Komiälffärlate k. v. — Kärperschaften geistl.
Kommissarlate, königliche der Städte
Anugeburg und Nürnberg. Kounsinuirung
derselben mit andern hierauf Bezug habenden
Bestimmungen rücksichtlich des Ranges und Ge-
halto der #nglichen Stadt Kommissäre und
des Personalstandes dieser Kommissariare. 811.
B12. 902. 105t. 1163. 1194, 1095.
Koöoͤnig. Rechte und Verbindlichkeiten, welche
Allerhoͤchst demselben als Haupte der koͤniglichen
Familie in den verschiedenen Beziehungen auf
dieselbe durch dao Familien = Gesez übertragen
werden. 777 — 706.
Minderjährigkeit desselben. Regentschaft wäh-
rend derselben. 701 — 79#4.
Kdniginn, regierende. Bestimmungen über
den Witthum derselben gemäß des königl. Fa-
milien = Gesezes. 788, 780.
Man sehe auch: Kronprinz,
Prinzen und Prinzessinnen.
AKdnigreich Vaiern. Verordnung wegen He-
rausgabe staristisch topographischer Notizen,
Landkarten und Plane von dem Königreiche
Baiern und dessen einzelnen Kreiseu und Ge-
bietE#theilen. 5888 — 500.
Abniglich -Alleihdchstes Patent über die
Besizergreifung des Fürstenthume Negené-
dburg. 537 —. 730; — der Markgrafschaft
Baireuth, 330 — F42; — der Fürstenthümer
Salzburg und Berchtesgaden, 957 — 950; —
des Jun= und Hausruck-Viertels, 8590 —
1.
Abtrettungen verschiedener Gebietstheile des
Kdnigreichs Baiern im Ersch= und Eisakkreise
an Seine Moajestät den Kaiser von Frankreich,
und. König von Italien. öt — os.
Cedirungen hievon an das Groöherzogthum
Würzburg. 862 — 65.
Ueberlassungen an die Krone Württemberg und
98 seirig Gebiets b 9 1225 — 1238.
Man sehe auch: Territorial-Eintheilung.
Koͤrperliche Zuͤchtigung bei Inkulpa—
ten. Allgemeine Verordnung an die kbnigl.
Appellaons-Gerichte, vor definitiver Abfas-
(ung eines solchen Erkenntnisses die korperliche
Beschaffenheit des Inkulpaten durch den Ge-
richtsarzt untersuchen zu lassen. 55, 56.
Khrperschaften, geistliche deren Präsen-
Nebenlinie,
Kollektiren c. — Konkurrenz= Rechnung.
tations-Rechte in Hinsicht der Konstitution des
Kdnigreichs. 1400, 1410.
Kollektiren für auswärtige Lotterien. Ver-
bot desselben. 674.
Kolonial-Waaren. Allgemeine Verordnung,
in Folge welcher die geseglichen Bestimmungen
der erhdhten Konsumo-Mauten hinsichtlich die-
ser Waaren festgesezt werden. 1093 — 1103.
Weitere Ausdehnung der Verordnurg über
Kolonial-Waaren, wodurch auch der Trans##
dem darauf gelegten Impost unterworfen wud.
ITI S, 1116.
Kommissionen im Allgemeine n. Taxe hin-
sichtlich derselben, wie auch bei Schäzungen und
Inventuren über Land und bei Hause. 978,
r7
Kommunal = Administration
Stadt Müuchen. 1470.
— — Auflagen, wenig erträglichen Pfarreien
und Benefizien aurepartirte, wem sie zu bezah-
len obliegen. 3586.
— — Umlagen. Verbot der willkührlichen
Auéschreibung und Erhebung derselben von kn.
Beamten ohne spezielle allerhbahste durch das
Regierungsblatt belanm gemachte Verorduung.
678 — 681.
— — Vermdgens-Administrator und
Administratoren. Bestimmungen hie—
rüber gemäß des kduigl. Dekrets vom 16. Okr.
1810 die General-Administration des Stif-
tungs- und Kommunal- Vermoͤgens betreffend.
1151 — 1158.
Kommunitäten. Abldsung des Grundeigen-
thums bei denselben. 958 — 960.
Man sehe auch unter: Gemeinde und
Kreis-Kommissariate.
Kompaß-Schreiben. Tare hievon. 985,
980.
fuͤr die
Konfiskations-Strafe, (Polizei-) Be-
schwerden hierüber zur Kompetenz des kdnigl.
geheimen Rathes gehdrig. 643. »
Konkurrenz= Ausschreibung der Kriegs-
und Komumnal-Umlagen von kdnigl. Beamten
ohne spezielle allerh. Bewilligung. Perbot der-
selben. 678 — 6gr.
— — Rechnung. Tere hiefür. 978.