Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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bis  an  die  Donau  herumzieht,  welche

nun  gegen  Süden  die  Grenze  schließe.

Cs  erh  #lt  zu  Bestandth.#ilen:

2)  sämtche  Orte  in  den  bisher  Regensburvischen
  Landgerichten  Donaustauf
und  Wörth,  mit  Auenahme  des  oben
zum  Landgerschte  Barbing  repartirten
Dorfes  Friesheim;

b)  von  dem  bisherigen  Landgerichte  Stadtamhof:
  auf  der  linken  Seite  der  Donau
  die  Steuer  Distrikte  Alrenthann,
und  Adelmannstein;  die  ehemaligen
Herrschaften  Wiesent,  Ober  und  Unterbrennberg,
  und  mehrere  Unterthanen  in
bisher  Muterfelsischen,  nun  Worth  zugetheilten
  Steuer-Distrikren;

c)  von  dem  bisherigen  Landgerichte  Mittersels:
  die  Steuer  Distrikte,  Prennberg,
  Frankenberg,  Singenstein,  Frauenzell,
  Haag,  Rettenbach,  Erpfenzell,
Falkenstein,  Au,  Weihern,  Jell,  Volling,
  Drflarn,  Michelsneukirchen,
Regelsmais,  Saulburg,  Wiesenfelden,
und  Zinzenzell.

Das  Landgericht  Wörth  bildet  die  Grenze
  des  Regenkreises  gegen  den  Unter-Donau-Kreis,
  in  welchem  das  Landgericht
Miterfels  ferner  verbleibt.

Das  Landgericht  zu  Wörth  übr  seine  Kriminal=
  Gerichtsbarkeit  selbst  aus.  Ee  erhält
auch  in  Wörth  den  Siz  eines  eigenen  Rentanmes.


Der  königlichen  Hof-Kommission  zu  Regensburg,
  in  Gen  einschaft  mir  dem  königlichen  General"
  Kommissär  dee  Regenkreises,  wurde  an- 



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befohlen,  die  Polizei-Direktion  zu  Regensburg,

und  die  neu  formurten  Landgerichte,  deren  Personal:

  Besezung  unverzüglich  nachfolgen  wird,

unter  Mittheilung  der  örtlichen  Verzeichnisse

nach  vorstebenden  Bestimmungen  überall  gehörig
  einzuweisen.

München  den  20.  Februar  1811.
Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretaͤr
F.  Kobell.

 

(Die  Ernennung  der  Rentbeamten  für  die  in  den
Fe#steuthümern  Salzburg  und  Berchresgaden
  organisirten  Rentämter  betreffend).
Wir  Maximiltan  Josepyh,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Auf  die  Anträge  Unserer  Hof-Kommission

in  Salzburg  vom  36.  Dezember  v.  J.,  die
Besezung  der  von  Uns  in  den  Bezirken  der
Fürnenthümer  Salzburg  und  Berchtesgaden
unrerm  11.  Dezember  v.  und  unterm  9.  Jaͤnner
  d.  J.  neu  organtsirten  Rentämter  betreffend,
  ernennen  Wu  hiemit  provisorisch
solnende  Rentbeamte,  welche,  im  Falle  sie
binnen  den  ersten  sechs  Jahren  ihrer  Deenstleistung
  wieder  ausser  Aknvität  kommen  wür"
den,  nach  den  österreichischen  oder  sonstigen
kokal=  Normen  zu  behandeln  wären.

1)  Fur  das  die  Landgerichte  Titetmoning
und  Teisendorf  umfassende  Renramt
Waging,  den  bisherigen  Gerichtschreiber
  von  Berchtesgaden  Alois  Nauter;