Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Laudemial-Taren. — Lehrjungen Annahme re. 
Laudemial-Taren. Abstellung derselben. 977. 
Laudemium bei verwandelten Privat= und 
Afterlehen in Erbrecht. 658. 
Tar-Bestimmung von Schäzungen zur Re- 
gulirung des Laudemiums. o82. 
kehen = Aufldsung und Umwandlung. 
Abnigliche allerhochste Erklärung über dle Re- 
klamationen einiger Privat-Lehenherren auf die 
9. 27. und 20. des königlichen Lehenedikts mit 
Festsezung des zur Aufldsung der Private und 
Afterlehen anberaumten Termins — der 
Art, nach welcher diese Lehen anfgelößt werden 
kdnnen, — dann hinsichtlich der Einsendung 
der rehen-Aufldsungs-Verträge an das kdnig- 
liche geheime Ministerium der auSwärtigen An- 
gelegenheiten. 657 — 660. 
Auftrag an die kdniglichen Beamten im 
Pegnizkreise, und inöbesondere an die kduigl. 
Neurbeamten mit instruttriven Normen, nach 
welchen die Umwandlung der konigl. gemeimn 
Lehen in freieo Eigenthum am zweckmässigsten 
geschehen koͤnne. 281 — 289. 
Der bisher zur Allodifikation der als aufge- 
ldßt erklaͤrten Lehen suspendirte Termin wird 
auf den 1. Jaͤnner 1811 festgesezt. 516. 
Bestimmungen, nach welchen die zum Behuf 
der Lehen-Allodifikarionen in Tirol vorzuneh- 
memen Schäzungen künftig geschehen sollen. 
749 — 751. 
Lehranstalten, höhere. Erklärung der Pro- 
fessoren an denselben, als Staatsbeamten, bin- 
sichtlich der Dienstes-Pragmatik vom 1. Jänner 
1805. S. 680, 09o. 
Lehrer, Klassen-Lehrer. Ueber, was die- 
selbe die Studierenden hinsichrlich des Stipen- 
dien-Wesens in jedem Semester zu unterrichten 
verpflichtet sind. 428. 430. 
— —geistliche, Bestätigung: der, den- 
selben in verschiedenen kdniglichen Verordnungen 
zugesicherten Begünstigungen. u. a. O. 
— — weltliche an den böheren. Lehran= 
flalten, ihre Gleichstellung mit den übrigen 
Staatödienern, hinsichtlich der Dienstes-Prag- 
matik vom 1. Jiuner 1305. 689, 600. 
tbehriungen = Annahme von Landmei- 
stern. Aufhebung der bisherigen Beschränkung 
hierinfalls. 514. 
Leibzoll c. — Malz= Aufschlag it. 
Leibzoll der jüdischen Unterthanen des Kbnig- 
reichs Baiern bisher in Sachsen bestandener. 
Dessen Aufhebung. 436 
Lirerärische Sozietäten, auswärtige. 
Verbot des Eintrirtes in dieselben ohne landcs- 
herrliche Bewilligung. 65, 66. 
Lotto-Defraudarionen, Beschwerden über 
hierin ergangene Erkenntnisse zur Komperenz 
des kbnigl. geheimen Rathes gehoͤrlg. 644 677. 
Lottospiel, auswirtiges. Kdniglchhe aller- 
hochste Verordnung, gemäß welcher das Spiel 
in ausländische Lotterien, das Kollekriren für 
dieselben, dao Unternehmen ciuer Privat-Lotto-= 
Anstalt, oder eines sogenammen Wett-Komtolrs 
und das Ausspielen von Gürern und Effekten 
ohne allerhbchsie Bewilligung verboten — die 
Strafe für die Uebertrekunge= Fälle und der 
Gerichtsgang hierin, samt dem richterlichen 
Verfahren, wie auch die Vertheilungeart der 
Strafe festgesezt wird. 674 — 678. 
Lumpen-Sammeln, in wie ferne es inlin- 
dischen Fabrikanten und ihren Kommissiondrs 
ansser dem Bezirke des betreffenden Polizei- 
Kommissariats, und unrer welchen Beschräu- 
kungen es den sogenannten Lmupen Zwischen- 
haͤndlern gestattet ist. 431, 432. 
Lyceum, kdnigliche # in Innsbruck. Er- 
richtung desselben bei Auflosung der Universicär 
allda, mit Bestimmungen der Lehrfächer, und 
Lehrgegenstände, welche bei demselben verbau- 
delr werden sollen, und der dabei angesiellten 
Lehrer. 1349 — 1352. 
M. 
Mandatare ad insinuandum. Wieder- 
holte Verordnung, wegen Aufstellung derseiben 
von den betressenden Parteien bei den kbniglichen 
U#ppellations-Gerichten. 322. 
Man sehe anch: Sachwalter. 
Mahlgelder bei Gelegenheit von Kommissionen 
hie und da üblich gewesene. Abstellung dersel- 
ben. 980. 
Malz-Aufschlag in dem Fülstenthume Re- 
gensburg. Allgemeine Verordnung zur Ein- 
führung desselben, mit besonderen hierauf sich 
beziehenden Erläuterungen. 797 — 700. 
Allgemelne Verordnung über die Einflhrung 
des baierischen Malz-Aufschlages in der Provinz
	        
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