Orden, k. k. franzoͤsischer. — Penstonirung 26.
leien. Verbot der elgenmächtigen Bekannt-
machung verselben dureh dir tdiuuglichen Staats-
diener. 50, S1.
Orden, k. k. franzksischer.
Legion unter Militär.
Orden, kbnigl. baierische. Sieh: Ha-
berrus = Orden, und Mar-Josephs= Orden
unter der Rubrik: Militär.
P.
Pacht-Kontrakte. Tare von denselben. 973.
Pässe, ämrliche. Tare für dieselben. 995.
Papiere. Sieh: Staats-Papiere.
Parreien. Wiederholter Auftrag an die Par-
teien und ihre Anwälte, in ihren Schriften den
gehdrigen Betreff, oder Skreitgegenstand, dang
den Wohnort und das Gericht zu bemerken. go.
Bestimmungen, in wie ferne die von Anwäl-
ten für die Parteien in Rechtsschiisten angebo-
tenen Eide gesezliche Wirkung haben. 0F 98.
Verordnung, wegen deutlicher Bezeichnung
des Monats in den Schriften der Parceien bei
Eingaben an die Gerichts-Behörden. 1333,
Sieh Chren-
1354
Patrimonial-Gericht Sbarkeit. Nähere
Erläuterung des S. 12. des organischen Edikres
vom 8. September 1809. in wie ferne Unter-
thanen und Hintersassen von den Gureherren
bei Bildung der Patrimonial-Gerichte einge-
rechnet werden dürfen. tool, 1002.
— — Gerichte in den sogenannten
Inn = und Hausruck-Vierteln. Be-
schränkung der denselben zustehenden willlühr=
lichen Gerichtsbarkeit nach dem koniglichen Edikte
Über die Parrimonial-Gerichtsbarkeit vom 8.
September 18og, und Uebertragung der kon-
tentiosen und Kriminal-Gerichtsbarkeit derselben
an die königlichen Landgerichte. 13085.
Pensionirung der hinterlassenen Wittwen und
Waisen des Personals bei der General-Admi-
nistration des Stiftungs= und Kommunal-Ver-
mogens. 11Sr.
— — der Wittwen und Kinder der Landgerichts-
Aerzte, in Hinsicht der hiefür erlassenen Spezial-
Norme und der allgemeinen Dienstes-Prag-
matik. 641, 642.
— — der Wittwen und Kinder der Stadt-
gerichts-Aerzte. 526.
Densions-Ertheil.— Ofarramts- Vikarlake :c
Die Professoren an den königlichen Lyzeen,
Gymnasten und Real-Institurtn, wenn sie
secho volle Jahre unnnterbrochen solche Stellen
begleitet haben, solien gleich den übrigen
Staatedienern nach der Diensles-Pragmank
vom 1. Jänner 1gos behandelt werden. 689, 600.
Pensions= Ertheilungen zur Kompetenz
des geheimen Minisiertums des Innern geh#-
rig. 902.
Pensionen, und Unterstüzungs-Bel-
träge, neue, deren Verleihung. Vor-
scheiften zu dem dießfallsigen Geschäftegange
für die Ceutral-Finanz-Stellen und Finanz=
Direktionen. roar, 102.
Pensionen-Umschreibung. Allgemeine
Verordnung, welche die Annrisungs-Art der
Penstonen= Bezüge, im Falle der Wohnsiz-Ver-
a#nderung der Pensionisien, hinsichrlich der Fi-
nanz-Behörden, dann die Benehmungsart der
Pensionisten in solchem Falle fesisezt. 1465 bis
1408.
Pfand= und Hrpothbeken= Rechte der
unverbürgerten Gläubiger auf Häuser und
Grundsiücke der Stadt Regensburg. 628.
Pfarramts-Kandidaten, katholische,
der bisherigen Konkurse vom Jabre 1807 bis
1800. Wiederholte Verordnung, daß nur nach
erschopfter Konkurs-Klassinkation, und An-
stellung der im Jahre 1807 geprüften Pfarr-
amts Kandidaten, die im den nachfolgenden
Konkursen geprüften, um Verleihung einer
Pfarrstelle mit Birtschriften bei Seiner könig-
lichen Majestär, oder den General-Krei-Kom-
missariaten sich ammelden dürfen. 260, 261.
Pfarramts: Kandidaten, protestanr
tische. Festsezung der Termine zur Anstel-
lungs-Prüfung derselben vor dem kdniglichen
General-Konsistorium zu München. 16a.
Die Prüfungs= Kommission für protestanri-
sche Pfarramts-Kandidaten in Nürnberg
wird der Leitung des kbniglichen Stadt-Kom-
missärs ullda untergeordnet. 1139.
Vorschriften für die pretestantischen Pfarr-
amts- Kandidaten, zur Form und Verfassung
ihrer Gesuche und Eingaben zur Anstellungs=
Prüfung. 520, 330.
Pfarramts-Vikariate und Vikarien,
protestantische. Nachtrag zu der Ver-
ordnung vom za7. November 1990, die Ver-