Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXVII. Band. (27)

Ges.  d.  Einführ.  d.  a.  d.  5#.  betr.  Art.  64  Abs.  2.  275

im  Art.  15  bezeichneten  summarischen  Prozeßarten
Platz  greift,  im  mündlichen  Verhöre  zu  verfahren.
Vgl.  Verh.  Bd.  II  S.  137  Abs.  „D  Amegung“
a.  E.  und  S.  171.

ad  3:  Die  Verneinung  dieser  Frage  ergibt
  sich  mit  aller  Bestimmtheit  aus  den  Eingangsworten
  des  Abs.  2  Art.  64  im  Zusammenhalte  mit
den  Art.  62,  63  und  67.

ad  4:  Nur  die  Berufungen  und  Beschwerden
gegen  Erkenntnisse  und  sonstige  Beschlüsse  der  Handelsgerichte
  gehen  nach  HG#Einf.-Ges.  Art.  58
Abs.  1  an  das  denselben  vorgesetzte  HandelSappellationsgericht.
  Daraus  folgt  von  selbst,  daß  Berufungen
  gegen  die  Erkenntnisse  der  St.=  und  L.
auch  in  Handelsßsachen  nach  Ger.-Verf.-Ges.  vom
10.  Rov.  1861  Art.  30  an  die  Bezirksgerichte
gehen,  nicht  an  das  Handelsappellationsgericht  (denn
dieses  ist  nur  zweite  Instanz  über  den  Handelsgerichten,
  ist  den  St.=  und  LGerichten  nicht  vorgesetzt),
  auch  nicht  an  die  Handelsgerichte  erster  Instanz,
  weil  diesen  das  Gesetz  nirgends  die  Kompetenz
  einräumt,  in  zweiter  Instanz  zu  erkennen,  und
sie  als  Handelsgerichte  den  St.=  und  LG
nicht  vorgesetzt  sind.  —  Was  die  Verhandlungen
betrifft,  |  bestand  zwischen  dem  besetgel-  Ausfch
der  K.  d.  Reichsräthe  und  dem  der  K.  d.  Abgeordn.
eine  Differenz,  indem  der  erste  die  Berufungen
auch  von  den  St.=  und  LG.  an  das  Handels  G.
weisen  und  eine  Summe  von  150  fl.  auch  für  solche
Berufungen  erfordern  wollte,  während  nach  dem
anderen  die  Berufung  an  das  Bezirksgericht  mit  der
dafür  geltenden  Beschwerdesumme  (50  fl.)  gehen
sollte.  In  gemeinschaftlicher  Sitzung  erhielt  die  Ansicht
  des  Aussch.  d.  K.  d.  Abg.  die  Majorität:
Verh.  Bd.  I1  S.  160—  184.

ad  5:  Da  Art.  70  Abs.  4  d.  HGBEinf.-Ges.
  nur  die  Berufungen  gegen  die  Erkenntnisse  der

*