Pfarreien, kathol. — Pfruͤnden-Vergebungen.
hältnisse prexeskantischer Pfarr-Mikariate be-
treffend, besönders in. Rücksicht der Kosten,
welcen Bltarien bei dem. Anrritte und Ende
der Pfarrverwesung unterworfen sind. 193.
farreien, karbolische, nachgesuchte, und
nachher wieder verbetene. Jur Beseltigung
dieses pflichiwidrigen Benehmens der Pfarrei-
*
Bewerber werden dagegen geeignete Vorbeu-
zungen getroffen. 840 — 943.
— — in den ehemaligen Fürstenthümern
Ausbach und Baireuth.
Früchte dei denselben. 1345 — 1347. ç
Allgemeine Verordnung, zu Folge welcher
für alle Pfarreien, welche keinen reinen Ertrag
von Goo fl. abwerfen, und für alle Benefizien,
die nichr Joc fl. ertragen, die kreffenden Steuern
fuͤr Rasüiker J und Dominikal-Renten, aus den
Rentamts-Kassen, und die Kriegsperäquations-
und Kommunal-Auflagen von den. Gemeinden.
entrichtet werden sollem s85 —587.
Pfarrei-Konkur. Bestimmungen, In wel-
chen Konkurs= Bezirken die geprüften Pfarrei-
Kandidaten ihre Anstellung zu erwarten, haben.
99, 100. „261.
Pfarreien, protestantische, des Kbnig-
reichs. Justrukrion zur Herstellung der Fas-
[lonen über den Ertrag derselben durch die
General= Kommissariare, als protestantische
General-Dekanate, und deren Einsendung an.
das königliche geheime Ministerium des Innern,
in Bezug auf die Instruktion vom. 23. Jaͤnner
1800 über, die Prüfung- der protestamischen
Pfarramts-Kandidatren und deren Beförderung,
Abschnitt IV. S. 1. S. 137— 160.
Auftrag an die General= Kommissarlate des
Adnigreichs, vor der MWiderbesezung einer pro-
testantischen Pfarrstelle über, die Ausscheidung:
der protestanrischen Imparochations-Verhält-
nisse gutachtlichen Bericht zu erstatten. 177.
Pfarrer.
Kultur. 1320, 1330.
Pfrründen-= Vergebungen zur Kompetenz
des geh. Ministeriums des Innern gehdrig. 90.
Regulativ über die
Behandtung. und Verwendung der Interkalar-
Vorschriftren, nach welchen sich die-
selben in Betreff der Dispense wegen udthigen-
Arbeiten an Sonn= und Feiertagen in der. Heu-
und Getreiderndte-Zeit zu verhalten haben. 8,0.,
Bestimmung über die Thellnahme der Pfarrer-
bei. Verrheilung der Gemeinde-Gründen zur-
Pollzei= Kommissäre. — DPosten-Kurs.
Polizei-Kommissüre und Akrnare, dle
— — Konfiskations = Strafen.
königlichen, sollen die von den städtischen Po-
lizei= Behbrden verfaßren. Berichte mitunter-
zeichnem 66.—
Be-
schwerden hierüber zur Kompetenz des konigl.
geheimen Rathes gehdrig. 643.
— — Kordon. Sieh- Kordon.
— — Sektiorn. bei dem kischen geheiinen
Ministerium des Innern. Bestimmungen über
den Geschäftsgang bei derselben nach dem hier-
über erlassenen. neuen organischen Edikr. 880 bis
890.. Raths-Stelle-Verleihung bei dieser
Sekrion. 1218.
— — Verwalturng der Stadt Regensburg.
P
1457 .
ost-Boeeamten. Beschwerden über Erkennr-
nisse, die Dienstes = Vergehungen derselben be-
treffend, zur Komperenz des koniglichen gehei-
men · Rathes geeignete 643, 644.
EIIteee IEEeEODMIIIIIIIII
Post· Beamten des Koͤnigreichs Baiern, naͤmlich
der General-Post- Direktion, der sechs im Kod-
nigreiche bestehenden. Ober-Postämter mit un-
tergeordneten Postämtern, Post-Verwaltungen,
Post-Erperitionen und Posthalterelen, Relais-
Stationen und Brief= Sammlungen. 1350 bis.
1288.
Bedienstete. Das Vorrücken derselben.
von. Post-Offizial-, zu hbhern Post-Srtellen, soll
nur nach zweijährig, geleisteten. Offizial-Diensten-
statt finden. 1447..
— — Beeintraͤchtigungen, Rekliam a-
tionen. Beschwerden hierüber zur Kampetenz
des koniglichen geheimen Rathes zugetheilte. 643
— — Kurs. Die Posten-Entfernung zwischen.
Burglengenfeld und Regensburg wirr
zu'r Post, und zwischen Burglengenfeld
und Schwandorf auf eine einfache Post
festgesezt. arnt.
Bestimmung der Post-Olstanzen oder Ent-
fernung von einer Post.-Sientrion zur andern.
im Königreiche nach Postmeilen, gemäß welchem
Bestimmungen. das Postgeld bei den Ertra-
Posten, Kouriers und Estaffetten, erhoben me#r
den soll. 258 — 260.
Wegen der zwischen Ndrdlingen und Dinkelßz-
buhl. bestehenden grossen Entfernung wird zur
Fremdingen. ein. Unterlags-Post errichtet.
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