Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Landaͤrzte, u. Landaͤrzte Schulen. — Landger. Landgerichte, organisirte, und purifzirke. 
L. 
Landaäͤrzte, und Landärzte-Schulen. 
Landgerichte, organisirte, und puri- 
fi zirte. Grenzen-Ausscheidung der Landge- 
richte Hemau und Kellheim im Regen- 
Preise = Vertheilung an die Kandidaten der 
Landärzte-Schulen, bei der in diesem Früh- 
jahre statt gefundenen Semestral-Prüfung. 700. 
Nominal-Lisie der in die Schule für Land- 
adirzte aufgenommenen Kandidaten. 1307—1200. 
Bestimmungen, nach welchen die Kandidaten 
im Main-, Rezat-und Regenkreise ohne Aus- 
nahme zur Frequentirung der Landärzte- 
Schule in Bamberg angewiesen werden, 
und der Anfang der Vorlesungen für das Win- 
ter-Semester auf den 13. November eines 
jeden Jahres festgesezt wird. rI33, 1133. 
Allgemeine Verordnung zur Festsezung der 
AUrt, wie die Kandidaten um ihre Aufnahme 
in diese Schulen, und um Verleihung der Sti- 
pendien sich zu benehmen und ihre Gesuche zu 
verfassen haben. r100, 1107. 
Landban-Inspektion en. Allgemeine Ver- 
ordnung, gemäß welcher nach der von dem 
Geschäftskreise der Landbau= Inspektionen ge- 
trennten Aufsicht über die Kommunal-und 
Stiftungs-dann Militär-Bauten, dieselben in 
ihrer biéherigen Anzahl beschränkt, den Finanz- 
Direktionen, und in oberster Aufsickt der 
Steuer= und Domänen-Sektion umergeordner, 
und über die Korrespondenz dieser Inspektionen 
mit den kdniglichen Aemtern, — ihre Reisen, — 
und den künftigen hiemit abgeänderten Ge- 
schäftsgang bei denselben geeignete Bestim- 
mungen festgesezt werden. 6% — 600. 
Landgerichte, königliche. Kompetenz der 
kbniglichen Landgerichte, zur Verhandlung der 
in grbsseren Städten vorkommenden Kulturs- 
Sachen. aog. 
— — in wie ferne bei denselben Klagen und 
Prozesse zwischen den Gemeinde-Gliedern und 
ihren Familien angenommen werden dürfen. 443. 
Algemeine Verordnung, die Abstimmun- 
gen bei den Land= und ediar= Untergerichten 
in Justiz-Gegenständen betrefsend. 490, 400. 
Mittheilung von Auszügen aus den Krimi- 
nal-Tabellen an die General-Kommissariate, 
den Land= und Stadtgerichten vorgeschriebene. 
521, 522. . 
kreise. 170, 180. 
Die vorhin zu dem Landgerichte Hilpoltstein 
gehdrigen Orte Lohe, Dipenhausen und 
die Graohdfe werden mit dem Landgerichte 
Raitenbuch vereinigt. 194, 195. 
Allerhochste Verordnung die Errichtung fUnf 
neuer Landgerichte im Innkreise, nämlich zu 
all, Steinach, Silz, Imst und 
lurus betreffend, mit Besiimmungen rück- 
sichtlich der Bestandtheile, Seelenzahl, Qua- 
dratumfanges, Kriminal-Verfassung und des 
Sizes dieser Landgerichte. a42 — 250. 
Weitere allerhochste Verordnungen über die 
neu organisirten, Landgerichte im Innkreise 
mit Einverleibung jener des ehemaligen Eisack- 
kreises, — Eintheilung derselben nach 3 Klas- 
sen in dreissig Landgerichte; — Bestimmungen 
Über das Landgerichts-Personal, dessen Be- 
soldung, Nebenbezüge, dann über die Bestand- 
theile, Seelenzahl, Size, Kriminalgerichte u. 
s. w. 913 — 931. 
Nomination des Personals fuͤr die organisirten 
dreissig Landgerichte im Innkreise. 1003 — 1000. 
Purifikation zwischen den Landgerichten Kam 
und Koͤzting. 252. 
Die bisher zu dem Landgerichte Krailsheim 
ehbrigen Orte Gailroth und Leutswei- 
"9„ r, werden dem Langerichte Feuchtwang 
zugerheilt. 333, 334. 
Die Landgerichte Wertingen, Türk- 
heim, Gggingen und Ortobeuern 
werden durch Zutheilungen verschiedener an 
Seine kdnigliche Majestät von dem Herrn Für- 
sten Fugger von Babenhausen mit der mitt- 
lern und niedern Gerichtobarkeit überlassene 
Besizungen vergrdssert. 368, 360. 
Errichtung des neuen Landgerichtes 
Babenhausen, mit Bestimmung der zu 
dessen Gerichtsbezirke gehdrigen Fürstlich = Fug- 
erischen Besizungen, des Flächeninhalts, der 
Peoblkerung und des Sizes dieses Landgerichts. 
369. 760. 
Die Juseln Herren= und Frauen-Cbl- 
emsee werden mit dem Landgerichte Tros- 
burg vereinigt. 383, 384.
	        
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