Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Königlich-Baierisches 
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Regierungsblatt 
  
XII. Stück. München, Samstag den 24. März 1810. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Nachtrag zu der Verordnung vom 27.November 
1909. (Regierungöblatt St. LXXNIV.), die 
Verhältnisse protestantischer Pfarr-Wikariate 
betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
J scht der Kosten, welchen Vikarien 
bei dem Antritte und Ende der Pfarr-Ver- 
wesung unterworfen sind, wird genehmiger, 
daß denselben noch eine Woche für den Auf- 
zug und eine für den Abgang, oder 10 fl. in 
Geld aus den erledigten Pfarr-Einkünften 
vergütet werden. 
Die Anschaffung eines Driesterrocks für 
jede Pfarrei aus Kirchenmitteln findet nicht 
statt; wo daher Vikarien nicht selbst mit dieser 
Amts-Kleidung sich versehen können, muß 
denselben verwilliget werden, im schwarzen 
Mantel und Kleide die Amts-Funktionen zu 
verrichten. 
München den 15. Maͤrz 1810. 
Auf Seiner Majestät des Königs 
Special-Befehl. 
Graf Morawitzkl. 
Durch den Minister 
von Krempelhuber. 
(Die Purifikation der Landgerichte Raiten- 
buch und Hilpoltstein betreffend. 
Ministerium des Innern. 
Da nach dem Berichte des General-Kom- 
missärs des Altmühl-Kreises vom 20. vorigen 
Monats und dem vorgelegten Haudriße, die 
zu dem Landgerichte Hilpolestein gehrigen 
Orte, Lohe, Dipenhausen, und die Gras- 
höfe, durch das mit dem Landgerichte Rai- 
tenbuch vereinigte Dorf Offenbau, ganz 
von Hilpoltstein getrennt sind, auch deshalb 
schon rücksichtlich der Steuer-Rektifikation 
zum Landgerichte Raitenbuch gewiesen werden 
mußten; so verordnen Seine Majestät hie- 
mic, daß gedachte Orte mit ihren Einwohnern, 
auch mit allen übrigen Administrations: Ge- 
genständen, der Polizei= und Justiz-Verwal- 
tung ganz an das Landgericht Raitenbuch 
übergehen sollen, und haben daher das Ge- 
neral-Kommissariat des Alemühl-Kreises 
beauftragt, das Landgericht Hilpoltstein hie- 
nach zur Ertraditien der treffenden Abten, 
#e#llam und Defpostta an das Land- 
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