Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Orden, k. k. franzoͤsischer. — Penstonirung 26. 
leien. Verbot der elgenmächtigen Bekannt- 
machung verselben dureh dir tdiuuglichen Staats- 
diener. 50, S1. 
Orden, k. k. franzksischer. 
Legion unter Militär. 
Orden, kbnigl. baierische. Sieh: Ha- 
berrus = Orden, und Mar-Josephs= Orden 
unter der Rubrik: Militär. 
P. 
Pacht-Kontrakte. Tare von denselben. 973. 
Pässe, ämrliche. Tare für dieselben. 995. 
Papiere. Sieh: Staats-Papiere. 
Parreien. Wiederholter Auftrag an die Par- 
teien und ihre Anwälte, in ihren Schriften den 
gehdrigen Betreff, oder Skreitgegenstand, dang 
den Wohnort und das Gericht zu bemerken. go. 
Bestimmungen, in wie ferne die von Anwäl- 
ten für die Parteien in Rechtsschiisten angebo- 
tenen Eide gesezliche Wirkung haben. 0F 98. 
Verordnung, wegen deutlicher Bezeichnung 
des Monats in den Schriften der Parceien bei 
Eingaben an die Gerichts-Behörden. 1333, 
Sieh Chren- 
1354 
Patrimonial-Gericht Sbarkeit. Nähere 
Erläuterung des S. 12. des organischen Edikres 
vom 8. September 1809. in wie ferne Unter- 
thanen und Hintersassen von den Gureherren 
bei Bildung der Patrimonial-Gerichte einge- 
rechnet werden dürfen. tool, 1002. 
— — Gerichte in den sogenannten 
Inn = und Hausruck-Vierteln. Be- 
schränkung der denselben zustehenden willlühr= 
lichen Gerichtsbarkeit nach dem koniglichen Edikte 
Über die Parrimonial-Gerichtsbarkeit vom 8. 
September 18og, und Uebertragung der kon- 
tentiosen und Kriminal-Gerichtsbarkeit derselben 
an die königlichen Landgerichte. 13085. 
Pensionirung der hinterlassenen Wittwen und 
Waisen des Personals bei der General-Admi- 
nistration des Stiftungs= und Kommunal-Ver- 
mogens. 11Sr. 
— — der Wittwen und Kinder der Landgerichts- 
Aerzte, in Hinsicht der hiefür erlassenen Spezial- 
Norme und der allgemeinen Dienstes-Prag- 
matik. 641, 642. 
— — der Wittwen und Kinder der Stadt- 
gerichts-Aerzte. 526. 
Densions-Ertheil.— Ofarramts- Vikarlake :c 
Die Professoren an den königlichen Lyzeen, 
Gymnasten und Real-Institurtn, wenn sie 
secho volle Jahre unnnterbrochen solche Stellen 
begleitet haben, solien gleich den übrigen 
Staatedienern nach der Diensles-Pragmank 
vom 1. Jänner 1gos behandelt werden. 689, 600. 
Pensions= Ertheilungen zur Kompetenz 
des geheimen Minisiertums des Innern geh#- 
rig. 902. 
Pensionen, und Unterstüzungs-Bel- 
träge, neue, deren Verleihung. Vor- 
scheiften zu dem dießfallsigen Geschäftegange 
für die Ceutral-Finanz-Stellen und Finanz= 
Direktionen. roar, 102. 
Pensionen-Umschreibung. Allgemeine 
Verordnung, welche die Annrisungs-Art der 
Penstonen= Bezüge, im Falle der Wohnsiz-Ver- 
a#nderung der Pensionisien, hinsichrlich der Fi- 
nanz-Behörden, dann die Benehmungsart der 
Pensionisten in solchem Falle fesisezt. 1465 bis 
1408. 
Pfand= und Hrpothbeken= Rechte der 
unverbürgerten Gläubiger auf Häuser und 
Grundsiücke der Stadt Regensburg. 628. 
Pfarramts-Kandidaten, katholische, 
der bisherigen Konkurse vom Jabre 1807 bis 
1800. Wiederholte Verordnung, daß nur nach 
erschopfter Konkurs-Klassinkation, und An- 
stellung der im Jahre 1807 geprüften Pfarr- 
amts Kandidaten, die im den nachfolgenden 
Konkursen geprüften, um Verleihung einer 
Pfarrstelle mit Birtschriften bei Seiner könig- 
lichen Majestär, oder den General-Krei-Kom- 
missariaten sich ammelden dürfen. 260, 261. 
Pfarramts: Kandidaten, protestanr 
tische. Festsezung der Termine zur Anstel- 
lungs-Prüfung derselben vor dem kdniglichen 
General-Konsistorium zu München. 16a. 
Die Prüfungs= Kommission für protestanri- 
sche Pfarramts-Kandidaten in Nürnberg 
wird der Leitung des kbniglichen Stadt-Kom- 
missärs ullda untergeordnet. 1139. 
Vorschriften für die pretestantischen Pfarr- 
amts- Kandidaten, zur Form und Verfassung 
ihrer Gesuche und Eingaben zur Anstellungs= 
Prüfung. 520, 330. 
Pfarramts-Vikariate und Vikarien, 
protestantische. Nachtrag zu der Ver- 
ordnung vom za7. November 1990, die Ver-
	        
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