Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Geldstrafen. — Gemeinde Vorsteher. 
Geldstrafen bei. Uebetretung des Verbotes des 
auswärtigen Lotto-Spieles. 675 — 678. 
— — bei willkuͤhrlicher Ausschreibung und 
Erhebung von Kriegs= oder Kommunal-Um- 
lagen durch königliche Beamte oder Gemeinde- 
Vorsieher. Ogo, 681. 
Gemeinden und Gemeinde-Wesen. Brie- 
fereien in Kontrakten mit oder zwischen Ge- 
meinden. Tare hiefür. 975. 
Krieg= Peräguations= und Kommunal-Auf- 
lagen, die auf wenig erträgliche Pfarreien und 
Benefizien fallen, sind auf die betreffenden 
Gemeinds-Glieder zu repartiren. 586. 
— — Gründe, Vertheilung zur Kul- 
tur. Bestimmung der den Pfarrern gebühren- 
den Theilnahme hieran. 1320, 1330. 
Verschriften zur Abldsung des Grundeigen- 
thums bei Gemeinden oder Kommuniräten in 
Bezug auf die kbnigliche Verordnung vom 27. 
Funi 1803, und die derselben nachgefolgten 
Erläuterungen. 958 — 960. 
— — Rechnungen. Tare hiefür. 077. 
— — Umlagen, Konkurrenz. Perbot der 
willkührlichen Ausschreibung und Erhebung der- 
selben von koöniglichen Beamten ohne allerhöchste 
durch das Regierungsblatt bekannt gemachte 
Bewilligung. ör8 —687. 
Bekanntmachung derjenigen Kriegsperäqua-= 
tions-Gemeinde = und anderer Steuer-Aufla= 
gen, welche für verschiedene Kreise, Gemein= 
den, Städte in Folge obenerwähnter aller- 
höchster Verordnung ausgeschrieben worden sind. 
694, 6095. 875, 876. 1009. 1135. 
1205 - 1207. 1301. 1471. 
— — Vorsteher. 
Lieferungs- und Anlehens-Kontrakte unter dem 
Vorwande dringender Kriegs- und Gemeinds- 
Beduͤrfnisse ohne allerhoͤchste Bewilligung zu 
schliessen. 680. 
Erlänterung des V. Titels S. 20— zr. der 
Instrukrion für die Gemeinde-Vorsteher, ob 
nicht die in Streitigkeiren zwischen den Ge- 
meinde-Gliedern zu Stande gebrachten Ver- 
gleiche schriftlich aufgenommen und welche 
rechrliche Wirkung überhaupt dergleichen Ver- 
träge haben sollen. 341 — 443. 
Weitere Erläuterung des Edikts über das 
Vermittlungsamt der Gemeinde = Vorsteher. 
1091, 1092. 
1137. 
Denselben wird verboken, 
Gen. Bergw. Administr.— Gerichtsbarkeit rc. 
General-Bergwerks-Administration. 
Sieh: Bergwerk. 
— — Dekanate, protestantische. 
Dekanate. 
— — Forst-Direktion. Sieh: Forst. 
— — Kreis-Kommissariate. Sieh un- 
ter Kreis. 
— — Zoll= und Maut-Dlrektion. Sieh: 
Sieh: 
Zoll. 
Georgianisches Seminar in Landshut. 
Verzeichniß der für das Jahr 1812 im geor- 
gianischen Seminar zurückbleibenden ältern und 
und in dasselbe neu aufgenommenen Alumnen. 
1355, 1356. 
Gerechtigkeits-Beschreibung an Hand- 
werkspursche, in wie ferne dieselbe von den 
koniglichen Justiz= Unter-Behdrden vollzegen 
werden darf. 33, 34. 
Gerichtsärzte. Bestimmungen, in wie ferne 
denselben das Veterinärwesen gemäß des or- 
ganischen dießfälligen Edikts überrragen wird, 
und in welchen Verhältnissen die Thierärzte zu 
denselben stehen. 119—— 1223. 131 — 134. 
Erfoderliche Untersuchung der kbdrperlichen 
Gebrechen der Inkulpaten durch die Gerichts- 
drute vor Abfassung eines Definitiv-Beschlusses 
der kdniglichen Gerichts-Behdrden über kärper- 
liche Jüchtigung. 55, 56. 
Besoldung und Penssonirung der Wittwen 
und Kinder der Gerichtsärzte. 3S5#, 526. Oän, 
642. 
Gerichtsbarkeit über die Glieder des 
königlichen Hauses in Real und ver- 
mischten Klagen, dann persdnlichen 
gerichtlichen Angelegenheiren derselben. Be- 
stimmungen hierüber gemäß des königlichen Fa- 
milien-Gesezes. 794— 796. 
— — geistliche in dem ehemaligen: 
Fürstenthume Regenoburg. Assimili- 
rung derselben nach den organischen königlichen 
Edikten über Kirchemwesen und Gerichtsverfas- 
sung. 707, 708. 
— — mittlere und niedere über die Be- 
sizungen des Herrn Fürsten Fugger von Ba- 
benhausen. Bestimmungen, nach welchem die- 
Abtretung derselben an des Kdnigs Majestä# 
gescheben ist. 368 — 372. 
— — nicht kontentiosenr. Pvovisorische allt- 
gengine Tar-Ordnung des Kdnigreichs Baiern: 
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