Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

Sachre gister 
des 
köntlglich= Baierischen Regierungsblatts vom Jahre 13871. 
  
A. 
Abs aben, Gewerbs-Abgaben an den Staat 
und die Gemeinde zu entrichten unterlassene 
ziehen die Erloschung dde liegender Gewerbs- 
gerechrigkeiten nach sich. 233— 335. 
— — Staats-Abgaben, im Bezirke des vorma- 
ligen Fürstenthums Bamberg äblich gewesene 
ale Henker = oder Maleflz= Geld, aota fune- 
ralis, Testaments-Gebuhren und Kommende- 
Gelder der Geistlichkeit, zeb ubrode und Zehnt- 
getreid. Aufhedung derselben. 236, 237. 
Abschlags-ablungen auf Kasse-Assigna- 
tionen, oder offenrliche Staats-Papiere. Er- 
foderliche deutliche Vormerkung derselben auf 
dem Dolumente durch die königlichen Kasse- 
Beamten. 1820. 
UAbteien, saͤkularisirte. Sieh unter Lehenwesen: 
Aufruf u. s. w. 
Abwesende Eigenthümer von Gebaͤuden, 
in wle ferne sie der allgemeinen Brandversiche- 
runge= An#alt beitreten konnen. 137. 
Abwesenbelt der Rechtsanwälte von 
ihrem Mohnorte. Derordnung wegen gezie- 
mender Meldung derselben bel der betreffenden 
Gerichtebebörde, und dee Verfahrens in diesem 
Falle, 00 „607. 
l- Verleihungen. 73, 74. 396. 
14. 
Adiunkten bei den Kriminalgerichren im vor- 
. maligen Inn# und Hausxruckviertel. Bestim- 
mungen über die Aufstellung, Ernennung, den 
„Gehalt, Rang und Diäten-Bezug derselben. 
3— 7. 4 --)— 
Admlaistkatson,Kreis-Admhsisimkjvm-s» 
Sriftungen und Kommunen. Sseh Krcis= 
Kommissariate General, und Stiftungen. 
Administrativ -= kontentiose Gegen- 
stände. Verordnung wegen Enrscheidung der- 
selden bei den koniglichen Stadt-Kommissaria- 
ten zu Augeburg und Nürnberg. 800, 201. 
Administrative und polizeiliche Be- 
handlung der streitigen Brandversicherungs- 
Gegenstände. 17.— 161. 
Administrativ-Stellen des Kinigreichs. 
Eiführung neuer Geschäftestunden bei densel- 
ben. 496, 497. 
Advokaren. Den Winkel-Advokaten und nicht 
geelgneten Sachwalrern wird die unberechtigte 
Verfassung von Rekursschriften wiederhoelt un- 
tersagt, und die gegen diesen Unfug festgesezte 
Strafe geschärft. 380, 200. 
Obliegenheit der Rechtsamwälte, die Abwe- 
senheit von ihrem Wohnorke hei der geeigneten 
Gerichtsbeborde anzuzeigen. 666, 667. 
Ernennungen der Advekaten bei den könig- 
lichen Land= und Stadtgerichren. Sieh unter 
der Rubrik: Landgerichte. 
Akten-Ausscheidung und Anshüdigung beie 
dem Tode eines Staats-Beamten. 1109— 1107. 
Akten-Mirtbellung, ersoderliche, von den 
kdniglichen Gerichten an die Kronfiokale, um 
Erinnerung in Rechteostreiten der Pfarrer und 
Benefziaten über pfarrliche Gerechtsame und 
Einkünfte. 103, 194. 
Allodifikation der Lehen. Sleh unter 
Lehen. 
Alrer, gesezliches, der protestantischen Jugend 
zur Konfirmatjon. rooz, 1003. 
— — Oienstes-Alter, bei Vorrückung der 
Räthe und des übrigen Personals bei den könig- 
lichen Justigstellen künftig nicht mehr in Anschlag 
zu bringendes. 273- 277. 
— — bei dem Avancement zu hbberen Mi- 
lirärstellen als Maßstab nicht mehr geelgnetes. 44, 
a
	        
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