Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechzehnter Jahrgang. 1900. (41)

10  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  11.)

Kurier"  und  vor  allem  die  „Kölnische  Zeitung“  (Heiterkeit  rechts),  im
Chorus  auf  die  Regierung  eingeredet,  sie  müßte  die  unbotmäßigen  Beamten
maßregeln,  sie  zur  Disposition  stellen!  Den  Redakteuren  dieser  Zeitungen
sollte  einmal  der  Kopf  gewaschen  und  ihnen  klar  gemacht  werden,  daß  es
ein  Unterschied  ist  zwischen  dem  Mammon  und  den  Idealen,  welche  die
liberale  Partei  verfolgt.  (Lebhafte  Zustimmung  rechts.)  Täglich  wird  provoziert,
  daß  diese  konservativen  und  ostelbischen  Agrarier,  Junker  und
Pfaffen  u.  s.  w.  darauf  ausgehen,  das  Königtum  zu  beugen  und  die  Herrschaft
  in  ihre  Hand  zu  bekommen.  (Sehr  richtig!  im  Zentrum  und  links.)
Nicht  ein  bischen  davon  ist  wahr.  Wissen  Sie  nicht,  daß  der  große  König
7  Jahre  lang  nur  durch  die  Ostelbier  den  gesamten  Heeren  Europas  widerstand?
  (Gelächter  im  Zentrum  und  links),  wissen  Sie  nicht,  daß  1812  die
ostpreußischen  Stände  unter  Führung  eines  Dohna  die  ersten  waren,  welche
die  Fahnen  des  Freiheitskampfes  erhoben?  Wissen  Sie  nicht,  daß,  als  es
sich  um  die  Armeeorganisation  handelte,  die  Konservativen  die  einzigen
waren,  welche  dafür  eintraten?  Diese  erprobte  Stütze  des  Landes  glaubt
man  abschütteln  zu  können  wie  einen  alten  Mantel,  und  das  alles  um  eines
erbärmlichen  Kanals  willen?  (Große  Heiterkeit  und  Beifall.)  Königstreu
sind  die  Konservativen  bis  auf  die  Knochen!

Ministerpräsident  Fürst  Hohenlohe  verliest  folgende  Erklärung:
Meine  Herren!  Die  Interpellation,  welche  Sie  an  die  Staatsregierung
gerichtet  haben,  berührt  eine  Frage,  welche  seit  dem  Schlusse  der  letzten
Session  dieses  Hohen  Hauses  bereits  den  Gegenstand  scharfer  Angriffe  in
der  Presse  gebildet  hat.  Es  muß  der  Staatsregierung  daran  liegen,  jenen
Angriffen  gegenüber  gleich  beim  Beginn  der  Session  die  wirkliche  Bedeutung
ihrer  Maßnahmen  hier  im  Hause  festzustellen,  und  sie  benutzt  daher  gern
die  hierzu  gebotene  Gelegenheit.  Sie  wünscht  von  vorneherein  Klarheit
darüber  zu  schaffen,  daß  es  sich  für  sie  lediglich  um  einen  durch  sachliche
Rücksichten  gebotenen  Schritt  gehandelt  hat.  Von  einer  disziplinaren  Bestrafung
  derjenigen  Beamten,  welche  im  vergangenen  Sommer  hier  gegen
die  Kanalvorlage  ihre  Stimmen  abgegeben  haben,  kann  keine  Rede  sein;
eine  solche  ist  schon  durch  die  Verfassung  ausgeschlossen.  Der  Staatsregierung
  liegt  jeder  Gedanke  eines  Eingriffes  in  die  parlamentarischen  Rechte
des  einzelnen  Abgeordneten  fern.  Was  sie  getan  hat,  charakterisiert  sich
gesetzlich  als  eine  Verfügung  im  Interesse  des  Dienstes,  welche  nach  ausdrücklicher
  Vorschrift  des  §  87  des  Gesetzes  vom  21.  Juli  1852  nicht  Gegenstand
  eines  Disziplinarverfahrens  ist.  Wenn  man  der  Regierung  also  den
Vorwurf  einer  Bestrafung  der  Beamten  macht,  so  widerspricht  dieser  Vorwurf
  dem  Gesetz.  Das  Recht  der  Regierung,  einen  Beamten  im  Interesse
des  Dienstes  zur  Verfügung  zu  stellen,  wird  durch  das  Recht  des  Beamten,
in  diesem  Hause  nach  seiner  Überzeugung  zu  stimmen,  nicht  beeinträchtigt.
Seit  Erlaß  der  Verfassung  hat  die  preußische  Staatsregierung  diesen  Standpunkt
  stets  innegehalten.  Meine  Herren!  Soll  eine  einheitliche  Aktion  der
Staatsregierung  möglich  sein  und  die  Autorität  der  Regierung  im  Lande
gewahrt  bleiben,  so  ist  es  unerläßlich,  daß  die  in  erster  Linie  zur  Vertretung
  der  Politik  der  Regierung  berufenen  Beamten,  nämlich  die  politischen
  Beamten,  die  Anschauungen  der  Regierung  in  entscheidenden  Fragen
auch  im  Lande  politisch  zu  vertreten  willens  und  in  der  Lage  sind.  Dies
anzunehmen  ist  nicht  möglich  bei  politischen  Beamten,  die  im  Landtage
selber  eine  der  Staatsregierung  entgegengesetzte  Haltung  öffentlich  bekundet
haben.  Von  ihnen  war  nicht  zu  erwarten,  daß  sie  diejenige  Auffassung,
welche  sie  im  Landtage  bekämpft  haben,  nachher  dem  Lande  gegenüber  wirksam
  vertreten  würden.  Konnte  hiernach  die  Staatsregierung  in  diesen  Beamten
  die  geeigneten  politischen  Organe  für  die  Durchführung  ihrer  Inten-