Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Koͤniglich-Baierisches

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Regierungsblat  t.

 

IV.  Stück.  München,  Mittwoch  den  rb.  Jänner  1871.

 

Bekanntmachungen.

 

(Die  Organisarion  der  Fürstenthümer  Salsburg
  mo  Verchtesgaden  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Bajern.

Wr  haben,  um  die  Verfassung  der  Fürstenthümer
  Salzburg  und  Berchtesgaden  mir
den  in  den  dlrern  Theilen  Unsers  Reiches
bestehenden  Formen  in  Uebereinstimmung  zu
sezen,  auf  die  berichtlichen  Anträge  Unserer
Hofkommission  vom  30.  November  v.  J.
allergnddigst  beschlossen,  und  verordnen  hiemit:


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Für  die  Stadt  Salzburg  soll,  neben

einem  Stadtgerichte  II.  Klasse,  wie  Wir  solches

  bereits  unterm  10.  Dezember  1810
aufgestellt  haben,  auch  ein  Polizei-Kommissariat
  Il.  Klasse,  in  Gemäßheit  derjenigen
Bestimmungen  gebildet  werden,  welche  in
dem  Edikte  über  das  Gemeindewesen,  und
in  der  Instruktion  für  die  Polizei-Direktionen
vom  24.  September,  dann  in  der  Verordnung
  vom  23.  Dezember  10#8  über  die
Organisation  der  städtischen  Polizeibeyrden
vorgezeichuet  sind.

Zugleich  wollen  Wir,  in  der  Absiche,
dem  Stadtgerichte  sowohl,  als  dem  Polizei-Kommissariate
  einen  angemessenen  Geschäfte

Sprengel  zu  geben,  den  bioherigen  Burgfrieden

  der  Stadt  Salzburg  dergestalt  erweitern,
  daß  derselbe  einen  Umkreis  formiren
  soll,  welcher  auf  dem  recheen  Ufer  der
Salsach  Ißling  einschließt,  dem  Laufe  des
Arrerbachs  bis  zur  Berührung  der  Straße
nach  Linz  folgt,  Unrergnigl,  Gnigl  und
Schloß  Neuhaus  inklavirt,  am  Gerstberg
und  Judenberg  vorüberziehend,  Aign  und
Glas  umfaßt;  soforr  auf  dem  linken  Ufer
der  Salzach  Freitzhof  einmarkt,  neben  Marzg
und  den  Mooshäusern  hin  (welche  beide  auf
serhalb  der  Linie  bleiben)  und  durch  das
Peopoldskron-Moos  laufend,  das  Lazareth  St.
Rochus,  Prehausen  und  Marglan  umfänge:
weiterhin  die  Seraße  nach  München  außerhalb
  Lurzenhof,  so  wie  die  Spize  der  blesferinger=
  Au  durchschneider,  und  sich  mit
derselben  wieder  an  den  Fluß  ankehne.

Die  nähere  und  genauere  Abmarkung
dieses  Umkreises,  nach  den  hier  im  Allgemeinen
  bestimmten  Grenzpunkten,  bleibt  Unserer
  Hofkommission  überlassen.

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