Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Königlich-Baierisches 
Ne gierungsblat t. 
178 
  
—. 
XI. Stück. München, Mittwoch, den rá. März r870. 
  
Auftrag 
an die General-Kommissariate des Königreichs. 
(Die Ausscheidung der protestantischen Impa- 
rochations-Verhältnisse im Konigreiche Baiern 
betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Sämtlichen königlichen General-Kommis- 
sariaten wird hieduech der Auftrag ertheilt, 
in Zukunfe nach jeder Erledigung einer pro- 
kestanrischen Pfarrstelle und vor deren Wie- 
derbesezung jedesmal zu prüfen, ob nicht 
eine Purifkation des Pfarrsprengels entweder 
in Rücksicht auf die verschiedenen Konfessions- 
Verhältnisse der Parochianen, oder auf die 
Vermischung von Parochianen verschiedener 
Parreien in demselben Orte, oder auf die 
Ausscheidung der Pfarrgrenzen in Bezug auf 
die bestimmten Grenzen der Kreise des König- 
reichs und der Landgerichte, oder auf die 
Erleichterung des Kirchen= und Schulenbe= 
suches der Eingepfarrten erfoderlich und aus- 
führbar sey, und im leztern Falle darüber, 
nach Vernehmung der treffenden geistlichen 
und weltlichen Amtssiellen und der Gemeinden 
selbst, einen gründlichen Bericht mit gutacht 
lichen Vorschlagen zu erstatten. 
München den 6. März 1810. 
Auf Seiner Majestät des Königs 
Special-Befehl. 
Graf Morawitky. 
Durch den Minister 
v. Krempelhuber. 
Bekann tmachunge n. 
(Den Mißbrauch mit Wanderbüchern betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Verschiedene vorgekommene Fälle haben ge- 
zeigt, daß die Verordnung vom 16. März 
1808, die Handwerkskundschaften betreffend, 
theils durch Unwahrheiten der dieselben ausstel- 
lenden Handwerksmeister, theils durch Nach- 
sicht der Obrigkeiten öfter vereitelt werde, indem 
jene den reisenden Handwerkspurschen biswei- 
len Zeugnisse der Arbeit auf gewisse Zeiten 
Heben, ungeachtet sie bei ihnen gar nie gearbei- 
ter haben; diese aber bisweilen solche Zeugnisse 
in die Wanderbücher einschreiben, ohne sich 
von der wahren Unterschrift der Meister nach 
der Vorschrift des s. C. der gedachten Ver- 
ordnung zu überzeugen. 
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