Laudemial-Taren. — Lehrjungen Annahme re.
Laudemial-Taren. Abstellung derselben. 977.
Laudemium bei verwandelten Privat= und
Afterlehen in Erbrecht. 658.
Tar-Bestimmung von Schäzungen zur Re-
gulirung des Laudemiums. o82.
kehen = Aufldsung und Umwandlung.
Abnigliche allerhochste Erklärung über dle Re-
klamationen einiger Privat-Lehenherren auf die
9. 27. und 20. des königlichen Lehenedikts mit
Festsezung des zur Aufldsung der Private und
Afterlehen anberaumten Termins — der
Art, nach welcher diese Lehen anfgelößt werden
kdnnen, — dann hinsichtlich der Einsendung
der rehen-Aufldsungs-Verträge an das kdnig-
liche geheime Ministerium der auSwärtigen An-
gelegenheiten. 657 — 660.
Auftrag an die kdniglichen Beamten im
Pegnizkreise, und inöbesondere an die kduigl.
Neurbeamten mit instruttriven Normen, nach
welchen die Umwandlung der konigl. gemeimn
Lehen in freieo Eigenthum am zweckmässigsten
geschehen koͤnne. 281 — 289.
Der bisher zur Allodifikation der als aufge-
ldßt erklaͤrten Lehen suspendirte Termin wird
auf den 1. Jaͤnner 1811 festgesezt. 516.
Bestimmungen, nach welchen die zum Behuf
der Lehen-Allodifikarionen in Tirol vorzuneh-
memen Schäzungen künftig geschehen sollen.
749 — 751.
Lehranstalten, höhere. Erklärung der Pro-
fessoren an denselben, als Staatsbeamten, bin-
sichtlich der Dienstes-Pragmatik vom 1. Jänner
1805. S. 680, 09o.
Lehrer, Klassen-Lehrer. Ueber, was die-
selbe die Studierenden hinsichrlich des Stipen-
dien-Wesens in jedem Semester zu unterrichten
verpflichtet sind. 428. 430.
— —geistliche, Bestätigung: der, den-
selben in verschiedenen kdniglichen Verordnungen
zugesicherten Begünstigungen. u. a. O.
— — weltliche an den böheren. Lehran=
flalten, ihre Gleichstellung mit den übrigen
Staatödienern, hinsichtlich der Dienstes-Prag-
matik vom 1. Jiuner 1305. 689, 600.
tbehriungen = Annahme von Landmei-
stern. Aufhebung der bisherigen Beschränkung
hierinfalls. 514.
Leibzoll c. — Malz= Aufschlag it.
Leibzoll der jüdischen Unterthanen des Kbnig-
reichs Baiern bisher in Sachsen bestandener.
Dessen Aufhebung. 436
Lirerärische Sozietäten, auswärtige.
Verbot des Eintrirtes in dieselben ohne landcs-
herrliche Bewilligung. 65, 66.
Lotto-Defraudarionen, Beschwerden über
hierin ergangene Erkenntnisse zur Komperenz
des kbnigl. geheimen Rathes gehoͤrlg. 644 677.
Lottospiel, auswirtiges. Kdniglchhe aller-
hochste Verordnung, gemäß welcher das Spiel
in ausländische Lotterien, das Kollekriren für
dieselben, dao Unternehmen ciuer Privat-Lotto-=
Anstalt, oder eines sogenammen Wett-Komtolrs
und das Ausspielen von Gürern und Effekten
ohne allerhbchsie Bewilligung verboten — die
Strafe für die Uebertrekunge= Fälle und der
Gerichtsgang hierin, samt dem richterlichen
Verfahren, wie auch die Vertheilungeart der
Strafe festgesezt wird. 674 — 678.
Lumpen-Sammeln, in wie ferne es inlin-
dischen Fabrikanten und ihren Kommissiondrs
ansser dem Bezirke des betreffenden Polizei-
Kommissariats, und unrer welchen Beschräu-
kungen es den sogenannten Lmupen Zwischen-
haͤndlern gestattet ist. 431, 432.
Lyceum, kdnigliche # in Innsbruck. Er-
richtung desselben bei Auflosung der Universicär
allda, mit Bestimmungen der Lehrfächer, und
Lehrgegenstände, welche bei demselben verbau-
delr werden sollen, und der dabei angesiellten
Lehrer. 1349 — 1352.
M.
Mandatare ad insinuandum. Wieder-
holte Verordnung, wegen Aufstellung derseiben
von den betressenden Parteien bei den kbniglichen
U#ppellations-Gerichten. 322.
Man sehe anch: Sachwalter.
Mahlgelder bei Gelegenheit von Kommissionen
hie und da üblich gewesene. Abstellung dersel-
ben. 980.
Malz-Aufschlag in dem Fülstenthume Re-
gensburg. Allgemeine Verordnung zur Ein-
führung desselben, mit besonderen hierauf sich
beziehenden Erläuterungen. 797 — 700.
Allgemelne Verordnung über die Einflhrung
des baierischen Malz-Aufschlages in der Provinz