Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
XIII. Stück. München, Mittwoch den 20. Februar 1811. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Einführung von neuen Qualifikations- 
Büchern über das die Untergerichte des K- 
nigreiché konstituirende Personal betreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine Majestär der König haben fol- 
gende, an die Appellarionsgerichte des Kö- 
vigreichs ergangene, und die Einführung von 
Qualifikations-Büchern über das bei den 
Umtergerichten angestellte Personal betreffende 
Verordnung vom 6. Februar l. J. zur all- 
gemeinen Kenntniß und Nachachtung durch 
das Regierungsblatt bringen zu lassen, aller- 
Inädigst genchmiget. 
München den 13. Februar 1811. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General= Sekret# 
Nemmer. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern. 
Wir haben nicht nur durch zweckmaͤßige 
Verordnungen das Einschleichen untaugli- 
cher Subsekte in den Staatedienst zu rer- 
hüten, sondern auch den öffentlichen Dienst 
durch die Unwandelbarkeit des Grundsazes: 
Beförderungen bloß der durch Erfahrung 
bewähreen Dienstesfähigkeit und dem ge- 
prüften Verdienste angedeihen zu lassen —. 
noch mehr zu sichern gesucht. 
Diese Unsere Sorgfalt hat auch die er- 
sprießlichsten Folgen hervorgebracht. Allein 
Wir haben — besonders im Justizfache, 
bei Beförderungen von den untern Steellen 
zu höhern — nicht selten wahrnehmen müß 
sen, daß Wir eine hinreichende und zuver- 
lässige Kenmtniß von den Eigenschaften der- 
jenigen Individnen, welche die Stade= und 
Landgerichte konstituiren, weder harten, noch 
Uns verschaffen konnten. Kannten Wir 
auch mehrere derselben genauer, so kannten 
Wir sie doch nicht alle. Die Ursache da- 
von lag in dem Mangel einer Anstalt; wel- 
che die höhern Gerichrshöfe, und durch diese 
Uns in den Stand sezte, das gesammte un- 
tergerichtliche Personal durch fortgesezte Be- 
obachtung desselben in seinen richteramtlie 
chen Funktionen und deren Würdigung, 
über die Talente, die Kenn'nisse und den 
Fleiß der Enzelnen gründlich zu urtheilen. 
Dieser Mangel machte auch die Zeugnisse 
der Vorgesezten schwankend, und eben so, 
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