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Königlich-Baierisches
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Regierungsblatt
XII. Stück. München, Samstag den 24. März 1810.
Bekanntmachungen.
(Nachtrag zu der Verordnung vom 27.November
1909. (Regierungöblatt St. LXXNIV.), die
Verhältnisse protestantischer Pfarr-Wikariate
betreffend.)
Ministerium des Innern.
J scht der Kosten, welchen Vikarien
bei dem Antritte und Ende der Pfarr-Ver-
wesung unterworfen sind, wird genehmiger,
daß denselben noch eine Woche für den Auf-
zug und eine für den Abgang, oder 10 fl. in
Geld aus den erledigten Pfarr-Einkünften
vergütet werden.
Die Anschaffung eines Driesterrocks für
jede Pfarrei aus Kirchenmitteln findet nicht
statt; wo daher Vikarien nicht selbst mit dieser
Amts-Kleidung sich versehen können, muß
denselben verwilliget werden, im schwarzen
Mantel und Kleide die Amts-Funktionen zu
verrichten.
München den 15. Maͤrz 1810.
Auf Seiner Majestät des Königs
Special-Befehl.
Graf Morawitzkl.
Durch den Minister
von Krempelhuber.
(Die Purifikation der Landgerichte Raiten-
buch und Hilpoltstein betreffend.
Ministerium des Innern.
Da nach dem Berichte des General-Kom-
missärs des Altmühl-Kreises vom 20. vorigen
Monats und dem vorgelegten Haudriße, die
zu dem Landgerichte Hilpolestein gehrigen
Orte, Lohe, Dipenhausen, und die Gras-
höfe, durch das mit dem Landgerichte Rai-
tenbuch vereinigte Dorf Offenbau, ganz
von Hilpoltstein getrennt sind, auch deshalb
schon rücksichtlich der Steuer-Rektifikation
zum Landgerichte Raitenbuch gewiesen werden
mußten; so verordnen Seine Majestät hie-
mic, daß gedachte Orte mit ihren Einwohnern,
auch mit allen übrigen Administrations: Ge-
genständen, der Polizei= und Justiz-Verwal-
tung ganz an das Landgericht Raitenbuch
übergehen sollen, und haben daher das Ge-
neral-Kommissariat des Alemühl-Kreises
beauftragt, das Landgericht Hilpoltstein hie-
nach zur Ertraditien der treffenden Abten,
#e#llam und Defpostta an das Land-
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