Kreis-Administrationen. — Kreis= Kommiss.
Kreis-Administratlonen für das Stif-
tungs- und Kommunal-Vermdgen. Personal-
Bestand derselben. 1149. — Besoldungs-
Schema J150 — 1153. Kompetenz= und Ge-
schaftsführung der General-Kreis= Kommissa-
riate in diesem Bezug, und im Bezuge auf das
Patrimomal= Stiftungs= und Kommanal-Ver-
mogen. 1153 — 1155. Altivitaͤts-Personal-
Etat desselben. 1101 —1172.
— — Kasse. Vorschriften zur Behandlung
des Ausstandswesens an das kbnigliche Aerar
durch die Kreis= Kassen. 7a7. 731. 73a, 733
Dorschriften zur Rechnungsführung für die-
selven, hinsichtlich der neuen Kreis-Eintheilung.
908 —912
Vorschriften fü#r die Kreiskassen zur Aus-
bezahlung der Pensionen, in so ferne Pensioni-
sten ihren Wohnsiz verändern. 1466 — 140g.
Behdrde zur Super-Revision über die Jah-
res-Rechnungen der Kreiekassen. 1019.
— — Kommissariate, (General-) Be-
stimmung des Termins zur Einsendung des
Jahres-Berichts über die gesezliche Schuz-
pocken-Impfung an Seine königliche Majestat
von den General-Kreis= Kommissariaten. 266.
Allgemeine Beschreibung aller in jedem Kreise
borhandenen Stipendien-Stiftungen durch die
General-Kreis-Kommissariate. 425— 429.
Vorschriften für dieselben, in Bezug auf die
vorgeschriebenen Stipendien-Konkurse. 428, 420.
Berichte derselben über die am Ende des
Schuljahres in dem betreffenden Kreise vakant
werdenden Sripendien. 420.
Ermächtigung derselben auf die Bestätigung
schon früher rechrmässig erlangter und genossener
Stipendien, ohne weitern Rekurs an Seine kie
nigliche Majestät, den Studirenden Bescheini-
ungen über den Fortgenuß derselben auszu-
lleu; welche die einschlägigen Stiftungs-Ad-
ministrationen in Hinsicht der Zahlungen zu
honoriren haben. 420, 430.
Was dieselben in Fällen des verweigerten
Fortgenusses der Stipendien zu beobachten ha-
ben. 430.
Oberste Kontrolle der zu dem Armen-Fonde
anfallenden Succumbenzgelder durch die königl.
Gencral-Kreis= Kommissariate. 10.
Vorgeschriebene Mittheilung von Auszügen
aus den Kriminal-Tabellen an die kbnigliche
General-Kommissariare, durch die Stadt= und
Landgerichte. 521, 522.
A.
Kriegsdienste.— Kriegs-Konkurrenz gen.
Kompetenz der General-Kreis-Kommissarlate
bei Beschwerden In Tarsachen der nicht streitigen
Gerichrobarteit gegen die Landrichter und un-
teren Gerichte. 994. Man sehe auch: Juuern,
des, geh. Minist. Depart.
Verorduung wegen der bei den General-
Kreis-Konimissariaten im diplomatischen
Fache auszubildenden und zu pruͤfenden Kan-
didaten. 1338, 1239.
Bestimmungen des Sizes der königl. General-
Kreis-Kommrfaariate nach der neuen Einthei-
lung des Konigreichs in neun Kreise. 809— 876.
Organisches Edikt über die Formation der-
selben in Bezug auf die neue Arels= Euheilung
mit Bestimmungen des dazu gehdrigen Perso-
nals, — des Staudes= und Diemtes-Gehalts
desselben, — des Wukungs= und Geschafts-
ganges dieser Behdrden, und der komglichen
Kommissäre für die Städte Augoöburg und Rürn-
berg. 890 — 904. » l·
Personal-"Besezungs-Lcstedckkbntglschen
General-Kreis-Kommissartate nach der neuen
Kreis= Eintheilung. 10947 — 1052.
Konstituirung der General, Kreis-Kommiß
sariate als Kreie-Administrationen der Slrif-
tungen und Kommunen gemäß dee königlichen
Dekrets über die General-Administration des
Stiftungs = und Kommunal-Vermdgens vom
16. Oktober rgi0 mit Bestimmungen über den
Geschäftsgang und die desfallsige Kompetenz,
wie auch über den Personal-Erar. 1745— 784.
Ernennung der Kreis-Schulräthe. 110 3-####.
Kriegsdienste, fremde. Allgemeine Ver-
ordnung, wegen der in denselben stehenden Un-
terthanen des ehemaligen Fürstenthums Regens-
burg. 745. 746.
Krlegs-Kommission, (Spezial-) Auf-
ldsung derselben, und Uebertragung der dieß-
fallsigen Geschifre, besonders hinsichrlich des
Kriegs-Rechnungswesens der Jahre 1809 und
1810, und der Vergu#tung der zur Peräquation
geeigneten Kriegölasten an die neu konstituirten
General-Kreis= Kommissariare und Finanz-Di-
tionen. 1187— 11100.
— — Konkurrenz-Sachen. Die Beschwer-
den über Erkenntnisse der untern Instanzen,
hinsichtlich derselben werden zum Rekurse an
den kdniglichen geheimen Rath geeignet. 643.
— — Konkurrenz-Umlagen. Verbort der
eigenmächtigen Auschreibung und Erhebung