Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Wir, daß die hienach in Folge Unsers Re- 
scripts von 28. Oktober 1809 berechneten Stu- 
dien-Beitraͤge für dieselben, welche 
im Main: Krelse . . 2600 fl. 
„Rejzat-Kreise . 2000 fl. 
„Regen-Kreise . . 2750 fl. 
„SOber-Donaukreise . 3500 fl. 
„ Unter: Donaukreise 2050 fl. 
„Iller-Kreise . 2550 fl. 
„Isar- Kreise . . 4150 fl. 
Salzach Kreise 350 fl. 
„, ImKreise . 100 fl. 
20050 fl. 
betragen, nach dem Stenerfusse auf alle steuer- 
bare Individuen repartirt, gelegenheitlich einer 
andern Steuer= Erhebung durch Unsere Renr- 
Amter eingehoben, und in halbjährigen Raten 
an Unsere General-Kommissariate zur wei- 
teren Versendung an die Oirektionen der land- 
ärztlichen Schulen zu Bamberg und München 
übergeben werden follen. 
München den 8. Februar 1811. 
Mar Joseoh-. 
Graf von Montgelas. 
Auf koͤniglichen allerbochsten Befehl 
der General-Sekretaͤr 
G. Geiger. 
  
(Die zu erbjnende Konkurs-Pruͤfung fuͤr Aerzte 
an den koniglichen Medizinal-Komiteen be- 
tressend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
In Gemäßheit der allerhochsten Verord- 
nung vom 8. Dezember 1808 (Regierungs= 
  
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blatt 1308. Stuͤck LXXII. Seite 2889) 
wird jenen Aerzten, welche als Gerichts- 
Aerzte, oder auf eine andere Weise angestellt 
zu werden wünschen, und die hiezu gesezlich 
erfoderlichen Bedingnisse erfüllt, aber noch 
keine Konkurs = Prüfung bestanden haben, 
hiemit bekannt gemacht, daß am Mittwoch 
den r3. März heurigen Jahrs bei den könig- 
lichen Mediztnal: Komiteen zu Bamberg, 
München und Salzburg ein Konkurs nach 
den bestehenden Normen eröfnet wird. Die 
biezu adspirirenden Aerzte haben sich deßfalls 
an eines der genannten Medizinal Komiteen 
zu wenden, und den Vorschriften O. 2. Lit. 
a. I. m. und n. der angeführten Verordnung 
nachzukommen. 
München den 19 Februar i1811. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sebkretiär. 
F. Kobell. 
  
An sämtliche königliche Landgerichte und 
Rentämter der vormaligen Provinz Baiern. 
(Die Aktiv-Kapitalien ständischer Kldster be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Nachdem die unterzeichnete Stelle am Ab- 
schluß, und der Vervollständigung des her- 
gestellten Aktiv Karitalien: Hauprbuchs der 
aufgelösten Klöster bloß dadurch gehindert 
wird, daß sehr viele Landgerichte und Rent-
	        
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