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Retgzieru
Königlich-Baierisches
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ngsblatt.
xXVn. Stück. München, Samstag den 24. Nodember 1810.
Bekannt machung.
(Die Postwagens-Tare berreffend.) 6
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
(So## känigliche Masestät haben in der
Absicht, jede nur immer mit dem Interesse
der königlichen Postanstalt vereinharliche Er-
leichterrung für das Publikum eintreten zu
lassen, sch unterm 4. Jaͤner und. 3. August
laufenden Jahrs allergnädigst entschlossen, in
Beziehung auf das wegen der Postwagen-
Taxe erlassene Reskript vom 14. Juni 1808
(Regierungsbl. Jahrg. 1808, St. XXXVI.,
S. 1581 — 1800) zu verordnen, wie folgt:
1.) Die vor Uebernahme der eigenen Regie
bestandene, und bioher beibehaltene Postwa-
gens-Passagiers-Taxe von 24 kr. föll auf
20 kr. per Postmeils einschlassig des Weg-
gelds in dem ganzen Reiche herabgefeze werden.
a.) Bet dem Transporte der Gelder und
Effekten darf für eine weiters ausfallende
halbe Meile kein höheres Porto erhoben wer-
den; daher ist' für à 1, 3 , 5 , 12 Meile
nur die Tare von respektive a, 3, 5 oder 12
Meilen in. Ausaz zu bringen. Geschiehr aber
der Transport im Ganzen nur auf eine halbe
Meile, so ist die Tare einer vollen Meile zu.
r heben.
) Sollen die Lokal-Meilenzeiger, wolche
bei der vorigen Yostadministration nach dem
Umwege, welthen die Postwägen nehmen, vee-
saßt, und hienach die Postwagens= Dare b#
rechnet wurden, nunmehr nach dem billigen,
und wegen bedrutend verringertem Porto für
bas-Pubtikum-fehr vortheilhaften System da-
hin abgeändert werden, daß, wo keine unmit-
telbaren geraden Postwagens-Fahrten, z. B.
wie zwischen München, Augsburg und Re-
gensburg eingerichret sind, die direkte Route
zum Maßstab genommen, und die Entfernung
auf den nächften Ertrapost Wegen, und zwar
auf der Chaussse, oder wo diese, maugelt, auf
der gemeinen Landstrasse berechnet werden.
Diese nach, obiger Verschrift verfaßten Lekal-
Meilenzeiger sind so wie die Tartabellen, und
hierauf Bezug habenden Verordnn#gen bei
saͤmtlichen Haupt--Postwagens- Expeditionen
und Postämtern des Königreichs gegen Erlag
von 36 kr. zu haben.
Diese allerhöchste Anordnumg bringte endes-
unterzeichnete Stelle hiemut zur allgemeinen
Kenntniß.
München den 20. November 1810.
Königliche Genrral-Poct-Direktion.
Freiherr ven Drechsel.
Deißenrider.