluße des ersten, sowohl den übrigen
(8“)