Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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(Die Beitrelbung der Ausstaͤnde bei der Brand- 
versicherungs-Anstalt betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Mit Mißvergnügen hat man aus einge- 
laufenen Beschwerden und Berichten der 
königlichen Brandassekuranz-Kommission in 
München vernehmen müssen, daß die Nach- 
(dssigkeit der äusseren Unterbehörden, näm- 
lich der Landgerichte und Städte, in Er- 
hebung und Beitreibung der jedesmaligen 
jabrlichen Brandassekuranz-Beiträge der in 
den betreffenden Distrikten mitpftichtigen Ge- 
sellschaftsglieder, dem ganzen Brandasseku- 
ranz-: Gescháste nothwendig eine Stockung 
und Verwirrung bedrohen muß, da dasselbe 
des öffentlichen und privat- Nuzens wegen 
und nach der wohlchätigen Meinung der 
höchsten Regierung mit aller Sorgfalt in 
stece zweckmässiger Betriebsamkeit zu erhal- 
ten ist. 
Da es nun überhaupt, vorzüglich aber bei 
den jezt so häufig vorkommenden Brandereig- 
nissen, besonders darauf ankommt, durch 
schnelle Hilfe die Unglücklichen ihrem gänzli- 
chen Verderben zu entreissen, und man auf 
diesen Grundsaz gestüzr, eben deßwegen die 
dusseren Aemter an die Kassen der Admini- 
strationen, wo immer promptes Geld zu er- 
heben ist, angewiesen hat, so will man hie- 
mit auch diese dusseren Aemter nachdrücklichst 
ermahnet haben, durch schnelle Beitreibung 
der ausgeschriebenen Entschädigungs-Beiträ- 
ge diese Kassen: Vorschüsse wieder zurückzu- 
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bezahlen, indem widrigenfalls die Quellen 
verstegen müssen: da wegen Abganges der 
Quittungen, die von den respektive Admini- 
strationen nach geschehener Bezahlung einge- 
sendet worden sind, keine ferneren Anweisun- 
gen hierorts gemacht werden können. 
In diesen Fehler sind folgende Landge- 
richte und Seddte mit nachstehenden Aus- 
ständen verfallen, als das 
Landgeriche Donauwörth mit #410 fl. r2 krc 
— SHocchstäde 1217 30 
Stadt Höchstädt 203 4% 
— Eichstäddt 1740 64. 
Neresheim fürstlich Thurn= und Tarisches 
Oberamt 413 — 
°*) (Diesem wird für künfeig schärfest un- 
tersagt, ohne Anweisung diesseitiger Brand= 
Assekuranz-Kommisston, nie mehr Konkurrenz- 
Gelder an seine Abbränder, wie Feschehen, 
zu verreichen.) 
Landgericht Neuburg mit 1366 114 
— Nerdlingen mit einem Reste 
33 47 
Stadt Noͤrdlingen 300 28 „ 
Pfaffenhofen 3 " 
Laudgericht Rhain 1033 47= 
(Verdient wie Nereshelm die nämliche Ahn- 
dung.) 
Amberg mit 1505 177 
Landgericht Heman 380 5# - 
— Schongan 515- - 
— Beilengries 425 38 
Neumarkt im Almühlkceise 96". „
	        
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