Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

1469 
gen Aemtern bestandenen, zu Bezahlung der 
Gerichtskoͤsten in hoͤheren peinlichen Faͤllen 
bestimmten Henkergeldes zu bewilligen; we- 
von die Unterthanen sowohl, als die ver- 
rechnenden Aemter gehörig zu verständigen 
#und. München den 18. Dezember 1810. 
Mar Josepbp. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerbdcsten Befehl 
der General, Sekretär 
G. Gelger 
(Die Aufhebung der Münzsiä##te in Salzbung, 
und die Errichtung eineb Einlösunzs Amtes 
daselbst betreffend). 
  
Ministerium der Finanzen. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
In der königlichen Verordnung vom 28. 
Oktober 1808 )# haben Seine königliche Maje- 
stär bereits die Aufhebung aller Nebenmünz- 
stätte im Königreiche Baiern, und die Bei- 
behaltung einer einzigen Münz, Anstale in 
der Hauptstadt München ausgesprochen. 
Aus den in obiger Verordnung aufgeführten 
Gründen haben Seine königliche Mazestät 
demnach die bisherige Münzstätte in Salz- 
burg unter heutigem Datum gleichfalls aufgehe- 
ben, und Allerhöch k Ihrer Münzkommission den 
Auftrag ertheilt, in Sal'burg ein Einlösungs= 
Amt zu errichten. 
Zu Einlösungsbeamten in Salzburg haben 
Seine königliche Majestät ernanne: 
Den bisherigen Sale burgischen Münzmei- 
ster, Franz ron König, als ersten Einlé- 
sungsbeamten, und 
) Reg. B. 1803. St. LXIX. S. 27 J 
1470 
den bisherigen Münzwardein Heinrich Kon- 
rad Brandstätter, als Einlösungs-Kon- 
trolleur. 
München den 4. Dezember 1810. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretaͤr 
G. Geiger. 
(Die Ernennung des Kommunal-Administra- 
tors und der Munizipal-Räthe der Residenz- 
stadt betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Masestät des Königs. 
Nachdem Seine königliche Majestät unterm 
heutigen Dato die Auslösung des Magistrats 
der Residenzstadt und des dabei befindlichen 
Stadt-Kommissariates, und dagegen in Folge 
des organischen Ediktes vom 24. September 
1808. *) die Konstituirung eines Munizipal- 
Rathes und einer besondern Kommunal-Ad- 
ministration allergnddigst beschlossen und zu- 
gleich den von der Gemeinde gewählten Mu- 
nizipal: Räthen 
1. Joseph Hepp, Börger und Handels- 
mann, 
. Franz Kaver Schmederer, Bürger 
und Müllermeister, 
3. Alois Specht, Bürger und Reali= 
täten: Besizer, 
4. Johann Georg Knogler, Bürger 
und Handelsmann, dann 
§. Johann Baptist Streidl, Bürger 
und Realitäten: Besizer 
“) Regierungebl. 13os. St. LXI. S. 2105 er sed. 
(loo?") 
 
	        
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