Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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saze der Taren für Ehe-Dispensations" Er- 
theilungen in verbotenen Verwandtschafts- 
Graden Unserer Unterthanen protestantischer 
Konfession wahrzunehmen gewesen sind, ha- 
ben Wir Uns auf den von Unserm geheimen 
Ministerium des Innern erstatteten Amrag 
bewogen gefunden, eine allgemeine Reglemen- 
tar: Bestimmung zu geben, wie folgt: 
J. 
Alle Taren für Ehe-Dispensationen in 
derbotenen Graden sollen künftig unter Be- 
rücksichtigung des nähern oder entferntern 
Verwandischafts-Grades und des Vermögens 
beider Verlobten, daferne sie beide inländisch 
sind, nach Gradattonen angesezt, ein Verms- 
gen unter aco fl. aber nicht in Anschlag ge- 
nommen, sondern die nachgesuchten Dispen- 
sationen in dergleichen Fäallen unentgeltlich 
ertheilt werden. 
In dessen Gemäßheit sind 
1. im zweiten Grade der Blutsverwandtschaft 
und im ersten Grade der Schwagerschaft 
gleicher Seitenlinte von einem steuerba- 
ren oder sonst obrigkeitlich ausgemittelten 
Vermögen 
von 200 bis rooo Gulden, fl. 
5 1000 „ Soco „ 10 
„ soco „ occoo „ 205 
„ 10000 „ 185000 „ 30 
„ 15000 „ 20000 „ 50„ 
„ 20000 fl. und darüber loo fl. 
a. Im zweiten Grad der Blutsfreund= 
schast ungleicher rinie, mit Ausnahme 
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jedoch des unter nachfolgendem Ziffer be- 
merkten Falles das Doppelte, und 
3. In Dispensations-Fällen zwischen Muh- 
me und Neffen das Dreifache als Tax 
anzusezen und für Unser Aerarium zu 
Överrechnen. 
II. 
Alle Heurarhen in entserntern Graden bei 
därfen keiner Dispensarion und Tarerlegung, 
diejenigen in nähern Verwandtschafts: Graden 
aber werden hierdurch als indispensablerklärt. 
Diese Unsere allerhöchste Reglementar= 
Bestimmungen lassen Wir durch das Regie- 
rungeblatr zur allgemeinen Wissenschaft und 
Nachachtung bekannt machen. 
München den 37. Dezember 1870. 
Marx Josepp. 
Freiherr von Montgelas. 
Fuf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General= Sekretár 
F. Kobell. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Bekanntmachung wegen einiger nachlässiger 
Bau= Beamten betreffend. ), 
Wenn gleich die General= Direktion des 
Wasser= Brücken= und Strassenbaues nach 
einer dem Ministerium des Innern gemachten 
Anzeige Ursache hat, mit den meisten Bau- 
beamten zusrieden zu seyn; so hat dieselbe 
(3607)
	        
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