1469
gen Aemtern bestandenen, zu Bezahlung der
Gerichtskoͤsten in hoͤheren peinlichen Faͤllen
bestimmten Henkergeldes zu bewilligen; we-
von die Unterthanen sowohl, als die ver-
rechnenden Aemter gehörig zu verständigen
#und. München den 18. Dezember 1810.
Mar Josepbp.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerbdcsten Befehl
der General, Sekretär
G. Gelger
(Die Aufhebung der Münzsiä##te in Salzbung,
und die Errichtung eineb Einlösunzs Amtes
daselbst betreffend).
Ministerium der Finanzen.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
In der königlichen Verordnung vom 28.
Oktober 1808 )# haben Seine königliche Maje-
stär bereits die Aufhebung aller Nebenmünz-
stätte im Königreiche Baiern, und die Bei-
behaltung einer einzigen Münz, Anstale in
der Hauptstadt München ausgesprochen.
Aus den in obiger Verordnung aufgeführten
Gründen haben Seine königliche Mazestät
demnach die bisherige Münzstätte in Salz-
burg unter heutigem Datum gleichfalls aufgehe-
ben, und Allerhöch k Ihrer Münzkommission den
Auftrag ertheilt, in Sal'burg ein Einlösungs=
Amt zu errichten.
Zu Einlösungsbeamten in Salzburg haben
Seine königliche Majestät ernanne:
Den bisherigen Sale burgischen Münzmei-
ster, Franz ron König, als ersten Einlé-
sungsbeamten, und
) Reg. B. 1803. St. LXIX. S. 27 J
1470
den bisherigen Münzwardein Heinrich Kon-
rad Brandstätter, als Einlösungs-Kon-
trolleur.
München den 4. Dezember 1810.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretaͤr
G. Geiger.
(Die Ernennung des Kommunal-Administra-
tors und der Munizipal-Räthe der Residenz-
stadt betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Masestät des Königs.
Nachdem Seine königliche Majestät unterm
heutigen Dato die Auslösung des Magistrats
der Residenzstadt und des dabei befindlichen
Stadt-Kommissariates, und dagegen in Folge
des organischen Ediktes vom 24. September
1808. *) die Konstituirung eines Munizipal-
Rathes und einer besondern Kommunal-Ad-
ministration allergnddigst beschlossen und zu-
gleich den von der Gemeinde gewählten Mu-
nizipal: Räthen
1. Joseph Hepp, Börger und Handels-
mann,
. Franz Kaver Schmederer, Bürger
und Müllermeister,
3. Alois Specht, Bürger und Reali=
täten: Besizer,
4. Johann Georg Knogler, Bürger
und Handelsmann, dann
§. Johann Baptist Streidl, Bürger
und Realitäten: Besizer
“) Regierungebl. 13os. St. LXI. S. 2105 er sed.
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