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Professoren als den Eleven zum Gebrauche
geoͤfnet.
I. 13. In Betref des Thierspitales
haben Wir die besondere Einrichtung treffen
lassen, daß kranke Hausthiere gegen den Er-
saz des Furters, der Streue und der Arz-
neien, von welchen jedoch die beiden ersten
auch in natura dahin abgeliefert werden kön-
nen, jederzeit ohne Anstand aufgenommen
werden.
I1II. Titel.
Klassen der Hörer der Central-Ve-
terinärschule, Auswahl der Ve-
terinär-Eleven und ihre Aufnah-=
me, Dauer des Unterrichts, Prü-
fungen, Zeugnisse und Absolu-
torien.
C. 14. Schon in dem angezogenen or-
ganischen Edikte über das Medizinalwesen
haben Wir Titel I. G. 6. im Allgemeinen
festgesezt, daß die Bedingnisse der Auswahl
und Annahme der Individuen zur Lehre als
Thierärzte und Kurschmiede die Ausmittlung
des hiezu nöthigen Unterhalts, die Art des
Unterrichts, die Prüfung und Approbarion,
ihre Instruktion und zu genießenden Emo-
lumente, in einer eigenen Veterindr-Ordnung
bestimmt werden sollen. Zugleich haben Wir
aber das Veterinärwesen als höhere Heil-
kunst und Polizeianstalt den Gerichtsärzten
vorbehalten, die sich im Folle des Bedarfes
zur Realistrung ihrer Heilplane, so wie die
Gerichts= und Polizeistellen auf Veranlassung
dieser Aerzte zur Ausführung der erfoderli-
chen Poltzeimaßregeln bei Epizootien und
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anderen Vorfallenheiten der vorgenannten
Individnen als Gehilfen zu bedienen haben.
Diesem gemäß theilen sich die Hörer der
Vecterinärschule in drei Klassen, von welchen
a) die Aerzte, welche sich zur Anstellung
als Gerichtsärzte qualifiziren wollen, die
erste Klasse; «
b) die zu eigentlichen Thieraͤrzten sich bil-
denden Eleven, die zweite Klasse, und
c) die Huf-- oder Kurschmlede die dritte
Klasse
ausmachen.
I. 15. Diejenigen Aerzte, welche die
medizinischen Wissenschaften nach den beste-
henden Gesezen auf einer Landes-Universitaͤt
absolvirt haben, und seiner Zeit als Gerichts-
aͤrzte in den Staatsdienst tretten wollen, sind
verbunden, während der anberaumten zwei-
jährigen praktischen Laufbahn einen Kurs
derjenigen Fächer an der Central-Veterin#e=
schule zu hören, welche an den medizinischen
Sektionen der Universstäten nicht genugend
und vollständig gegeben werden konnten, wor-
unter vorzüglich die Zootomie, die Operations=
lehre, die Lehre von den Seuchen und die
Veterinärpraris in dem Thierspitale begriffen
seyn sollen. # "
Zum Eintritte in die Vorlesungen haben
sich die Aerzte bei dem Chef der Anstalt und
den Professoren zu melden, und erhalten von
den Lezteren über die gehörten Gegenstände
ein Frequentations-Zeugniß.
Die Freiheit des Zutritts zu den öffent-
lichen Vorlesungen dieser Central-Veterinär=
schule wollen Wir ferner allen angehenden