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genau ausdrücken, gegen alle Gzesse-unter
persönlicher Verantwortlichkeit wachen, und
strafbare Handlungen der abgeordneten Bo-
ten der obersten Stistungs" Kmatel anzeigen.
Die dussern Jußtz-Srellen, und die
allgemeinen und besondern Stistungs= Ad-
ministrationen des Königreiches werden ange-
wiesen„ sich nach dieser Reglementar= Ver-
ordnung in ihrem wechselseitigen Geschäfts-
Benehmen zu achten, und dadurch alle dem
öffentlichen Dienste, dem Zwecke der Stif-
tungen, und den rentenpflichtigen Privaten
nachtheiligen Kollisionen in den Kompetenz-
Verhälmmissen zu entfernen.
München den ro. November 1810.
Mar Jose ph.
Graf v. Montgelas. Graf Relgersberg.
Auf königlichen allerhdchsten Befehl
der General-Gekrerér-
F. Kobell.
(Die Uniforme des Perseuals der General-Berg-
werks-Administration und des derselben unter-
geordneten Berg= und Hütten-Personals be-
treffend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Durch den Bericht Unserer General, Berg-
werks-Administration vom 11. September
l. J. finden Wir Uns veranlaßt, auch dieser
Stelle eine eigene Unisorme zu bewilligen,
und mit derselben die dein untergeordneten
Berg: und Hütten-Personale bereits den 20.
Juli 1804 gegebene Uniforme in zweckmaͤssige
Uebereinstimmung zu bringen.
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Indem Wir daher das Uns von obiger
Stelle gutachtlich vorgelegte Regulativ im
Allgemeinen genehmigen, verordnen Wir zu-
gleich, daß die neue Uniforme den nachstehen-
den Vorschriften gemäß künftig auch bei berg-
männischen Aufzügen und andern feierlichen
Gelegenheiten getragen werden soll. «
l.DerVotstandderGeneral-Perg-
werks-Administration träge dieselbe Uniforme,
wie die Referendäre des geheimen Ministerial-
Finanz-Departemenes, jedoch mit dem Un-
teeschiede, daß die Farbe des Rockes samt
Kragen, Aermel= Aufschlägen und Unterfut##
schwarz ist, die vergoldeten Knspfe mie sich
kreuzenden Schlägel und Eisen, als den all-
gemeinen Bergwerks-Insignien bezeichnet,
und überdieß an der gewöhnlichen oder kleinen
Uniforme, welche von oben bis zum Schlusse
der Weste mit einer Reihe grosser, vorschrift-
mässiger Knöpfe zugemacht wird, die umge-
schlagenen, zusammengehefteten Rock-Ende
nach dem Muster unter Zifer 7. mit Golde
gestickt sind.
Die übrigen Uniforms= Stücke gleichen
ehenfalls denjenigen der geheimen Finanz
Referendäre.
Bei bergmännischen Aufjügen und an-
dern feierlichen Gelegenheiten trägt der Vor-
stand der General: Bergwerks-Administra-
tion eine vergoldete Berg: Barte an einem
schwarzen Stocke.
II. Dem Direktor der eben genannten
Seelle ist bewilligt:
a) als Gala Uniforme ein Kleid vom
schwarzen Tuche mit stehenden Kragen,