Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

1257 
Retgzieru 
Königlich-Baierisches 
1258 
ngsblatt. 
  
xXVn. Stück. München, Samstag den 24. Nodember 1810. 
  
Bekannt machung. 
(Die Postwagens-Tare berreffend.) 6 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
(So## känigliche Masestät haben in der 
Absicht, jede nur immer mit dem Interesse 
der königlichen Postanstalt vereinharliche Er- 
leichterrung für das Publikum eintreten zu 
lassen, sch unterm 4. Jaͤner und. 3. August 
laufenden Jahrs allergnädigst entschlossen, in 
Beziehung auf das wegen der Postwagen- 
Taxe erlassene Reskript vom 14. Juni 1808 
(Regierungsbl. Jahrg. 1808, St. XXXVI., 
S. 1581 — 1800) zu verordnen, wie folgt: 
1.) Die vor Uebernahme der eigenen Regie 
bestandene, und bioher beibehaltene Postwa- 
gens-Passagiers-Taxe von 24 kr. föll auf 
20 kr. per Postmeils einschlassig des Weg- 
gelds in dem ganzen Reiche herabgefeze werden. 
a.) Bet dem Transporte der Gelder und 
Effekten darf für eine weiters ausfallende 
halbe Meile kein höheres Porto erhoben wer- 
den; daher ist' für à 1, 3 , 5 , 12 Meile 
nur die Tare von respektive a, 3, 5 oder 12 
Meilen in. Ausaz zu bringen. Geschiehr aber 
der Transport im Ganzen nur auf eine halbe 
Meile, so ist die Tare einer vollen Meile zu. 
r heben. 
) Sollen die Lokal-Meilenzeiger, wolche 
bei der vorigen Yostadministration nach dem 
Umwege, welthen die Postwägen nehmen, vee- 
saßt, und hienach die Postwagens= Dare b# 
rechnet wurden, nunmehr nach dem billigen, 
und wegen bedrutend verringertem Porto für 
bas-Pubtikum-fehr vortheilhaften System da- 
hin abgeändert werden, daß, wo keine unmit- 
telbaren geraden Postwagens-Fahrten, z. B. 
wie zwischen München, Augsburg und Re- 
gensburg eingerichret sind, die direkte Route 
zum Maßstab genommen, und die Entfernung 
auf den nächften Ertrapost Wegen, und zwar 
auf der Chaussse, oder wo diese, maugelt, auf 
der gemeinen Landstrasse berechnet werden. 
Diese nach, obiger Verschrift verfaßten Lekal- 
Meilenzeiger sind so wie die Tartabellen, und 
hierauf Bezug habenden Verordnn#gen bei 
saͤmtlichen Haupt--Postwagens- Expeditionen 
und Postämtern des Königreichs gegen Erlag 
von 36 kr. zu haben. 
Diese allerhöchste Anordnumg bringte endes- 
unterzeichnete Stelle hiemut zur allgemeinen 
Kenntniß. 
München den 20. November 1810. 
Königliche Genrral-Poct-Direktion. 
Freiherr ven Drechsel. 
Deißenrider.
	        
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