Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

und Individuen mehrere Obsorge zu 
tragen haben. 
4) Der Pränumerations-Burag für den 
künftigen Jahrgang ist wiederum auf 
6 fl. zo kr. das Erxemplar mit Ein- 
schluß des Registers festgesezt; sämtli- 
che unmirtelbare und mittelbare königli- 
chen Stellen und Aemter haben daher 
mit Eintritte des neuen Jahres die erste 
Hälste mit 3 fl. 15 kr., und im Mo- 
nate Juli die andere Hälfte mit eben so 
viel an die unterzeichnete Redaktion 
portofcei zuverlässig einzusenden. 
München den 3o. November 1810. 
5) Rückstchelsch der Privat -Abnehmer 
bleibt es bei der bisher eingeführten 
Vorausbezahlung des ganzes Betrages, 
und die Privat-Abnehmer ausser Mün- 
chen werden an die ihnen zunächst ge- 
legenen Postämter zur Bestellung des 
NRegierungsblatts angewiesen. 
6) Die in dem nachfolgenden Verzeichnisse 
enthaltenen Artikel können gegen porto- 
fteie Einsendung der beigesezten reise 
ebenfalls bei der unterzeichneten Redak- 
„tion abgelanget werden. 
Konigliche Redaktion des Regierungsblatte.
	        
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