10 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 11.)
Kurier" und vor allem die „Kölnische Zeitung“ (Heiterkeit rechts), im
Chorus auf die Regierung eingeredet, sie müßte die unbotmäßigen Beamten
maßregeln, sie zur Disposition stellen! Den Redakteuren dieser Zeitungen
sollte einmal der Kopf gewaschen und ihnen klar gemacht werden, daß es
ein Unterschied ist zwischen dem Mammon und den Idealen, welche die
liberale Partei verfolgt. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Täglich wird provoziert,
daß diese konservativen und ostelbischen Agrarier, Junker und
Pfaffen u. s. w. darauf ausgehen, das Königtum zu beugen und die Herrschaft
in ihre Hand zu bekommen. (Sehr richtig! im Zentrum und links.)
Nicht ein bischen davon ist wahr. Wissen Sie nicht, daß der große König
7 Jahre lang nur durch die Ostelbier den gesamten Heeren Europas widerstand?
(Gelächter im Zentrum und links), wissen Sie nicht, daß 1812 die
ostpreußischen Stände unter Führung eines Dohna die ersten waren, welche
die Fahnen des Freiheitskampfes erhoben? Wissen Sie nicht, daß, als es
sich um die Armeeorganisation handelte, die Konservativen die einzigen
waren, welche dafür eintraten? Diese erprobte Stütze des Landes glaubt
man abschütteln zu können wie einen alten Mantel, und das alles um eines
erbärmlichen Kanals willen? (Große Heiterkeit und Beifall.) Königstreu
sind die Konservativen bis auf die Knochen!
Ministerpräsident Fürst Hohenlohe verliest folgende Erklärung:
Meine Herren! Die Interpellation, welche Sie an die Staatsregierung
gerichtet haben, berührt eine Frage, welche seit dem Schlusse der letzten
Session dieses Hohen Hauses bereits den Gegenstand scharfer Angriffe in
der Presse gebildet hat. Es muß der Staatsregierung daran liegen, jenen
Angriffen gegenüber gleich beim Beginn der Session die wirkliche Bedeutung
ihrer Maßnahmen hier im Hause festzustellen, und sie benutzt daher gern
die hierzu gebotene Gelegenheit. Sie wünscht von vorneherein Klarheit
darüber zu schaffen, daß es sich für sie lediglich um einen durch sachliche
Rücksichten gebotenen Schritt gehandelt hat. Von einer disziplinaren Bestrafung
derjenigen Beamten, welche im vergangenen Sommer hier gegen
die Kanalvorlage ihre Stimmen abgegeben haben, kann keine Rede sein;
eine solche ist schon durch die Verfassung ausgeschlossen. Der Staatsregierung
liegt jeder Gedanke eines Eingriffes in die parlamentarischen Rechte
des einzelnen Abgeordneten fern. Was sie getan hat, charakterisiert sich
gesetzlich als eine Verfügung im Interesse des Dienstes, welche nach ausdrücklicher
Vorschrift des § 87 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 nicht Gegenstand
eines Disziplinarverfahrens ist. Wenn man der Regierung also den
Vorwurf einer Bestrafung der Beamten macht, so widerspricht dieser Vorwurf
dem Gesetz. Das Recht der Regierung, einen Beamten im Interesse
des Dienstes zur Verfügung zu stellen, wird durch das Recht des Beamten,
in diesem Hause nach seiner Überzeugung zu stimmen, nicht beeinträchtigt.
Seit Erlaß der Verfassung hat die preußische Staatsregierung diesen Standpunkt
stets innegehalten. Meine Herren! Soll eine einheitliche Aktion der
Staatsregierung möglich sein und die Autorität der Regierung im Lande
gewahrt bleiben, so ist es unerläßlich, daß die in erster Linie zur Vertretung
der Politik der Regierung berufenen Beamten, nämlich die politischen
Beamten, die Anschauungen der Regierung in entscheidenden Fragen
auch im Lande politisch zu vertreten willens und in der Lage sind. Dies
anzunehmen ist nicht möglich bei politischen Beamten, die im Landtage
selber eine der Staatsregierung entgegengesetzte Haltung öffentlich bekundet
haben. Von ihnen war nicht zu erwarten, daß sie diejenige Auffassung,
welche sie im Landtage bekämpft haben, nachher dem Lande gegenüber wirksam
vertreten würden. Konnte hiernach die Staatsregierung in diesen Beamten
die geeigneten politischen Organe für die Durchführung ihrer Inten-