Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

1237 
Hier betritt sie das Landgericht Uffenheim 
folgt noch eine kurze Strecke dem linken Tau- 
ber-Ufer und zieht sich nördlich zwischen den 
nachbeyannten Orten hin: 
An Württemberg fallen: 
Burgstall, Holdermühle, Archshofen, 
Schön., Freudenbach,, Frauenthal, Lohrhof, 
Weideuhôfe, Waldmannshofen. 
Bei Batern verbleiben: 
Uhlenmühle, Tauberzell, Kleinharbach, 
1 Ecquanshofen, Hohlach, Wolkershofen, 
„Aurenhofen. 
Mei #der Gemarkung von Waldmanns= 
hofen schließt sich die Grenzlinie zwischen den 
Königreichen Baiern und Württemberg, und 
Alles, was der bis jezt beschriebenen Linie öst- 
lich liegt, gehört mit allen Territorial-Lehen= 
und Patronatsrechten der Krone Baiern, so 
wie das westlich dieser L#mie gelegene Gebier 
mit allen Territorial= Lehen= und Patronats= 
rechten der Krone Württemberg. 
Da mun dieser Vertrag zum Vollzuge ge- 
kommen, und die Ertradirion der durch diese 
Linie von Uns cedirten Gebietstheile durch 
Unsern bevollmächrigten geheimen Staats= 
und Konferenz-Minister Grafen von Monr, 
gelas dahier in München geschehen ist, so 
entlassen Wir alle Unseren auf diese Weise 
von Unserm Königreiche gerrennten Untertha- 
nen ihrer Uns geleisteten Pflicht, und wei- 
sen sie an, ihrem neuen Souverdän dieselbe 
Pflicht zu leisten, und diesem die gleicte 
Treue und den schuldigen Gehorsam zubezeinen. 
Gegeben in Unserer Haupt= und Rest- 
denzstadt München den zweiten Monatstag 
—. 
1233 
November im Jahre Eintausend achthundert 
und zzehn, Unsers Reiches im fünften. 
Max Josepbp. 
(L. S.) 
Graf von Montgelas. 
Auf kbuiglichen allerhchsten Befehl 
der General-Sekretär. 
Baumüller. 
  
Allgemeine Verordnung. 
Die diplomatische Pflanzschule betrefsend.!) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Wir haben auf einen Vortrag in Betref 
der bisherigen bei Unserm Ministerial-De- 
partement der auswärtigen Angelegenheiten be- 
standenen diplomatischen Pflanzschule beschloss 
sen, und beschließen wie folge: 
1. Die diplomatische Pflanzschule, wie 
folche im Anfange Unserer Regierung als ein 
zu dem Ministerial-Departement der auswär- 
tigen Verhälenisse gehöriges Institur errich- 
tet war, soll als solches nicht mehr bestehen. 
a. Die Adfpiranten, welche sich bis jezt da- 
zu gemeldet haben, oder noch zum Zwecke ih- 
rer Bildung für die diplomatische Laufbahn 
melden werden, sollen zum Acceß bei dem 
hiesigen General-Kreis-Kommissariate an- 
gewiesen werden. Eine allenfalls bei dem 
auswärtigen Ministerium bereits bestandene 
Prüfung gilt für das bei dem Kreise vorge- 
schriebene Examen.
	        
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