Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

1345 
Königlich-Baierisches 
1346 
Regierungsblat t. 
  
IXXII. Stück. München, Mittwoch den 13. Dezember rsro. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
(Die Interkalar-Früchte bei kathelischen Pfar- 
reien in den ehemaligen Furstenrbumern 
Ansbach, und Bairenth betreifend.) 
Wir Maximiltan Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern 
Auf den Uns erstatteten Vortrag, daß bei 
den im ehemaligen Fürstenehume Baireuth 
gelegenen katholischen Pfarreien durch ein kö- 
niglich-preußisches Reskript aus Berlin vom 
26. November 1804 den Erben verstorbener 
Pofarrer ein vierteljéhriger Gnaden-Nachsiz 
zugestanden worden sen; 
In Erwägung des Nachtheils, welcher aus 
solchen Nachsizen und der nothwendig damit 
verbundenen längern Erledigung der Pfarr- 
stellen hervergehen; 
In Erwägung der Gründe, welche Uns 
bewogen haben, über die Behandlung und Ver- 
wendung der Interkalar-Früchte für Unser 
gesammtes Königreich bereits früher ein 
gleichfrmiges Regulativ festzusezen, worinn 
die billigen Ansprüche der Erben verstorbener 
Hfarrer, und die Verbindlichkeit gegen wohl- 
thä#rige Stiftungen gebührend berücksichtiget 
sind, haben Wu beschlossen wie folgt: 
I. Das königlich preußische Reskript rom 
260. November 180x. welches den Erben ka- 
tholischer Pfarrer einen vierteljährigen Gna- 
den-Nachsfiz zugestehet, ist mit dem 1. Jaͤ- 
ner 1811. als aufgehoben erklärt. Dagegen 
II. tritt von eben diesem Tage an Un- 
sere Verordnung vom au. April 1807 (Re- 
gierungsblatt Stück XVIII. Seite 70 die 
Interkalar-Früchte der erledigten Kirchen- 
pfründen betreffend), auch in den vormal Bai- 
reuthischen Gebiethstheilen, sohin im ganzen 
Umfange des Main= und Rezat-Kreises in 
Wirkung. 
III. In Beziehung auf die unter das. 
Bisthum Bamberg gehörenden oder neuer- 
lich dahin eingewiesenen Pfarreien bewendet 
es noch zur Zeit bei der den Interkalar-Früch- 
ten zugedachten besondern Bestimmung: als 
Ergänzungs-Rente des Emeriten-Fonds. 
IV. In Hinsicht jener Pfarreien welche 
durch Todfall noch vor dem 1. Jänner er- 
lediget werden könnten, oder die schon gegen- 
Wii auf diese Art erlediget sind, bleibe es 
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