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schddiget worden sind, nach Thunlichkeit ei-
nen besondern Vergütungsfond ausmitteln zu
lassen.
II. Da Wir aus den Uns vorgelegten Ue-
bersichten obiger für peräquabel erklärten
Kciegskosten ersehen haben, daß ihr Betrag,
vereint mit den übrigen aus den Stations=
und Konkurrenz-Kassen für Verpflegung der
Truppen, Unterhaltung der Milirär-Spie=
ler, flir Fortifikations-Anstalten, und ande-
re Kriegs-Beduͤrfnisse zu bestreiten gewesene
Auslagen sich auf eine Summe von 9,/521,385
fl. 34 kr. beläuft, daß hieran zwar bis Ende
September vorigen Jahres cheils aus den er-
hobenen allgemeinen Kriegsumlagen, theils
aus dem Erlös für verkaufte Naturalien, aus
Aerarial= und andern Vorschüssen, und aus
kontrahirten Anlehen 4,140,866 fl. 6 kr. ab-
geführt waren, daß jedoch nebst den noch zu
bezahlenden 5,377,400 fl. ag kr. nunmehr
auch alle Vorschüsse und Anlehen rückzuver-
güren seyen, sonach über Abrechnung jener
Einnahmen, welche sich aus der unterm à2.
Dezember vorigen Jahres angeordneten Er-
höhung der visher ausgeschriebenen ausseror-
dentlichen Kriegs-Umlagen, auf ### Prozent
des steuerbaren Vermögens ergiebt, und mie
Hinzurechnung der von Uns den durch die De-
molition ihrer Wohnungen berqubten Ein'
wohnern pon Passau bewilligten Uncerstüzung
von 120, 000 fl. eine Summe von 6,730,756
fl. 31 kr. erfodert werde, um die verschiedenen
Anserüche zu befriedigen, so finden Wir es
für nöthig, zur Aufbringung dieser Summe,
40t
folglich auch zur Berlchtigung imtlicher
Schulden, einen auf fünf Jahre ausgedehn-
ten Termin zu bestimmen, wonach mit Ein-
rechnung des laufenden Jahres die Schul-
dentilgung, respektive Perdquation im Jahre
1814 vollzogen seyn soll.
III. Wir werden Unsere General-Kreis=
Kommissariate und Finanz-Direktionen mie
einer besondern Instruktion versehen, nach
welcher sie die Zahlungs-Rückstände der
Konkurrenz-Kassen, und die Foderungen
Unserer Unterthanen zu klassisiziren haben,
um nach der Zusammenstellung dieser Klassi-
fikationen näher bestimmen zu können, wel-
che Klassen in jedem Jahre nach Maaß der
einfließenden Peräquations-Umlagen berich-
tiget werden sollen.
IV. Um den Gläubigern der Kreis= Kone
kurrenz: Kassen die Verwerthung ihrer liqui-
den Foderungen noch vor deren wirklich er-
folgenden Berichtigung möglich zu machen,
werden Wir für sämtliche Schulden, wofür
nicht ohnehin schon verzinsliche Schulden
Urkunden ausgestellt sind, gleichlautende und
unverzinsliche Haftscheine ausfertigen lassen,
welche den Zeitpunkt der erfolgenden Ein-
lösung bestimmt enthalten, und mit dem
Jahre 2 anfangend bei der Jahlung der
Kriegskosten " Peräqnations = Abgaben statt
baar Geld angenommen werden dürfen.
V. Da Wir die Tilgung obiger Kriegs;
Schulden von 6,7360,756 fl. 31 kr. Unsern
getreuen Unterthanen nicht allein zu über-
bürden gedenken, sondern ihnen vielmehr