Sachre gister
des
köntlglich= Baierischen Regierungsblatts vom Jahre 13871.
A.
Abs aben, Gewerbs-Abgaben an den Staat
und die Gemeinde zu entrichten unterlassene
ziehen die Erloschung dde liegender Gewerbsgerechrigkeiten
nach sich. 233— 335.
— — Staats-Abgaben, im Bezirke des vormaligen
Fürstenthums Bamberg äblich gewesene
ale Henker = oder Maleflz= Geld, aota funeralis,
Testaments-Gebuhren und Kommende-Gelder
der Geistlichkeit, zeb ubrode und Zehntgetreid.
Aufhedung derselben. 236, 237.
Abschlags-ablungen auf Kasse-Assignationen,
oder offenrliche Staats-Papiere. Erfoderliche
deutliche Vormerkung derselben auf
dem Dolumente durch die königlichen Kasse-Beamten.
1820.
UAbteien, saͤkularisirte. Sieh unter Lehenwesen:
Aufruf u. s. w.
Abwesende Eigenthümer von Gebaͤuden,
in wle ferne sie der allgemeinen Brandversicherunge=
An#alt beitreten konnen. 137.
Abwesenbelt der Rechtsanwälte von
ihrem Mohnorte. Derordnung wegen geziemender
Meldung derselben bel der betreffenden
Gerichtebebörde, und dee Verfahrens in diesem
Falle, 00 „607.
l- Verleihungen. 73, 74. 396.
14.
Adiunkten bei den Kriminalgerichren im vor-.
maligen Inn# und Hausxruckviertel. Bestimmungen
über die Aufstellung, Ernennung, den
„Gehalt, Rang und Diäten-Bezug derselben.
3— 7. 4 --)—
Admlaistkatson,Kreis-Admhsisimkjvm-s»
Sriftungen und Kommunen. Sseh Krcis=Kommissariate
General, und Stiftungen.
Administrativ -= kontentiose Gegenstände.
Verordnung wegen Enrscheidung derselden
bei den koniglichen Stadt-Kommissariaten
zu Augeburg und Nürnberg. 800, 201.
Administrative und polizeiliche Behandlung
der streitigen Brandversicherungs-Gegenstände.
17.— 161.
Administrativ-Stellen des Kinigreichs.
Eiführung neuer Geschäftestunden bei denselben.
496, 497.
Advokaren. Den Winkel-Advokaten und nicht
geelgneten Sachwalrern wird die unberechtigte
Verfassung von Rekursschriften wiederhoelt untersagt,
und die gegen diesen Unfug festgesezte
Strafe geschärft. 380, 200.
Obliegenheit der Rechtsamwälte, die Abwesenheit
von ihrem Wohnorke hei der geeigneten
Gerichtsbeborde anzuzeigen. 666, 667.
Ernennungen der Advekaten bei den königlichen
Land= und Stadtgerichren. Sieh unter
der Rubrik: Landgerichte.
Akten-Ausscheidung und Anshüdigung beie
dem Tode eines Staats-Beamten. 1109— 1107.
Akten-Mirtbellung, ersoderliche, von den
kdniglichen Gerichten an die Kronfiokale, um
Erinnerung in Rechteostreiten der Pfarrer und
Benefziaten über pfarrliche Gerechtsame und
Einkünfte. 103, 194.
Allodifikation der Lehen. Sleh unter
Lehen.
Alrer, gesezliches, der protestantischen Jugend
zur Konfirmatjon. rooz, 1003.
— — Oienstes-Alter, bei Vorrückung der
Räthe und des übrigen Personals bei den königlichen
Justigstellen künftig nicht mehr in Anschlag
zu bringendes. 273- 277.
— — bei dem Avancement zu hbberen Milirärstellen
als Maßstab nicht mehr geelgnetes. 44,
a