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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblat t.
IV. Stück. München, Mittwoch den rb. Jänner 1871.
Bekanntmachungen.
(Die Organisarion der Fürstenthümer Salsburg
mo Verchtesgaden betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
Wr haben, um die Verfassung der Fürstenthümer
Salzburg und Berchtesgaden mir
den in den dlrern Theilen Unsers Reiches
bestehenden Formen in Uebereinstimmung zu
sezen, auf die berichtlichen Anträge Unserer
Hofkommission vom 30. November v. J.
allergnddigst beschlossen, und verordnen hiemit:
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Für die Stadt Salzburg soll, neben
einem Stadtgerichte II. Klasse, wie Wir solches
bereits unterm 10. Dezember 1810
aufgestellt haben, auch ein Polizei-Kommissariat
Il. Klasse, in Gemäßheit derjenigen
Bestimmungen gebildet werden, welche in
dem Edikte über das Gemeindewesen, und
in der Instruktion für die Polizei-Direktionen
vom 24. September, dann in der Verordnung
vom 23. Dezember 10#8 über die
Organisation der städtischen Polizeibeyrden
vorgezeichuet sind.
Zugleich wollen Wir, in der Absiche,
dem Stadtgerichte sowohl, als dem Polizei-Kommissariate
einen angemessenen Geschäfte
Sprengel zu geben, den bioherigen Burgfrieden
der Stadt Salzburg dergestalt erweitern,
daß derselbe einen Umkreis formiren
soll, welcher auf dem recheen Ufer der
Salsach Ißling einschließt, dem Laufe des
Arrerbachs bis zur Berührung der Straße
nach Linz folgt, Unrergnigl, Gnigl und
Schloß Neuhaus inklavirt, am Gerstberg
und Judenberg vorüberziehend, Aign und
Glas umfaßt; soforr auf dem linken Ufer
der Salzach Freitzhof einmarkt, neben Marzg
und den Mooshäusern hin (welche beide auf
serhalb der Linie bleiben) und durch das
Peopoldskron-Moos laufend, das Lazareth St.
Rochus, Prehausen und Marglan umfänge:
weiterhin die Seraße nach München außerhalb
Lurzenhof, so wie die Spize der blesferinger=
Au durchschneider, und sich mit
derselben wieder an den Fluß ankehne.
Die nähere und genauere Abmarkung
dieses Umkreises, nach den hier im Allgemeinen
bestimmten Grenzpunkten, bleibt Unserer
Hofkommission überlassen.
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