Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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2. Der Praͤscdent bestellt zur Fuͤhrung 
der Qualifikations-Bücher einen der Sekre- 
täre, dem am Schlusse jeder Woche alle Se- 
nats-Protokolle vorzulegen sind, um daraus 
die Noten in die Quallsikations-Bücher zu 
übermagen. 
3. Diese Ein= oder Uebertragung geschiehe 
in Gegenwart eines Gerichts-Mirgliedes, 
welches der Präsidene dazu beauftragt; wenn 
derselbe die Aufsicht nicht lieber selbst über- 
nehmen will. 
4. Die Einsicht der Qualistkations. Bü- 
cher steht jedem Gerichts-Mitgliede, Räthen 
und Direktoren zu aller Zeit offen. 
§. Der Präsident har dafür Sorge zu 
tragen, daß diese Bücher verschlossen sorg- 
fälrig aufbewahrt werden. 
6. Damit die Qualistkations-Bücher stets 
vollständig erhalten werden, habt ihr, so oft 
ein untergerichtliches Individnum aus eurem 
Gerichtssprengel in einen andern Kreis ver- 
seze wird, dem Avpellattonsgerichte dieses 
Kreises alle das versezte Individuum be- 
treffende Qualifikationsnoten im Auzzuge 
mitzutheiken, und da das Nämliche auch 
gegen euch beobachtet wird, so ist von euch 
nicht zu versäumen, die also empfangenen 
Data euren Qualiftkkations-Büchern alsbald 
einwerleiben zu lassen. 
IV. Der von den Qualifikations-Bl- 
chern zu machende Gebrauch. 
Um dem bei Einführung der Qualiftka= 
tions Bücher vorgesezten Zwecke gemäß über 
die guten oder schlechten Eigenschaften der 
  
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einzelnen Individuen Allerhöchstselbst nach 
den von Unsern Appellationsgerichten pflicht- 
mäßig gesammelten Daten mit eigner Ueber- 
zeugung urtheilen zu können, beschließen 
Wir weiter, daß, wenn Wir bloß über die 
Eigenschaften eines einzigen Individuums 
unterrichtet seyn wollen, ihr Uns nur einen 
vollständigen Auszug aus den Qualifikarions= 
Büchern, wobet jedoch die Bemerkungen 
nicht zu übergehen sind, ohne Gutachten ein- 
zusenden habr. — Verlangen Wir hinge- 
gen von euch zur Wiederbesezung einer er- 
ledigten Stelle gurächtlichen Vorschlag: so 
sind zwar die nach eurem Urtheile tauglich- 
sten Subjekte in der vorgeschriebenen An- 
zahl auf Re: und Correlation in vollem 
Rathe zu benennen, und unter sich zu klas- 
sifiziren; dieser Vorschlag aber ist mit den 
Auszügen aus den Qualisikations-Büchern, 
so viel jedes Individuum berrifst, zu belegen. 
Sollien in beiden Fällen die Anczüge 
zu weitláufig seyn, so sind zur Gewährung 
eines leichtern Ueberblickes die Data in ei- 
ner tabellarischen Uebersicht zusammen zu 
stellen, und die Auszüge mir dieser Ueber- 
siche zu begleiten. 
Solltet ihr schließlich bei forrgesezrer 
Führung der Qualifikations Bücher daran 
Mängel entdecken oder Abänderungen zu 
treffen, zweckmaͤßig finden, oder überhaupt 
gegen deren Gebrauch erhebliche Zweifel 
haben, so wollen Wis darüber euren mott- 
virren allerunterthänigsten Bericht gewär- 
tigen. 
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