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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
X. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 10. Marz 1810.
Bekanntmachungen.
(Die Nichteinverleibung der Rußhuͤtten in die
Brandassekuranze Gesellschaft betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Unser General: Mandat vom 10. August
1790 über die Brandassekuranz-Anstalt für
die ehemalige Provinz Baiern bestimmt S. 3.,
daß von der Aufnahme in die Versicherungs-
Societckt die Ziegelhütten, Schmelz= und
Eisenwerke, Pulvermühlen, Glashütten, so
wie Hanf= und Flachsdörren gusgenommen
sepn sollen.
Wenn nun gleich diese Bestimmung, nach
einer natürlichen Analogie auch auf die Ruß-
hürten von selbst ihre Anwendung findet; so
wollen Wir doch zur vollkommenen Beseiti-
gung aller Mißverständnisse hierüber, diese
Anwendbarkeit hiemit bestimmt und gesezlich
aussprechen, und die geeigneten Behörden
hiernach ausdrücklich angewiesen haben,
München den 14. Februar 18t1o.
Aus Seiuer Majestät des Konigs
Special-Vollmacht.
Graf Morawißtky.
Auf königlichen allerhdchsten Besehl
von Krempelhuber.
(Die Prüfungs-Termine protestantischer Pfarr-
amts-Kandidaren für 180 betreffend.)
Ministerium des Innern.
Zur Anstellungs-Prüfung protestantischer
Pfarramts-Kandidaten vor dem königlichen
General-Konstistorium zu München sind im
Laufe des gegenwärtigen Jahres folgende
vier Termine bestimmt worden:
1) vom 29. April bio S. Mai:
2) — 27. Mai bis 2. Juni:
3) — 5. bis 11. August:
)— 2. bis 8. September.
Es haben sich daher alle diesenigen prote-
stantischen Pfarramts: Kandidaten, welche
noch nicht zur Anstellung geprüft worden
sind, nach Inhalt der Instruktion vom
23. Iduner vorigen Jahres, Abschniet IIl.
G. a. und 3., zu dieser Prüfung anzumelden,
und ihrer Bittschrift zugleich die eben da-
selbst vorgeschriebenen Rotizen und Zeugnisse
beizulegen. ·
Muͤnchen den 15. Februar 1810.
Auf Seiner Majesiät des Königs
Special-Befehl.
Graf Morawitzky.
Durch den Minister,
von Krempelhuber,
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