Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Wir  verordnen  und  verfuͤgen  daher,  nach
Anhörung  Unseres  Geheimen  Raths  und
unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
Stände,  wie  folgt:

Im  Allgemeinen.
KS.  1.
Begriff  der  Accise.
Die  Accife  ist  eine  Auflage  auf  den  innern
  Berkehr  der  hienach  bestimmten  Gegenstände.


Sie  ruht  auf  dem  verkaufs=  oder  tauschweisen
  Umsatz  des  Gegenstandes  oder  der
Anweisung  desselben  an  Zahlungs-Statt.

Ein  Tauschcontrakt  wird  wie  ein  doppelter
  Kaufcontrakt  angesehen,  so  daß  von
jedem  der  vertauschten  Gegenstände  die
Accise  nach  dem  wahren  Werth  derselben
  zu  entrichten  ist.

g.  2.
Gegenstaͤnde,  welche  der  Accise  unterworfen  sind.
Der  Accise  sind  unterworfen:

1)  die  Markt-  und  Handelswaaren  auslaͤndischer
  Handelsleute;

2)  Lokterien,  Theater,  ausgestellte  Seltenheiten;


3)  Fahrnißversteigerungen;

4)  Wein  und  Getränke;

5)  Schlachtvieh  und  Fleisch;

6)  Holz;  ·

7)vermischteArtikec;

8)  Veraͤußerungen  von  Guͤtern,  Grundgefaͤllen,
  ewigen  Renten  und  Real-Gerechtigkeiten.


g.  3.

Ausnahmen.

Ausgenommen  von  der  im  vorhergehenden
  F.  genannten  Acciseabgabe  sind:

1)  die  Veräußerungen  von  dem  unmittalbaren
  Eigenthume  des  Königs;

3)  alles,  was  durch  andere  Rechtsgeschäfte,
  als  Kauf  oder  Tausch,  als
z.  B.  durch  Erbschaft,  Vermögensübergabe,
  Vermächtniß,  Schenkung,
Heirathgut,  so  wie  durch  gerichtliche
Adjudikation  2c.  von  einem  Besitzer  auf
den  andern  übergeht;

5)  die  Verkäufe  der  Wohlthätigkeits-Vereine
  von  den  durch  Arme  verarbeiteten
  Waaren;

4)  die  Verkäufe  der  mit  der  Gewerbssteuer
  belegten  Kaufleute,  Fabrikanten,
  Handwerker,  Vorkäufler,  Haustrer
  2c.,  von  solchen  der  Accise  unterworfenen
  Gegenständen,  weiche  diese
vermöge  ihres  Gewerbes  abzuseßen
befugt  sind.

Diese  Freiheit  beschränkt  sich  jedoch
ganz  allein  auf  denjenigen  Verkehr,  für
welchen  sie  durch  die  Gewerbssteuer  angelegt
  sind,  und  findet  nur  so  lange  Statt,  als
sie  die  lehtere  bezahlen.