Stadtgerichte, k. — Statist. topogr. Notizen.
tadtgerichte, kdnigliche. Vorschriften
S Hülseng der Adspiranten zu Stadtgerichts-
Stellen. 17, 18. « -·
MittheilungvoaAuözügenauddetLKthk
nat-TabellenaudieGeneral-Ko«nmnnanake,
dmkbniglichenScadtgetichtenobliegende.521,
522.
Vorschriften an die kbniglichen Stadtgerichte
des Ilar= und Salzach-Kreises zu Verfassung
der an das kdnigliche Appellarionögericht ein-
usendenden sonderheitlichen Rückstands-Tabel-
en. 746, 747. ·
Aufidsung der bisherigen Stadtgerichte dritter
Klasse zu Rothendurg, Neuburg, Ingolstadt,
Adrdlingen und Burghausen und Ueberweisung
der dietfallsigen Geschäfte an die betresffenden
Landgerichte. 1455. 1480, 490.
Eintheilung der kdniglichen Stadtgerichte nach
der neuen Territorial-Verfassung und Kreise-
Konstikuirung mit Nomination-Liste des zu
einem jeden kdniglichen Stadtgerichte gehorigen
Personals. 1489 — 1508. 1445 — 1448.
Stadtgerichts-Aerzte. Bestimmungen
über die Besoldung derselben nach den verschie-
denen Klassen der Städte, bei welchen sie ange-
stellt sind. 525, 526.
Stadt-Kommissariate, kbnigliche in
Augsburg und Nürnberg. Konstiturrung
derselben und Bestimmungen über den Rang
umd Gehalt dieser Kommissäre, wie auch über
den Personal-Stand dieser Behbrden. 812.
902. 1051. 1163. 1167. 1194, 1195.
Städte Die Verhandlung der Kultur-Sachen
in grbsseren Städten wird den kdniglichen Land=
gerichten übertragen. 209.
Statistisch-topographische Notizen
über das Kdnigreich Baiern. Berbot
die Materialien des staristisch= topographischen
Büäreau weder nach einem grdsseren noch kleine-
rem Maßstabe ohne allerhdchste Bewilligung
herauszugeben, oder Jemand andern zur Her-
ausgabe zu Uberlassen, mit Ausdehnung dieses
Perbotes auf die Plaue und Materlalien, welche
bei den andern königlichen Behdrden aufbewabrt
werden, — Festsezung der Strafe auf den Ue-
bertretungsfall — wie auch für den Fall, wenn
aus andern, als ämtlichen Materialien, Kar-
ten vom Kdnigreiche Baiern und andern Ge-
S-tatutar-Recht. — Steuer-zu. Dom. Sektion.
bietstheilen herausgegeben werden wellen. 588
bis 590.
Man sebe hinsichtlich der Statistik des Kdnig-
reichs Baiern, die Rubrik: Kdnigreich.
Statutarische oder provinzielle Gesezge-
bungen über das Verfahren in burgerlichen
Rechrostreiren. Aufhebung derselden bei Gin-
führung des baierischen Gerichto-Koder für
alle Gebietstheile des Kdnigreichs. 873, 874.
Startutar-Recht, Lanodrecht, kduigl. Preus-
sisches allgemeines, dessen Anwendung in Ver-
hältnissen katholischer und prorestamtischer Ehe-
sachen im Rezat-Kreise. 1378 — 1380.
Stempel. Erläuterung über die Anwendung
des Stempels bei vidimirten Abschriften von
Urkunden und andern Dokumenten. 609, 610.
Stempel-Befreiung bei den von inländischen
Fabrikanten in dab Ausland zu versendenden
Spielkarreu. 67, 68.
Stempel-Defraudationen. Beschwerden
über Erkennenisse in denzelben, zur Kompetenz
des kdniglichen geheimen Rathes, reisokrirend.
44.
Stempel-Ordnung, baierische. Allge-
meine Verordnung, wegen Einfübrung derselben
in dem der Krone Baiern zugefallenen Kürsten,
thume und Immediatgebiete Regenoburg.
54a. 333; — im ehemaligen F|stenrhume
Baireuth. 602 —694; — in den neuerwors
benen Landestheilen Salzburg, Berchtes-
gaden, im Inn = und Hauoeruck-Viertel.
1080 — 1090.
— — Papier-Verkauf. Allgemeine Ver-
ordnung, mit Hinweisung sämtlicher Gerichts-
und Kameral-Aemtker zur Abnahme des benb-
thigten Stempel-Papiers bei den einschlägigen
Kreis-Siegelämtern, Bestimmung des biefüär
zugestandenen Rabato für die Privat Abnehmer,
dann des Preises, um welchen dasselbe wieder
verkauft werden darf. s43 — 515.
Sterbfälle der Prinzen und Prinzes=
sinnen des kdniglichen Hause #. Be-
stimmungen über den Akt, wolcher diehfalls
vorzuehmen ist. 79#r — 783.
Steuer= und Domänen-Sektion, kö-
nigliche. Obere Aufsicht und Leitung des
Landbauwesens durch die kbnigliche Steuer-
und Oomänen-Sektion gemäß der neuen Or-
ganisation des Landbauwesens. 606 — 609.
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