Großjaͤhrigk. d. Koͤnigs. — Handw. Mißbrauch. Handwerkspursche. — Hirtenbrief ic.
Grenz-Scheidung zwischen dem Salzach=
und Unter-Donaukreise. 1303 — 1403.
Man sehe auch Landgerichte und Freise.
Großjährlgkeit des Königs. Bestimmun-
gen hierüber zu Folge des kdnigl. Familienge-
gesezes. 793.
Grostjaͤhrigkeits-Ertheilungen. 64.
206. 222. 236. 374. 406. 454. 468. 582. 652.
740. 832. 964. 1014. 1220.
Gruͤnde-Vertheilung. Sleh Gemeinde-
Gruͤnde. ·
Grund-EigenthumbelGemeinden-
Kommunitäten. Bestimmungen über die
Ablbsung desselben nach der für die vormaligen
Kloster-Unrerrhanen hierüber erlassenen Ver-
ordnung vom 27. Juni 1803, mit Festsezung
der Normen, welche bei Regulirung eines Sur-
rogats für die Laudemien Leibgelder 2c. Radikal-
Gewerbe angewendet werden sollen. 958—960.
Grundstift bei verwandelten Privat= und Af-
ter= Lehen in Erbrecht. 658.
Grundstücke bürgerliche in der Stadt
Augsburg, deren freie Veräusserung und
Verpfändung an unverbürgerte Personen. S15.
— — in Regenöburg. Die Erwerbung der-
selben wird auch auf unverbürgerte Personen
auegedehnt. 6ra. 628. -
— — Verträge. Bestimmungen wegen Um-
dnderung der Privat= und Afterlehen in Grund=
Verträge. 657— 660.
Gymnasien, Lyzeen, Real= Jnstitute.
Die Professoren an denselben werden als Staats-
diener erklärt. 690, 600.
Gymnasium in Innöbruck. 1340.
Güter-Ausspielen. Verbot hierüber. 675
bis 678.
Gutsberren. Bestimmungen über die Eln-
rechnung einschichtiger Unterthanen und Hin-
tersassen bei Bildung der Patrimonial-Gerichte.
100r, 100.
Handwerks-Lehriungen. Verordnung
wegen Annahme der Lehrjungen von Landmei-
stern und des von leztern zu verkfertigenden
Meisterstückes. S4.
Handwerks-Mißbrauch der Nagelschmide
in Betreff des sogenannten Weißmachen; auf-
gehobener. 830, 840.
Handwerkspursche. Wiederholter Auftrag
an die kdniglichen Justiz-Unrerbehbrden, den
Handwerksgesellen weder den Kauf eines Hau-
ses oder Anwesens, oder einer Handwerkoge-
rechtigkeit zu beschreiben, noch eine Heurats-
Bewilligung zu ertheilen, wenn sie sich rück-
sichtlich der Wanderzeit und Wanderbücher nicht
gehörig ausweisen konnen. 33, 34.
Auftrag an die General-Kreis-Kommisss=
riate zur Beseitigung des Unfugs, durch welchen
den reisenden Handwerkspmschen nicht geeig-
nete oder falsche Zeugnisse der Arbeit von
den Handwerksmeistern in die Wanderbücher
eingeschrieben werden. 178, 170.
Handwerks-Rechnungen. Tare hiefür. 977.
Haus-, Anwesens-, oder Gerechtigkeftts-=
Beschreibung an Handwerkspursche; unter
welcher Bedingung dieselbe von den königlichen
Justiz-Unterbehdrden geschehen kann. 33. 34.
— — Familien = Gesez, kdnigliches.
Sieh: Familien-Gesez.
erzog, Herzoginnen von Baiern.
Sieh Nebenlinie des kdniglichen Hauses und
Prinzen.
Heuerndte. Dihpense wegen ubthiger Arbeit
zur Zeit derselben, an Sonn= und Feiertagen.
7—09.
Heurathen der Prinzen und Prinzes-
sinnen des kdniglichen Hauses. Be-
stimmungen hierüber gemäß des kbniglichen
Familien-Gesezes. 7g0, 7r.
Heurathgut der kdniglichen Prinzes-
sinnen, gemäß des königlichen Familien-Ge-
sezes. 788
— — Bewilligung an Handwerksgesellen,
unter welchen Bedingungen sie von den koͤnigl.
Justiz-Unterbehoͤrden geschehen kann. 33, 34.
— — Briefe, Tare fuͤr dieselben. 073.
Hintersassen der Civil-Besizer der
Gerichtsbarkeit, in wie ferne sie bei der
Bildung der Patrimonialgerichte eingerechner
werden dürfen. roor, 1002.
H
Hirtenbrief in Betreff der Dispense wegen
nöthiger Arbeit an Sonn= und Feierragen für
den kbniglich-baierischen Antheil des Biethumes
Konstanz zur Zeit der Heu= und Getreiderndte.
7—0.