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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungseblatt.
XXV. Stück. München, Mittwoch den 17. April 1811.
Allgemeine Verordnung.
(Das allgemeine Steuerprovisorium betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
Wie haben Uns uͤber die bisherigen Fort-
schritte der provisorischen Steuer-Rektifika=
tion Vortrag erstatten lassen, um hieraus
den für das Wohl der Unterthanen und für
die Ordnung der Finanzen gleich wichtigen
Zeitpunkt ermessen zu können, wo an die
Stelle der, durch das momentane Steuer-
Provisorium nur zum dussersten Norhbehelfe
ausgeglichenen Verschiedenheit der direkten
Scaatsauflagen ein gleichförmiges und ein-
faches Steuer-System treten könne.
So sehr es aber zur allerhöchsten Zufrie-
denheit gereicht hat, sich zu überzeugen, daß
die neuen Steuer-Kataster von den Haupt-
städeen, von ganzen Landgerichten, und selbst
von ganzen Kreisen entweder ganz, oder
doch größtentheils vollendet vorliegen, daß
also, die Schwierigkeiten, welche in der Sa-
che selbst ihren Grund haben, keineswegs
unüberwindlich seyen, so sehr mußte anderer
Seits das Zurückbleiben anderer Amtsbezirke
und ganzer Kreise auffallen, wovon bei
übrigens gleichen Verhältnissen mir erstern,
die Schuld bloß einem geringern Dienstes-
eiser, oder einer unrichtigen Ansicht des Ge-
schäftes beigemessen werden kann.
Wir haben Uns daher bewogen gefüun=
den, wiederholt zu erklären, daß das allge
meine Steunerproviserium, so wie es in dem
allerhöchsten Edikte vom 13. Mai 1808 an-
gekündiget worden ist, im ganzen Reiche ein-
geführt, und von allen dabei konkurrirenden
Behörden mit der äußersten Anstrengung
zum Ziele geführt werden solle; weßwegen
Wir verordnen, wie folgt:
1) In allen Theilen des Königreichs, auf
welche das allgemeine Steuerprovisorium
durch das Edikt vom 13. Mai 1808
und die später erfolgten Verordnungen
ausgedehnt worden ist, müssen alle neuen
Stener-Kataster, Umschreibebücher und
Hebe-Register mit Schlusse des laufen-
den Ecats-Jahres dergestalr vollendet
und vorbereitet seyn, daß mit dem 1.
Oktober 1811 ohne Anstand die Per-
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