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bis an die Donau herumzieht, welche
nun gegen Süden die Grenze schließe.
Cs erh #lt zu Bestandth.#ilen:
2) sämtche Orte in den bisher Regensburvischen
Landgerichten Donaustauf
und Wörth, mit Auenahme des oben
zum Landgerschte Barbing repartirten
Dorfes Friesheim;
b) von dem bisherigen Landgerichte Stadtamhof:
auf der linken Seite der Donau
die Steuer Distrikte Alrenthann,
und Adelmannstein; die ehemaligen
Herrschaften Wiesent, Ober und Unterbrennberg,
und mehrere Unterthanen in
bisher Muterfelsischen, nun Worth zugetheilten
Steuer-Distrikren;
c) von dem bisherigen Landgerichte Mittersels:
die Steuer Distrikte, Prennberg,
Frankenberg, Singenstein, Frauenzell,
Haag, Rettenbach, Erpfenzell,
Falkenstein, Au, Weihern, Jell, Volling,
Drflarn, Michelsneukirchen,
Regelsmais, Saulburg, Wiesenfelden,
und Zinzenzell.
Das Landgericht Wörth bildet die Grenze
des Regenkreises gegen den Unter-Donau-Kreis,
in welchem das Landgericht
Miterfels ferner verbleibt.
Das Landgericht zu Wörth übr seine Kriminal=
Gerichtsbarkeit selbst aus. Ee erhält
auch in Wörth den Siz eines eigenen Rentanmes.
Der königlichen Hof-Kommission zu Regensburg,
in Gen einschaft mir dem königlichen General"
Kommissär dee Regenkreises, wurde an-
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befohlen, die Polizei-Direktion zu Regensburg,
und die neu formurten Landgerichte, deren Personal:
Besezung unverzüglich nachfolgen wird,
unter Mittheilung der örtlichen Verzeichnisse
nach vorstebenden Bestimmungen überall gehörig
einzuweisen.
München den 20. Februar 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretaͤr
F. Kobell.
(Die Ernennung der Rentbeamten für die in den
Fe#steuthümern Salzburg und Berchresgaden
organisirten Rentämter betreffend).
Wir Maximiltan Josepyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Auf die Anträge Unserer Hof-Kommission
in Salzburg vom 36. Dezember v. J., die
Besezung der von Uns in den Bezirken der
Fürnenthümer Salzburg und Berchtesgaden
unrerm 11. Dezember v. und unterm 9. Jaͤnner
d. J. neu organtsirten Rentämter betreffend,
ernennen Wu hiemit provisorisch
solnende Rentbeamte, welche, im Falle sie
binnen den ersten sechs Jahren ihrer Deenstleistung
wieder ausser Aknvität kommen wür"
den, nach den österreichischen oder sonstigen
kokal= Normen zu behandeln wären.
1) Fur das die Landgerichte Titetmoning
und Teisendorf umfassende Renramt
Waging, den bisherigen Gerichtschreiber
von Berchtesgaden Alois Nauter;