Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Der Pfarrort Biburg liegt in einer schoͤnen 
Ebene, die dahin gehoͤrigen Ortschaften liegen 
bequem, und sind nur eine halbe und eine 
Viertelstunde entsernt; ihre Bevölkerung be- 
steht in 500 Seelen, welche der Pfarrer 
ohne einen Kaplan versehen kann. 
Die Einkünfte des Pfarrers bestehen in 
einem bestimmten Gehalte zu 290 Gulden; 
in Getreide an 
Waizen 1 Schäfel 3 Mezen 3 Vierling, 
Korn 9 — 3 — 3 — 
Gersten t — 3 — 3 — 
Hafer 1 — 2 — 2 — 
Erbsen 2 — — 
Die übrigen Einkünste an grünen und 
Blutzehente, Stollgebühren rc. belaufen sich 
jährlich auf r47 Gulden zo Kreuzer. Die 
bestimmten jährlichen Abgaben hingegen auf 
15 Gulden 37 Kreuzer, nur die Bauflle 
unter 10 Gulden hat der Pfarrer zu be- 
sorgen. 
Straubing den 28. Februar 1810. 
Königliches General-Kommissariat 
des Regenkreises. 
v. Stichaner. 
Resch. 
  
(Die Erledigung der Pfarreien Oberfinning 
und Schwabhausen betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Da am 16. Februar der Pfarrer Gau- 
denz Guggemos und am 2usten dessel- 
ben Monats der Pfarrer Joseph Steidle 
gestorben sind, so ergibt sich hiedurch die 
  
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Vakatur der Pfarreien Ober finning und 
Schwabhausen, in der Diöces Augs- 
burg, und im Landgerichte Landsberg. 
Jene schließt in sich das Dorf Oberfin- 
ning und die Einöden Hartmannhausen, 
Hübschenried und Oberbaiern und enthält 
eine Bevölkerung von 430 Seelen, worun- 
ter 141 männliche und 137 weibliche Kom- 
munikanten begriffen fünd. 
Die Pfarrerträgnisse bestehen: 
) in dem Zehente zu. 314 fl. 
b) in einem Grundzinse von 
c) im Widdum ur. 150 20 
d) in der Stoll . 94 
55 
im Ganzen in §00 fl. 
40 kr. 
57“ 
52 kr. 
Diese zählt nur 101 Seelen, darunter 
6.4 mäunliche und 67 weibliche Kommum= 
kanten; und das Einkommen bestehe in Be- 
ziehung auf die einzelnen Quellen 
a) in dem Getreidzehente zu 435 fl. 30 kr 
b) in der grundherrlichen 
Rente 1111 30 
c) in den Oekonomie-Renten zur 14% „ 
a) in den Stollgebühren zu 71= 33; 
Zusammen 6 z1 fl. 33 kr. 
Der allenfallsigen Pfarrbewerbern wird zur 
Einreichung ihrer Gesuchschriften eine Zeitfrist 
von vierzehn Tagen hiemit angesezt. 
Augsburg den s. März 1810. 
Königliches General-Kommissariat 
des Lech-Kreises. 
v. Mertz. 
  
- 
v. Heinleth.
	        
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