Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Komiälffärlate k. v. — Kärperschaften geistl. 
Kommissarlate, königliche der Städte 
Anugeburg und Nürnberg. Kounsinuirung 
derselben mit andern hierauf Bezug habenden 
Bestimmungen rücksichtlich des Ranges und Ge- 
halto der #nglichen Stadt Kommissäre und 
des Personalstandes dieser Kommissariare. 811. 
B12. 902. 105t. 1163. 1194, 1095. 
Koöoͤnig. Rechte und Verbindlichkeiten, welche 
Allerhoͤchst demselben als Haupte der koͤniglichen 
Familie in den verschiedenen Beziehungen auf 
dieselbe durch dao Familien = Gesez übertragen 
werden. 777 — 706. 
Minderjährigkeit desselben. Regentschaft wäh- 
rend derselben. 701 — 79#4. 
Kdniginn, regierende. Bestimmungen über 
den Witthum derselben gemäß des königl. Fa- 
milien = Gesezes. 788, 780. 
Man sehe auch: Kronprinz, 
Prinzen und Prinzessinnen. 
AKdnigreich Vaiern. Verordnung wegen He- 
rausgabe staristisch topographischer Notizen, 
Landkarten und Plane von dem Königreiche 
Baiern und dessen einzelnen Kreiseu und Ge- 
bietE#theilen. 5888 — 500. 
Abniglich -Alleihdchstes Patent über die 
Besizergreifung des Fürstenthume Negené- 
dburg. 537 —. 730; — der Markgrafschaft 
Baireuth, 330 — F42; — der Fürstenthümer 
Salzburg und Berchtesgaden, 957 — 950; — 
des Jun= und Hausruck-Viertels, 8590 — 
1. 
Abtrettungen verschiedener Gebietstheile des 
Kdnigreichs Baiern im Ersch= und Eisakkreise 
an Seine Moajestät den Kaiser von Frankreich, 
und. König von Italien. öt — os. 
Cedirungen hievon an das Groöherzogthum 
Würzburg. 862 — 65. 
Ueberlassungen an die Krone Württemberg und 
98 seirig Gebiets b 9 1225 — 1238. 
Man sehe auch: Territorial-Eintheilung. 
Koͤrperliche Zuͤchtigung bei Inkulpa— 
ten. Allgemeine Verordnung an die kbnigl. 
Appellaons-Gerichte, vor definitiver Abfas- 
(ung eines solchen Erkenntnisses die korperliche 
Beschaffenheit des Inkulpaten durch den Ge- 
richtsarzt untersuchen zu lassen. 55, 56. 
Khrperschaften, geistliche deren Präsen- 
Nebenlinie, 
Kollektiren c. — Konkurrenz= Rechnung. 
tations-Rechte in Hinsicht der Konstitution des 
Kdnigreichs. 1400, 1410. 
Kollektiren für auswärtige Lotterien. Ver- 
bot desselben. 674. 
Kolonial-Waaren. Allgemeine Verordnung, 
in Folge welcher die geseglichen Bestimmungen 
der erhdhten Konsumo-Mauten hinsichtlich die- 
ser Waaren festgesezt werden. 1093 — 1103. 
Weitere Ausdehnung der Verordnurg über 
Kolonial-Waaren, wodurch auch der Trans## 
dem darauf gelegten Impost unterworfen wud. 
ITI S, 1116. 
Kommissionen im Allgemeine n. Taxe hin- 
sichtlich derselben, wie auch bei Schäzungen und 
Inventuren über Land und bei Hause. 978, 
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Kommunal = Administration 
Stadt Müuchen. 1470. 
— — Auflagen, wenig erträglichen Pfarreien 
und Benefizien aurepartirte, wem sie zu bezah- 
len obliegen. 3586. 
— — Umlagen. Verbot der willkührlichen 
Auéschreibung und Erhebung derselben von kn. 
Beamten ohne spezielle allerhbahste durch das 
Regierungsblatt belanm gemachte Verorduung. 
678 — 681. 
— — Vermdgens-Administrator und 
Administratoren. Bestimmungen hie— 
rüber gemäß des kduigl. Dekrets vom 16. Okr. 
1810 die General-Administration des Stif- 
tungs- und Kommunal- Vermoͤgens betreffend. 
1151 — 1158. 
Kommunitäten. Abldsung des Grundeigen- 
thums bei denselben. 958 — 960. 
Man sehe auch unter: Gemeinde und 
Kreis-Kommissariate. 
Kompaß-Schreiben. Tare hievon. 985, 
980. 
fuͤr die 
Konfiskations-Strafe, (Polizei-) Be- 
schwerden hierüber zur Kompetenz des kdnigl. 
geheimen Rathes gehdrig. 643. » 
Konkurrenz= Ausschreibung der Kriegs- 
und Komumnal-Umlagen von kdnigl. Beamten 
ohne spezielle allerh. Bewilligung. Perbot der- 
selben. 678 — 6gr. 
— — Rechnung. Tere hiefür. 978.
	        
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