Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Unterrichte  und  zur  Anweisung  der  Unterbehoͤrden
  nachfolgende  Vorschrift.

1.  Alle  Ober--Postaͤmter,  Postaͤmter,
Postverwaltungen,  Post=  Erpeditionen  und
Briefsammlungen,  auch  alle  Expeditionen
fahrender  Post  sind  zur  dienstlichen  Verwendung
  verbunden,  damit  den  Absendern  die
zu  verlangenden  Post  Lieferscheine  verschaft
werden.

2.  Die  Post-Lieferscheine  sollen  gedruckt
werden,  folgenden  Inhalts:

Post=  bieferschein.

Daß  mir  Endesgefertigten  ien
heute  richtig  überliefert  worden,  bezeugt  meine
  eigenhändige  Unrerschrise

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Dieser  von  dem  Empfänger  unterschriebene
  Schein  wolle  am  ersten  Posttage  zurückgesendet
  werden  n  .

3.  Bei  Ausfertiaung  des  Lieferscheins  hat
der  Postbeamte  des  Aufgabe--Orts  Nachstehendes
  zu  beobachten:

a)  Er  bezeichnet  den  Post-Mieferschein  mie
dem  Nro.,  welchen  das  Aufgabsstück  in
der  Rekommandations,  oder  Postwagen,
Karte  führen  wird.

b)  In  der  Rekommandations  oder  Postwagen:
  Karte  sezt  derselbe  bei,  gegen
Post-Lieferschein.

c)  Nach  dem  gedruckten  Worte:  ein,  wird
in  dem  Post-Lieferscheine  das  Aufgabsstück
  nämlich:  Brief,  Paketc.  —

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d)  Bei  fahrender  Post:  Paket,  Kiste,  Verschlag,
  Faß,  Schachtel,  Waareuballen
  ꝛc.  beigesezt.

Unmittelbar  nach  der  Beschreibung  des
Frachtstuͤcks  folgt:

e)  die  ganze  Adresse,  oder  wenn  sie  sehr
Tlang  wäre,  der  Tauf=  und  Geschlechts,
name,  mit  der  unterscheidenden  Qnalitdt
  des  Adressaten.

s¶)  Ist  das  Aufgabsstuͤck  von  dem  königlie

chhen  Ober=  Appellationsgerichre  oder
von  einem  Kreis,  Appellationsgerichre,
so  muß  auch  das  Rubrum  der  Streitsache
  und  der  Expedicions  NRumer  in

1  dem  Dost:  Lieferscheine  ausgenommen
werden.

8)  Bei  Postwagen=  Aufgaben  wird  auch
das  Zeichen,  das  Gewicht  und  der  angebliche
  Inhalt  und  Werth  beigesezt.

u)  Ganz  unten  am  DPost-Lieferscheine  nach
dem  Worte:  an,  unterschreibe  der  Postbeamte
  der  Aufgabsstation  sein  Amt,
Ort  und  seinen  Namen.

i)  Endlich  wird  auf  dem  Rücken  des  Post-Lieferscheins
  der  Name,  Sctand  und
Wohnort  des  Aufgebers  mit  den  Worten
  beigemerkt:  Zurück  an  N.  N.

4.  Diesec  also  gefertigte  Post=  Lieferschein
wird  dem  Briefe  oder  Aufgabsstücke  mic  einem
Bmdfaden  beigebunden,  und  mit  demselben
versendet.

§.  Aus  Vorstehendem  erhellet  es,  das
alle  Briefe,  wofür  Post-Lieferscheine  vert
langt  werden,  unter  Rekommandacion  versendet
  werden  mässen.