Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Großjaͤhrigk. d. Koͤnigs. — Handw. Mißbrauch. Handwerkspursche. — Hirtenbrief ic. 
Grenz-Scheidung zwischen dem Salzach= 
und Unter-Donaukreise. 1303 — 1403. 
Man sehe auch Landgerichte und Freise. 
Großjährlgkeit des Königs. Bestimmun- 
gen hierüber zu Folge des kdnigl. Familienge- 
gesezes. 793. 
Grostjaͤhrigkeits-Ertheilungen. 64. 
206. 222. 236. 374. 406. 454. 468. 582. 652. 
740. 832. 964. 1014. 1220. 
Gruͤnde-Vertheilung. Sleh Gemeinde- 
Gruͤnde. · 
Grund-EigenthumbelGemeinden- 
Kommunitäten. Bestimmungen über die 
Ablbsung desselben nach der für die vormaligen 
Kloster-Unrerrhanen hierüber erlassenen Ver- 
ordnung vom 27. Juni 1803, mit Festsezung 
der Normen, welche bei Regulirung eines Sur- 
rogats für die Laudemien Leibgelder 2c. Radikal- 
Gewerbe angewendet werden sollen. 958—960. 
Grundstift bei verwandelten Privat= und Af- 
ter= Lehen in Erbrecht. 658. 
Grundstücke bürgerliche in der Stadt 
Augsburg, deren freie Veräusserung und 
Verpfändung an unverbürgerte Personen. S15. 
— — in Regenöburg. Die Erwerbung der- 
selben wird auch auf unverbürgerte Personen 
auegedehnt. 6ra. 628. - 
— — Verträge. Bestimmungen wegen Um- 
dnderung der Privat= und Afterlehen in Grund= 
Verträge. 657— 660. 
Gymnasien, Lyzeen, Real= Jnstitute. 
Die Professoren an denselben werden als Staats- 
diener erklärt. 690, 600. 
Gymnasium in Innöbruck. 1340. 
Güter-Ausspielen. Verbot hierüber. 675 
bis 678. 
Gutsberren. Bestimmungen über die Eln- 
rechnung einschichtiger Unterthanen und Hin- 
tersassen bei Bildung der Patrimonial-Gerichte. 
100r, 100. 
Handwerks-Lehriungen. Verordnung 
wegen Annahme der Lehrjungen von Landmei- 
stern und des von leztern zu verkfertigenden 
Meisterstückes. S4. 
Handwerks-Mißbrauch der Nagelschmide 
in Betreff des sogenannten Weißmachen; auf- 
gehobener. 830, 840. 
Handwerkspursche. Wiederholter Auftrag 
an die kdniglichen Justiz-Unrerbehbrden, den 
Handwerksgesellen weder den Kauf eines Hau- 
ses oder Anwesens, oder einer Handwerkoge- 
rechtigkeit zu beschreiben, noch eine Heurats- 
Bewilligung zu ertheilen, wenn sie sich rück- 
sichtlich der Wanderzeit und Wanderbücher nicht 
gehörig ausweisen konnen. 33, 34. 
Auftrag an die General-Kreis-Kommisss= 
riate zur Beseitigung des Unfugs, durch welchen 
den reisenden Handwerkspmschen nicht geeig- 
nete oder falsche Zeugnisse der Arbeit von 
den Handwerksmeistern in die Wanderbücher 
eingeschrieben werden. 178, 170. 
Handwerks-Rechnungen. Tare hiefür. 977. 
Haus-, Anwesens-, oder Gerechtigkeftts-= 
Beschreibung an Handwerkspursche; unter 
welcher Bedingung dieselbe von den königlichen 
Justiz-Unterbehdrden geschehen kann. 33. 34. 
— — Familien = Gesez, kdnigliches. 
Sieh: Familien-Gesez. 
erzog, Herzoginnen von Baiern. 
Sieh Nebenlinie des kdniglichen Hauses und 
Prinzen. 
Heuerndte. Dihpense wegen ubthiger Arbeit 
zur Zeit derselben, an Sonn= und Feiertagen. 
7—09. 
Heurathen der Prinzen und Prinzes- 
sinnen des kdniglichen Hauses. Be- 
stimmungen hierüber gemäß des kbniglichen 
Familien-Gesezes. 7g0, 7r. 
Heurathgut der kdniglichen Prinzes- 
sinnen, gemäß des königlichen Familien-Ge- 
sezes. 788 
— — Bewilligung an Handwerksgesellen, 
unter welchen Bedingungen sie von den koͤnigl. 
Justiz-Unterbehoͤrden geschehen kann. 33, 34. 
— — Briefe, Tare fuͤr dieselben. 073. 
Hintersassen der Civil-Besizer der 
Gerichtsbarkeit, in wie ferne sie bei der 
Bildung der Patrimonialgerichte eingerechner 
werden dürfen. roor, 1002. 
H 
Hirtenbrief in Betreff der Dispense wegen 
nöthiger Arbeit an Sonn= und Feierragen für 
den kbniglich-baierischen Antheil des Biethumes 
Konstanz zur Zeit der Heu= und Getreiderndte. 
7—0.
	        
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