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werden in einem Verzeichnisse, wozu die Bei-
lage Zifer 10 ein exemplificirtes Formular
gibt, zusammengestellt, und diesem zur Be-
glaubigung ein Auszug aus dem pfartauitlichen
Saalbuche angelegt.
Die unstaͤndigen Abgaben werden durch
eine nach dem Formular Zifer 11 verfaßte
Durchschnitts-Berechnung ausgemirtelt.
2) An Zehenten.
a) An grossen Frucht-Zehenten.
C. 19. Die den protestantischen Geistli-
chen zum Genusse überlassenen Zehenten wer-
den von diesen entweder verpachtet, oder in
eigener Regie belogen (selbst eingesammelt).
Die Verpachtung geschieht entweder in
Geld oder in Raturalien. Bei der Verpach-
tung in Gelde wird der einjahrige Ertrag durch
eine Durchschnitts-Berechnung der jüngsten
9 Jahre, welche auf ähnliche Art, wie die
Durchschnitts-Berechnung der daudemien
(Beilage Ziser r#1) zu verfassen ist, nachge-
wiesen.
Bei der Verpachtung in Naturalien wird
die Durchschnitts-Berechnung der jüngsten 0
Jahre nach dem unter Zifer 1a beiliegenden
Schema hergestellt.
Bei den in eigener Regie benuze werdenden
Jehenten ist der volle Ertrag derselben, und
der Betrag der hierauf sich ergebenen Perzep=
nonskosten nach einer Durchschnites-Berech-
vung der jüngsten 9 Jahre auszumitteln.
Falls die bei der Pfarrei vorhandenen
Aofschreibungen und Zehenrregister nicht auf
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9 Jahre zuruͤckgehen, wird die Durchschnitts-
Berechnung aus dem Ertrage der lezten 6 oder
3 Jahre gezogen, und im Kussersten Falle
wird der Ertrag des mittelmässigen Erndte-
Jahres 1808 in die Fassion ausgenommen,
oder von verpflichteten Taxatoren aus der Ge-
meine, auf deren Flur der Zehent erhoben
wird, der approrimative Jahres-Crtrag ge-
schäzt, der Betrag der Einsammlungeskoslen
erhoben, und daraus der reine Crtrag der
Zehenten ausgemittelt, und in der Fassion vor-
getragen, das Schzungsprotokoll aber mit
Unterschrift der beeidigten Taxatoren als Beit-
lage angefügt.
In der Durchschnitts-Berechnung kann
der Ertrag der einzelnen Jahre allerdings nach
der in jedem Orte üblichen Mäßerei vorgetragen
werden. Die Gesammt-Summe wird jedoch,
nach Anleitung des exemplifzirten Schema
Zifer 12 in die baierische Mßerei reduzirt,
und aus dieser der einjährige Durchschnitts-
Ertrag nach der nämlichen Mäßerei berechnet.
b) Kleiner (Schmalsaat) Zehent.
c) Heuzehent.
d) Weinzehene.
e) Hopfen sehent.
f) Blutzehen:.
Wenn diese Zeheneen bisher in Geld ver-
pachtet waren, so ist hierüber eine Durch-
schnitts-Berechnung nach dem unter Zifer 13
anliegenden Formular, und zwar in Rück-
sicht der kleinen Zehenten, wegen der in den
mehresten Theilen des Königreichs noch einge-
führten Dreifelder-Wirchschaft aufK#, bei den