Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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schddiget worden sind, nach Thunlichkeit ei- 
nen besondern Vergütungsfond ausmitteln zu 
lassen. 
II. Da Wir aus den Uns vorgelegten Ue- 
bersichten obiger für peräquabel erklärten 
Kciegskosten ersehen haben, daß ihr Betrag, 
vereint mit den übrigen aus den Stations= 
und Konkurrenz-Kassen für Verpflegung der 
Truppen, Unterhaltung der Milirär-Spie= 
ler, flir Fortifikations-Anstalten, und ande- 
re Kriegs-Beduͤrfnisse zu bestreiten gewesene 
Auslagen sich auf eine Summe von 9,/521,385 
fl. 34 kr. beläuft, daß hieran zwar bis Ende 
September vorigen Jahres cheils aus den er- 
hobenen allgemeinen Kriegsumlagen, theils 
aus dem Erlös für verkaufte Naturalien, aus 
Aerarial= und andern Vorschüssen, und aus 
kontrahirten Anlehen 4,140,866 fl. 6 kr. ab- 
geführt waren, daß jedoch nebst den noch zu 
bezahlenden 5,377,400 fl. ag kr. nunmehr 
auch alle Vorschüsse und Anlehen rückzuver- 
güren seyen, sonach über Abrechnung jener 
Einnahmen, welche sich aus der unterm à2. 
Dezember vorigen Jahres angeordneten Er- 
höhung der visher ausgeschriebenen ausseror- 
dentlichen Kriegs-Umlagen, auf ### Prozent 
des steuerbaren Vermögens ergiebt, und mie 
Hinzurechnung der von Uns den durch die De- 
molition ihrer Wohnungen berqubten Ein' 
wohnern pon Passau bewilligten Uncerstüzung 
von 120, 000 fl. eine Summe von 6,730,756 
fl. 31 kr. erfodert werde, um die verschiedenen 
Anserüche zu befriedigen, so finden Wir es 
für nöthig, zur Aufbringung dieser Summe, 
40t 
folglich auch zur Berlchtigung imtlicher 
Schulden, einen auf fünf Jahre ausgedehn- 
ten Termin zu bestimmen, wonach mit Ein- 
rechnung des laufenden Jahres die Schul- 
dentilgung, respektive Perdquation im Jahre 
1814 vollzogen seyn soll. 
III. Wir werden Unsere General-Kreis= 
Kommissariate und Finanz-Direktionen mie 
einer besondern Instruktion versehen, nach 
welcher sie die Zahlungs-Rückstände der 
Konkurrenz-Kassen, und die Foderungen 
Unserer Unterthanen zu klassisiziren haben, 
um nach der Zusammenstellung dieser Klassi- 
fikationen näher bestimmen zu können, wel- 
che Klassen in jedem Jahre nach Maaß der 
einfließenden Peräquations-Umlagen berich- 
tiget werden sollen. 
IV. Um den Gläubigern der Kreis= Kone 
kurrenz: Kassen die Verwerthung ihrer liqui- 
den Foderungen noch vor deren wirklich er- 
folgenden Berichtigung möglich zu machen, 
werden Wir für sämtliche Schulden, wofür 
nicht ohnehin schon verzinsliche Schulden 
Urkunden ausgestellt sind, gleichlautende und 
unverzinsliche Haftscheine ausfertigen lassen, 
welche den Zeitpunkt der erfolgenden Ein- 
lösung bestimmt enthalten, und mit dem 
Jahre 2 anfangend bei der Jahlung der 
Kriegskosten " Peräqnations = Abgaben statt 
baar Geld angenommen werden dürfen. 
V. Da Wir die Tilgung obiger Kriegs; 
Schulden von 6,7360,756 fl. 31 kr. Unsern 
getreuen Unterthanen nicht allein zu über- 
bürden gedenken, sondern ihnen vielmehr
	        
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