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Königlich-Baierisches
Ne gierungsblat t.
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XI. Stück. München, Mittwoch, den rá. März r870.
Auftrag
an die General-Kommissariate des Königreichs.
(Die Ausscheidung der protestantischen Impa-
rochations-Verhältnisse im Konigreiche Baiern
betreffend.)
Ministerium des Innern.
Sämtlichen königlichen General-Kommis-
sariaten wird hieduech der Auftrag ertheilt,
in Zukunfe nach jeder Erledigung einer pro-
kestanrischen Pfarrstelle und vor deren Wie-
derbesezung jedesmal zu prüfen, ob nicht
eine Purifkation des Pfarrsprengels entweder
in Rücksicht auf die verschiedenen Konfessions-
Verhältnisse der Parochianen, oder auf die
Vermischung von Parochianen verschiedener
Parreien in demselben Orte, oder auf die
Ausscheidung der Pfarrgrenzen in Bezug auf
die bestimmten Grenzen der Kreise des König-
reichs und der Landgerichte, oder auf die
Erleichterung des Kirchen= und Schulenbe=
suches der Eingepfarrten erfoderlich und aus-
führbar sey, und im leztern Falle darüber,
nach Vernehmung der treffenden geistlichen
und weltlichen Amtssiellen und der Gemeinden
selbst, einen gründlichen Bericht mit gutacht
lichen Vorschlagen zu erstatten.
München den 6. März 1810.
Auf Seiner Majestät des Königs
Special-Befehl.
Graf Morawitky.
Durch den Minister
v. Krempelhuber.
Bekann tmachunge n.
(Den Mißbrauch mit Wanderbüchern betreffend.)
Ministerium des Innern.
Verschiedene vorgekommene Fälle haben ge-
zeigt, daß die Verordnung vom 16. März
1808, die Handwerkskundschaften betreffend,
theils durch Unwahrheiten der dieselben ausstel-
lenden Handwerksmeister, theils durch Nach-
sicht der Obrigkeiten öfter vereitelt werde, indem
jene den reisenden Handwerkspurschen biswei-
len Zeugnisse der Arbeit auf gewisse Zeiten
Heben, ungeachtet sie bei ihnen gar nie gearbei-
ter haben; diese aber bisweilen solche Zeugnisse
in die Wanderbücher einschreiben, ohne sich
von der wahren Unterschrift der Meister nach
der Vorschrift des s. C. der gedachten Ver-
ordnung zu überzeugen.
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