Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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selben nach der Bedenkzeit wiederholt entsa- 
get, auch ob er im erstern Falle die Straf- 
zeit antreten zu wollen sich erklaͤrt habe, 
oder nicht. 
11. Verbrecher, welche bekannt sind, 
wenn gleich nicht verhaftet, sind in die Ta- 
belle aufzunehmen. 
Uebrigens wird mit Wiederholung der 
diesseitigen Verordnungen vom 30. Juni 
und 28. September l. J. den koͤniglichen 
Stadt- und Landgerichten eingeschaͤrft, sich 
in Einsendung der Kriminal-Tabellen bin- 
nen dem vorgeschriebenen Termine keine 
Saumseligkeit zu Schuld kommen zu lassen, 
da man widrigenfalls mit den gerichtlichen 
Strasen ohne Weiteres vorgehen würde. 
Innsbruck den 7. Dezember 1810. 
Königliches Appellationsgericht 
des Innkreises. 
Freiherr von Welden. 
Falk. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die patriotischen Schankungen des geistlichen 
Raths, Professors und Stadtpfarrers Win- 
ter in Landêhut betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
  
Auf Befehl Seiner Majestät des Köntgs. 
Das unterm heutigen Dato an den ké- 
niglichen Universttäts-Senat in Landshut, 
wegen der patriotischen Schankungen des 
geistlichen Raths, Professors und dortigen 
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Stadt = Pfarrers, Vitus Winter , 
erlassene allerhoͤchste Rescript wird hiedurch 
bekannt gemacht. 
Muͤnchen den 27. November 1810. 
Graf von Monegelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Balern. 
Der geistliche Rath, Universitäts-Pro- 
fessor und Srtadipfarrer Vitus Winter 
zu Land, hut hat durch wiederholtre ansehn 
liche Donationen zu öffentlichen Bildungs- 
Anstalten rühmliche Beweise seiner pario- 
tischen Gesinnungen gegeben. 
Schon im Jahre 1gos hat derselbe 
durch eine Schankung von goo fl. die Ka- 
rolinische Schul= und Volks-Bibliothek zu 
Landshut gegründer. " 
In demselben Jahre übergab er dem 
dortigen Pollzei-Kommissariate zoo fl. zu 
verschiedenen Wohlehätigkeits-Zwecken, und 
eben so viel dem Stadtgerichte daselbst um 
Jahre 1800; in der Zwischenzeit aber all- 
jährlich 190 fl. zur Linderung der Leiden 
verwundeter baierischer Krieger. 
Erst neuerlich (im Monate Okrober I. 
J.) legte er zur Erinnerungsfeier der Ver- 
mählung des Kaisers und Königs Napo= 
leon looo fl. in Obligationen zur ewigen 
Dotirung der vorhin erwähnten Schul= und 
Volks-Bibliothek, und bei Gelegenheit der 
(63°7)
	        
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