Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

sr

II.
Für  die  übrigen  Gebietstheile  konsticuiren
  Wir  folgende  Landgerichte:

1)  Das  Landgericht  Titemoning  II.

Klasse,  Siz:  Stade  Tirrmoning.

Dasselbe  besteht  aus  dem  bisherigen
Pfleggerichte  Tinmoning.

2)  Das  Landgericht  Teisendorf  I.
Klasse,  Siz:  Markt  Teisendorf.

Dasselbe  wird  zusammengesezt  aus  den
bisherigen  Pfleggerichten  Teisendorf  und
Waging.

3)  Das  Landgericht  Laufen  I.  Klasse

Siz:  Stade  Laufen.

Nebst  den  in  der  Verordnung  vom
11.  Dezember  1810  über  die  Organisation
  des  Inn  =  und  Haueruckviertels
(Regierungsbl.  St.  LXXIV.  S.  1303)  zu
dem  Landgerichte  Laufen  bereits  gewiesenen
  Pfarreien  Pantaleon,  Moosdorf,
Franking,  Heigermoos  und  Ostermieting,
soll  dasselbe  die  Bestandtheile  des  bisherigen
  Pfleggerichts  Lausen  umfassen.

4)  Das  Landgericht  Neumarkt  I.
Klasse,  Siz:  Markt  Neumarkt.

Die  durch  die  eben  berührte  Verordnung
  schon  ausgesprochene  Formation  dieses
  Landgerichts  wird  hiemit  lediglich  bestäliget.


5)  Das  Landgericht  Salzburg  ll.

Klasse,  Siz:  Stadt  Salzburg.

Die  Bestandtheile  desselben  sind  die
bisherigen  Pfleggerichte  Reuhaus  und
Salzburg,  mit  Ausnahme  der  nunmehr

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zur  Stadtmarkung  gezogenen  Paxzelen,

und  der  sogenannten  Salzburger-Gmain,

welche  dem  Landgerichte  Reichenhall  einverleibt

  wird.

6)  Das  bandgericht  Thalgaul.  Klasse,
Siz:  Dorf  Thalgau.

Dasselbe  bildet  sich  aus  den  in  der
Verordnung  vom  r.  Dezember  1810
ebenfalls  schon  benannten  Pferreien  Mondsee,
  Oberhofen,  St.  Lorenz,  Zell  am  Moos
und  Oberwang;  dann  aus  den  biherigen
  Pfteggerichten  Thalgan  und  St.
Gilgen.

7)  Das  Landgericht  Hallein  I.  Klasse,

Siz:  Sctadt  Hallein.

Dieses  Landgericht  komponirt  sich  aus
ben  bieherigen  Pfleggerichten  Hallein  und
Golling.

8)  Das  Landgericht  Abtenau  IlI.

Klasse,  Siz:  Markt  Abtenau.

Der  Umfang  desselben  beschränkt  sich
auf  das  bisherige  Pfleggericht  gleiches
Namens.

)  Das  Landgeriche  Radstade,  II.
Klasse,  Siz:  Stadt  Radstadt.

Die  Bestandtheile  desselben  find  das
bisherige  Pfleggericht  Radstadt  und  das
ehemalige,  gegenwärtig  mit  dem  Gerichts-Sorengel
  St.  Johann  vereinigte  Pfleggericht
  Wagrein.

10)  Das  Landgericht  Werfen,  II.

Klasse,  Siz:  Markt  Werfen.

Dasselbe  koincidirt  mit  dem  bisherigen

Pfleggerichte  Werfen.