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2. Der Praͤscdent bestellt zur Fuͤhrung
der Qualifikations-Bücher einen der Sekre-
täre, dem am Schlusse jeder Woche alle Se-
nats-Protokolle vorzulegen sind, um daraus
die Noten in die Quallsikations-Bücher zu
übermagen.
3. Diese Ein= oder Uebertragung geschiehe
in Gegenwart eines Gerichts-Mirgliedes,
welches der Präsidene dazu beauftragt; wenn
derselbe die Aufsicht nicht lieber selbst über-
nehmen will.
4. Die Einsicht der Qualistkations. Bü-
cher steht jedem Gerichts-Mitgliede, Räthen
und Direktoren zu aller Zeit offen.
§. Der Präsident har dafür Sorge zu
tragen, daß diese Bücher verschlossen sorg-
fälrig aufbewahrt werden.
6. Damit die Qualistkations-Bücher stets
vollständig erhalten werden, habt ihr, so oft
ein untergerichtliches Individnum aus eurem
Gerichtssprengel in einen andern Kreis ver-
seze wird, dem Avpellattonsgerichte dieses
Kreises alle das versezte Individuum be-
treffende Qualifikationsnoten im Auzzuge
mitzutheiken, und da das Nämliche auch
gegen euch beobachtet wird, so ist von euch
nicht zu versäumen, die also empfangenen
Data euren Qualiftkkations-Büchern alsbald
einwerleiben zu lassen.
IV. Der von den Qualifikations-Bl-
chern zu machende Gebrauch.
Um dem bei Einführung der Qualiftka=
tions Bücher vorgesezten Zwecke gemäß über
die guten oder schlechten Eigenschaften der
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einzelnen Individuen Allerhöchstselbst nach
den von Unsern Appellationsgerichten pflicht-
mäßig gesammelten Daten mit eigner Ueber-
zeugung urtheilen zu können, beschließen
Wir weiter, daß, wenn Wir bloß über die
Eigenschaften eines einzigen Individuums
unterrichtet seyn wollen, ihr Uns nur einen
vollständigen Auszug aus den Qualifikarions=
Büchern, wobet jedoch die Bemerkungen
nicht zu übergehen sind, ohne Gutachten ein-
zusenden habr. — Verlangen Wir hinge-
gen von euch zur Wiederbesezung einer er-
ledigten Stelle gurächtlichen Vorschlag: so
sind zwar die nach eurem Urtheile tauglich-
sten Subjekte in der vorgeschriebenen An-
zahl auf Re: und Correlation in vollem
Rathe zu benennen, und unter sich zu klas-
sifiziren; dieser Vorschlag aber ist mit den
Auszügen aus den Qualisikations-Büchern,
so viel jedes Individuum berrifst, zu belegen.
Sollien in beiden Fällen die Anczüge
zu weitláufig seyn, so sind zur Gewährung
eines leichtern Ueberblickes die Data in ei-
ner tabellarischen Uebersicht zusammen zu
stellen, und die Auszüge mir dieser Ueber-
siche zu begleiten.
Solltet ihr schließlich bei forrgesezrer
Führung der Qualifikations Bücher daran
Mängel entdecken oder Abänderungen zu
treffen, zweckmaͤßig finden, oder überhaupt
gegen deren Gebrauch erhebliche Zweifel
haben, so wollen Wis darüber euren mott-
virren allerunterthänigsten Bericht gewär-
tigen.
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